Der vom Stadtrat Ende Juni vergangenen Jahres abschließend gebilligte Bebauungsplan „Wohngebiet Am Eichelberg / Panoramaweg“ bleibt rechtsgültig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach hat jetzt den Antrag eines Grundstückseigentümers auf Unwirksamkeit des Bebauungsplans abgelehnt. Der Antragsteller ist Eigentümer von im Plangebiet gelegenen und an das Plangebiet angrenzenden Grundstücken. Er hatte unter anderem eine fehlerhafte beziehungsweise unzureichende Entwässerungsplanung und eine unzureichende Verkehrserschließung für das neue Wohngebiet angeführt und beantragt, den Bebauungsplan vorläufig außer Kraft zu setzen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass der Antrag unbegründet ist und lehnt ihn daher ab. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Bereits im August vergangenen Jahres hatte der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags die von mehreren Anwohnern eingereichten Beschwerden gegen die Bauleitplanung der Stadt Bayreuth für das neue Wohngebiet abgewiesen.