Stadt bittet Störungen wie Feuerwerk und Drohnenflug am Horst zu vermeiden
Nach einem starken Bestandsrückgang Ende der 1970-er Jahre hat sich die Population des Weißstorchs in den letzten Jahren wieder deutlich erholt. Seit Jahren brütet ein Storchenpaar wieder regelmäßig in Oberkonnersreuth mit gutem Erfolg. Nach erfolgreichen Aufzuchtjahren 2019 bis 2021 mit jeweils vier ausgeflogenen Jungvögeln, einem enttäuschenden Jahr 2022 mit nur einem Jungtier, wurde im letzten Jahr mit fünf flüggegewordenen Jungstörchen ein neuer Rekord aufgestellt.
Der Weißstorch ist im Laufe seines Lebens vielen Gefahren ausgesetzt. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind Stromopfer, die durch Stromschlag an den Freileitungs-Masten umkommen. Eine weitere Gefährdung für die Storchen-Population sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensive Grünlandnutzung schmälern das Futterangebot.
Neue Gefährdungsursachen sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen, nämlich zum einen das Abbrennen von Feuerwerken in Horstnähe, zum anderen der Flug mit Drohnen über dem Horst. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen; die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.
Auf zwei stillgelegten Schloten gesichtet
Seit Mitte Februar dieses Jahrs hat sich auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth wieder ein Storchenpaar auf dem Storchenhorst eingefunden. Auch in der Ludwig-Thoma-Straße auf dem stillgelegten Schlot der Blaha-Textilveredelung wurden heuer bereits Störche gesichtet. Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung zum Überleben der Störche. Im Interesse des Weißstorchschutzes sollte deshalb das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit (Anfang April bis Ende August) unterlassen werden. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen. Auch ein Drohnenflug ist in der Nähe des Horstes zu unterlassen.
Störung kann mit Bußgeld geahndet werden
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.