Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden und somit einen regelmäßigen Standort im Inland begründen, ab Dienstag, 1. Oktober, in Deutschland zugelassen werden müssen. Die bisherige Ausnahme von der Zulassungspflicht läuft Ende September dieses Jahres aus. Ausführliche Informationen zum Verfahren (Verzollung, Versicherung, Betriebserlaubnis etc.) können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (www.bmdv.bund.de) abgerufen werden. Betroffene können sich mit Fragen außerdem an die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde der Stadt Bayreuth wenden.