Wieder Störche in Bayreuth gesichtet

Auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth hat sich wieder ein Storchenpaar eingefunden. Ebenfalls wieder da ist das Storchenpaar auf der Kulmbacher Straße sowie das Paar auf dem Schornstein des Druckhauses in der Theodor-Schmidt-Straße. Die Störche der Ludwig-Thoma-Straße auf dem stillgelegten Schlot der Textilverarbeitungsfabrik sind diesen Winter gar nicht erst gen Süden gezogen. Für eine erfolgreiche Brutzeit der Vögel ist es unvermeidlich, Störungen am Nest zu unterlassen. Hierauf weist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth hin. 

Ein Storch auf dem Schlot der Textilfabrik in der Ludwig-Thoma-Straße in Bayreuth
Ein Storch auf dem Schlot der Textilfabrik in der Ludwig-Thoma-Straße in Bayreuth. Foto: Stadt Bayreuth

Nach einem starken Rückgang des Bestandes Ende der 1970er Jahre hat sich die Population des Weißstorchs auch in Bayreuth in den letzten Jahren wieder deutlich erholt. Nach erfolgreichen Aufzuchtjahren 2019 bis 2021 mit jeweils vier ausgeflogenen Jungvögeln, einem enttäuschenden Jahr 2022 mit nur einem Jungtier, wurde im Jahr 2023 mit fünf flüggegewordenen Jungstörchen ein neuer Rekord aufgestellt. Leider konnte diese Erfolgsgeschichte im letzten Jahr nicht fortgesetzt werden. Ein verspäteter Wintereinbruch und der starke Regen im April vereitelten eine erfolgreiche Brut. Nur ein Paar in der Kulmbacher Straße konnte vier Jungtiere großziehen.

Weißstorch vielen Gefahren ausgesetzt

Der Weißstorch ist im Laufe seines Lebens vielen Gefahren ausgesetzt. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind durch einen Stromschlag an den Freileitungs-Masten umgekommen. Eine weitere Gefahr für die Storchen-Population sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensive Nutzung von Grünland schmälern das Futterangebot.

Neue Gefahren sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen:  zum einen das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe der Horste, zum anderen der Flug mit Drohnen über dem Horst. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.

Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung für das Überleben der Störche. Daher sollten Feuerwerke nicht in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit (Anfang April bis Ende August) abgebrannt werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen. Auch ein Drohnenflug ist in der Nähe des Horstes zu unterlassen.

Störung kann mit Bußgeld geahndet werden

Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.