Unter dieser Rubrik finden Sie stets die aktuellen Informationen und Anmeldefristen zu Wettbewerben und Förderprogrammen. Die Angebote von Bund, Land oder auch von Stiftungen und Initiativen sind vielfältig. Sie wenden sich an Gründer, den Mittelstand oder an exportorientierte Unternehmen und zeichnen Innovationen, digitalen Fortschritt, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit aus.
Der neue Wettbewerb “Start-Up Design Award” für Gründer startet. Die Prämierung des Design-Wettbewerbs findet in Bayreuth statt. Mit dem „Innovationspreis Vereinbarkeit“ zeichnet das Bundesfamilienministerium Unternehmen aus, die während der Pandemie flexible Lösungen entwickelt und mit innovativen Ideen ihr Vereinbarkeitskonzept weiter vorangetrieben haben. Bayerische Unternehmen können sich wieder für den Wettbewerb zum Innovationspreis Bayern bewerben. Zudem startete kürzlich der Gründerwettbewerb Energie Start-up Bayern 2022, den das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereits zum vierten Mal durchführt. Betreiber von Solaranlagen auf Überdachungen von Parkplätzen können nach den bestehenden Regelungen des EEG 2021 eine Förderung erhalten. Weitere Informationen finden Sie weiter unten unter dem jeweiligen Förderprogramm bzw. Wettbewerb.
Aktuelle Wettbewerbe
Neuer Design-Wettbewerb für Gründer startet
Der erste Start-Up Design Award am 08. Juli 2022 in der Wilhelminenaue Bayreuth.
Design kommuniziert Ideen! Mit dem Start-Up Design Award erhalten junge Startups eine spannende Möglichkeit ihre innovativen Produkte einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Eine Jury aus renommierten Vertretern aus der Wirtschaft kürt am 08.07.2022 die Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs.
Das Innovations- und Gründungsökosystem in Oberfranken wächst und wächst. Mit dem Start-Up Design Award ergänzt die Universität Bayreuth ihr abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm nun um einen überregionalen Wettbewerb, welcher Startups eine Plattform und Chance bietet ihre innovativen Produkte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Bewerbungskriterien:
Aus den besten Start-Ups Teams werden die Gewinner für die Kategorie Digital und Physisch gewählt. Die Start-Up Design Award Gewinner dürfen das Gewinner Logo führen und werden mit einem Geldpreis ausgezeichnet. Auf folgende Bewertungskriterien kommt es bei der Entscheidung an:
- Problemlösung
- Innovationsgrad
- Ästhetik & Ergonomie
- Sozialer & ökologischer Impact
- Funktionalität & Bedienbarkeit
- Emotionaler Impact
Wenn die Gründung Ihres Startups bereits erfolgt und ein Prototyp vorhanden ist, das Produkt jedoch maximal fünf Jahre am Markt ist, können Sie sich jetzt bis zum 10.06.2022 für den Start-Up Design Award bewerben (Teilnahme für Start-Ups kostenlos).
Zur Anmeldung für den Startup-Wettbewerb
Interessierte haben die Möglichkeit live bei der Prämierung des Wettbewerbs dabei zu sein.
Am 8. Juli 2022 werden die besten Ideen live in der Wilhelminenaue in Bayreuth gepitcht! Selbstverständlich können Interessierte bei diesem sommerlichen Event dabei sein, auch ohne am Wettbewerb teilzunehmen!
Zur Teilnahme am Live-Event am 8. Juli
Quelle Bild: Universität Bayreuth
Innovationspreis Vereinbarkeit
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ihrer Beschäftigten liegt Ihnen am Herzen? Sie haben während der Pandemie innovative Lösungen für eine gelingende Vereinbarkeit gesucht, gefunden und in Ihrem Unternehmen implementiert? Dann bewerben Sie sich jetzt für den „Innovationspreis Vereinbarkeit“ des Bundesfamilienministeriums!
Wie wichtig eine zuverlässige Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, hat nicht zuletzt die Pandemie gezeigt. Viele Unternehmen haben ad hoc familienfreundliche Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten (weiter-)entwickelt, um den individuellen Bedarfssituationen gerecht zu werden. Diese neuen Ideen und Ansätze möchte das Bundesfamilienministerium würdigen und weiter stärken. Die Preise werden im Rahmen des Unternehmenstags „Erfolgsfaktor Familie“ am 30. September 2022 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian verliehen.
Hier können Sie sich bis zum 24. Juni bewerben.
Quelle Bild und Text: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“
Kultur- und Kreativpilot*innen 2022
Es ist wieder soweit! Bis zum 30. Juni 2022 können sich Selbständige, Gründer*innen und Unternehmer*innen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft und den Schnittstellen zu anderen Branchen ihre Bewerbungen für die Auszeichnung der Bundesregierung „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ einreichen.
Es werden Menschen gesucht, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Eine Fachjury – dazu zählen Vertreterinnen und Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, der Kulturstaatsministerien und der Bundesländer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft – wählt die überzeugendsten Bewerberinnen und Bewerber aus. Ausgezeichnet werden 32 Kreativunternehmen aus ganz Deutschland.
Die Kultur- und Kreativpilotinnen und -piloten eines Jahrgangs erhalten neben der Auszeichnung der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung:
- ein Workshopangebot zu marktrelevanten Themen, die in keinem Ratgeber stehen
- die Aufnahme in ein bundesweites Netzwerk aus kreativen Unternehmerinnen und Unternehmern
- Begleitung durch ein Mentoringprogramm
- bundesweite Aufmerksamkeit in den Medien
Interessierte reichen eine kurze Beschreibung ihrer Idee und Geschäftstätigkeit, einen Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben ein, aus dem hervorgeht, warum sie sich als „Kultur- und Kreativpilot Deutschland” sehen. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Quelle Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Quelle Bild und Text: u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V.
Export Preis Bayern 2022
Bis zum 31. Juli 2022 haben bayerische Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten Gelegenheit, sich in den Kategorien Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und Genussland zu bewerben.
Mit Ihrem Mut, Ideen und Durchhaltevermögen in dieser besonderen Zeit haben Sie internationale Erfolge erzielt? Der Exportpreis Bayern wird zum 15. Mal in Folge ausgelobt und zeichnet bayerische Unternehmen für Ihre Exporterfolge aus. Erzählen Sie uns Ihre Erfolgsgeschichte und nehmen Sie Ihre Chance wahr, den Exportpreis Bayern zu gewinnen!
Ihr Benefit: Ein individueller Kurzfilm Ihres Unternehmens, den Sie nach der Preisverleihung für Ihre Werbezwecke erhalten und ein Pokal eines bayerischen Kunsthandwerkers.
Die Erstplatzierten jeder Kategorie werden bei einem Abendempfang am 30. November 2022 in der Handwerkskammer für München und Oberbayern ausgezeichnet.
Profitieren Sie von diesen Möglichkeiten, Ihren Erfolg hervorzuheben und für sich zu werben. Über 60 Preisträger der letzten 14 Jahre tun dies bereits. Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2022 möglich unter www.exportpreis-bayern.de!
Der Exportpreis Bayern wird seit 2007 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit Bayern International den „Exportpreis Bayern“ vergeben.
Quelle Bild und Text: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Energie Start-up Bayern
Energie Start-up Bayern ist ein internationaler Wettbewerb, um innovative Start-ups aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit Bezug zur Energiezukunft Bayerns zu fördern und diese direkt in die Energiebranche zu vernetzen.
Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, der Bayern Innovativ GmbH, der BayStartUp GmbH sowie der Bayernwerk AG, des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) und der Verbund AG.
Gesucht werden neue Geschäftsmodelle und Technologien, die die Energiezukunft in Bayern voranbringen. Im Fokus stehen in diesem Jahr Lösungen und Konzepte für ein klimaneutrales Bayern. Darüber hinaus sind aber alle Konzepte, die zu einer sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Energieversorgung beitragen, für uns interessant.
Der Wettbewerb Energie Start-up Bayern wird alle zwei Jahre ausgetragen und fand schon in den Jahren 2016, 2018 und 2020 statt. Die drei besten Start-ups dürfen sich offiziell als Energie Start-up Bayern bezeichnen. Die Sieger werden im Rahmen der Startup Demo Night am 10. Oktober 2022 in der Münchner Tonhalle gekürt. Zu gewinnen gibt es Preisgelder in Höhe von insgesamt 18.000 Euro, die an die drei Sieger des Wettbewerbs verteilt werden.
Die Anmeldung zum Wettbewerb ist online bis zum 10. August 2022 kostenlos möglich.
Mehr Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.energie-startup.bayern.
Quelle Bild und Text: Bayern Innovativ
BayStartUp – Businessplan Wettbewerb Nordbayern
Die Bayerischen Businessplan Wettbewerbe von BayStartUP bieten gezielte Starthilfe und Gewinn-Chancen für innovative Startups in ganz Bayern. Auch 2022 werden wieder die regional aufgeteilten Wettbewerbe in drei Phasen durchgeführt, die auch einzeln begangen werden können. Als Wettbewerbs-Teilnehmer erhalten Sie Ihr garantiertes Feedback und mehrfache Gewinnchancen! Nach jeder Phase werden Sieger prämiert.
Die BayStartUP GmbH bietet ein vielfältiges Angebote für Startups, Investoren und Industrieunternehmen. Hinter der BayStartUp GmbH stehen die beiden „Förderverein innovatives Unternehmertum Nordbayern e.V.“ und „Förderverein innovatives Unternehmertum Südbayern e.V.“ und wird von der Initiative Gründerland Bayern des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gefördert.
Neben den Wettbewerben bietet BayStartUP ein vielfältiges Angebote für Startups, Investoren und Industrieunternehmen – von klassischen Beratungsangeboten über individuelles Coaching bis hin zu regelmäßig die BayStartUP Events.
Eine Wettbewerbsteilnahme ist kostenlos und ein perfektes Angebot Ihr Startup voranzubringen! Rund 300 renommierte Juroren mit Gründungs-, Branchen- und Finanzierungs-Expertise freuen sich auf spannende Geschäftskonzepte. Detaillierte Informationen über den Wettbewerb für Nordbayern, an dem Interessenten aus Unterfranken, Oberfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz teilnehmen können, finden Sie unter http://www.baystartup.de/bayerische-businessplan-wettbewerbe/bpwnordbayern/. Dort gibt es weiterführende Links zu den Teilnahmebedingungen, Tipps für die Erstellung des Businessplans und vieles mehr.
Ab sofort können sich Startups für Phase 3 registrieren. Die Abgabe-Deadline für die Einreichung Ihrer vollständigen Businesspläne ist der 31. Mai 2022. Eine Anmeldung ist aber jederzeit mit der Registrierung über ein online Anmeldeformular hier möglich. BayStartUP unterstützt Sie dann mit kostenfreien Workshops und Coachings bei der Erstellung des Businessplan oder sobald Sie Ihre Bewerbungsdokumente in einen geschützten Bereich hochgeladen haben, erhalten Sie ein Expertenfeedback und gewinnen vielleicht eine der Siegerprämien. In jeder der drei Wettbewerbsphasen gibt es neue Gewinnchancen.
Alle weiteren Informationen rund um die Bayerischen Businessplan Wettbewerbe und alle aktuellen und hilfreichen Veranstaltungen sind jederzeit auf den Seiten von BayStartUP zu finden. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, empfiehlt es sich den BayStartUP Newsletter zu bestellen.
Quelle Bild und Text: BayStartUp GmbH, Nürnberg
Aktuelle Förderprogramme
Förderungen für Solarcarports
Betreiber von Solaranlagen auf Überdachungen von Parkplätzen können nach den bestehenden Regelungen des EEG 2021 eine Förderung erhalten. Je nach installierter Leistung der Anlage kann dabei eine Einspeisevergütung (bis zu 100 Kilowatt) oder die Marktprämie in der Festvergütung (bis zu 750 Kilowatt, bei mehr als 300 Kilowatt jedoch nur für 50 Prozent der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge) in Anspruch genommen werden.
Gebote im Rahmen der Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segmentes können ab einer Größe von 300 Kilowatt abgegeben werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Überdachungen vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom (etwa dem Schutz der Fahrzeuge) bestimmt sind. Entscheidend ist dafür, dass die Nutzung im Errichtungszeitpunkt der Anlagen nicht primär Stromerzeugungszwecken dienen soll.
Für Solaranlagen ab 100 Kilowatt bis maximal 2 Megawatt installierter Leistung, die im Rahmen von Anlagenkombinationen auf Parkplatzflächen (§ 15 Satz 2 Nr. 3 InnAusV) errichtet werden sollen, besteht zudem die Möglichkeit, an den Innovationsausschreibungen für besondere Solaranlagen teilzunehmen. Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur sind davon nicht Solaranlagen auf, an oder in einem die Parkplatzfläche überdachenden Gebäude nach § 3 Nr. 23 EEG 2021 umfasst. Solche Solaranlagen bedürfen keiner erhöhten Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibungen, da das Gebäude aus anderen Gründen als zur Errichtung der Solaranlagen gebaut wurde und folglich bereits die Fördermöglichkeit nach dem EEG 2021 besteht.
Grundsätzlich ist bezüglich der Regelungen zu den Innovationsausschreibungen anzumerken, dass die Koalitionsparteien auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages vereinbart haben, innovative Solarenergie zu stärken und „die Ko-Nutzung (zu) ermöglichen“. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass noch im Jahr 2022 umfassende Änderungen hinsichtlich des bestehenden Systems der Innovationsausschreibungen beschlossen und voraussichtlich ab dem Jahr 2023 in Kraft treten werden. Dies könnte auch die Regelungen für Solarenergie auf Parkplatzflächen betreffen, obwohl diese im Rahmen des Koalitionsvertrages – anders als Solaranlagen auf Ackerflächen oder auf Gewässern – nicht ausdrücklich benannt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Quelle Bild und Text: u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V.
Bayerisches UnternehmerLab – Perspektiven erkennen, Chancen nutzen
Die Corona-Pandemie trifft viele Unternehmen wirtschaftlich in einem noch vor wenigen Wochen unvorstellbaren Ausmaß. Alle müssen davon ausgehen, dass diese Krise trotz der teilweisen Aufhebung aktueller Lockdowns noch längere Zeit andauert. Zugleich zeigt sich, dass die Corona-Krise aber auch Chancen für innovative Wege bereithält. Daher gilt es, Bedrohungen effektiv zu begegnen und zugleich Chancen zu erkennen und zu nutzen.
Das Bayerische UnternehmerLab setzt hier an und möchte mittelständische Unternehmen unterstützen, das Unternehmen sicher auf Kurs zu halten. Es ist ein Netzwerk aus gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern verschiedener Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen, mit dem Ziel, in einem vertrauensgeschützten Rahmen gemeinsam Erfahrungen auszutauschen und erprobte Lösungsansätze und Ideen zu erarbeiten und zu bewerten. Das Netzwerk unterstützt Sie durch erfahrene Moderatoren und Coaches sowie Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft von der Problemanalyse, über die Entwicklung von Ideen und Lösungsansätzen bis zur Umsetzung im Unternehmen. Inhaltlich richtet es sich dabei an Ihren individuellen Themen und Bedarfen aus. Das vorwiegend auf Online-Veranstaltungen ausgelegte UnternehmerLab bietet dabei folgende Leistungen: • Unternehmerforum als zentrale Austauschplattform mit anderen Unternehmern und Experten • Unternehmer-Workshops zur Entwicklung neuer Ideen und Strategien • Expertenvorträge zur Wissensvermittlung • Themen und Geschäftsmodell-Werkstätten zur Vertiefung Ihres Wissens und zur Umsetzung Ihrer Ideen gemeinsam mit Partnern des Netzwerkes • Unternehmer-Coaching zur Unterstützung bei der individuellen Umsetzung. Die Förderung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.unternehmerlab.de oder direkt bei der Projekt durchführenden IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH, Stephan Rauchmann, Tel.: 030 – 20 65 81 50, s.rauchmann@ifge-berlin.de.
Quelle Bild und Text: IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH, Berlin
Bayern vernetzt – kostenfreie Webseitenerstellung für Bayern
Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. setzt sich mit seinen Azubi-Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studenten ein. Dank dieser Initiative können Azubis aus den Bereichen Büromanagement, Mediengestaltung und Programmierung ihr in der Berufsschule erworbenes Wissen im Rahmen der Webseitengestaltung für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unternehmen praktisch anwenden. Neue Teilnehmer am Förderprogramm „Bayern vernetzt“ ermöglichen den Azubis an abwechslungsreichen Webseitenprojekten tätig zu werden und mit den Projektpartnern gemeinsam einen neuen, modernen Internetauftritt zu entwickeln, der anschließend eigenständig – ohne Programmiererkenntnisse – gepflegt werden kann. Die Erstellung der Webseiten ist für die Projektpartner dabei kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen.
Schon bei der Erstellung der Webseite werden die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksichtigt und umgesetzt, beispielsweise mithilfe einer Beispiel-Datenschutzerklärung, die auf Wunsch verwendet werden kann. Das Redaktionssystem, mit dem die Projektpartner ihre Seite selbstständig aktualisieren können, bietet darüber hinaus alle Voraussetzungen für einen barrierefreien Internetauftritt. Beim Design wird sich maßgeblich an den Vorstellungen und Wünschen der Projektpartner orientiert. Der kostenfreie telefonische Support des Fördervereins, an den sich die Projektpartner auch nach Abschluss des Projektes bei Fragen und Problemen wenden können, ist bis mindestens 2030 gesichert. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Quelle Bild und Text: Förderverein für regionale Entwicklung e.V.
„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Das neue Förderprogramm läuft bis Ende 2023. Die Förderquote beträgt, abhängig von der Beschäftigtenzahl, 40 bis 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) können die Förderung beantragen. Für Investitionen in die IT-Sicherheit und für Antragsteller aus strukturschwachen Räumen erhöht sich die Zuschussquote. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern. Weitere Informationen mit Antragstool finden Sie hier:
Quelle Bild und Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“
Mit der Weiterentwicklung des Förderprogramms “Betriebliche Kinderbetreuung” leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienbewussten Lebens- und Arbeitswelt. Das Förderprogramm ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ und unterstützt Arbeitgeber, die sich in der betrieblichen Kinderbetreuung engagieren wollen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung.
Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze. Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Das Programm läuft seit dem 01.09.2020 und bis zum 31.12.2022. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie hier.
Quelle: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“
Mikromezzaninfonds fördert Existenzgründungen
Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründerinnen und Gründer oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Der Mikromezzaninfonds des Bundeswirtschaftsministeriums steuert hier gezielt gegen und bietet Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen.
Bestimmte, besonders förderwürdige Zielgruppen können künftig sogar bis zu 150.000 Euro erhalten. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen. Weitere Informationen rund um den Mikromezzaninfonds finden Sie hier.
Quelle Bild und Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit
Blühender Betrieb – Pilotprojekt Erstberatung für Insektenschutz
Das Umweltministerium bietet im Rahmen der Initiative “Blühender Betrieb” ab sofort eine fachlich fundierte Beratung für Betriebe an, die ihre Freiflächen naturnah und insektenfreundlich gestalten möchten. “Arten- und Insektenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe” wie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte. Das Ziel ist eine Trendwende beim Artenschutz in Bayern. Beim Insektenschutz sind alle gefordert – so besitzen viele Betriebe große Freiflächen, die sich hervorragend für eine insektenfreundliche Gestaltung anbieten. Mit dem neuen Beratungsangebot sollen neue Lebensräume geschaffen werden.
Ziel der Beratung ist es, bayerischen Betrieben Empfehlungen zu Pflanzenauswahl, Bodenvorbereitung und Pflege für insektenfreundliche Areale zu geben. Im Rahmen des neuen Pilotprojekts werden zunächst 70 Betriebe kostenlos beraten – zehn pro Regierungsbezirk. Insgesamt stellt das Umweltministerium für das Beratungsangebot in der Pilotphase 25.000 Euro bereit. Die Beratung wird von Mitgliedern der Regionalgruppe Bayern des Vereins Naturgarten e. V. durchgeführt. Das Projekt wird im Zusammenhang mit der Initiative “Blühender Betrieb” angeboten. Seit Oktober 2018 können sich dabei interessierte Betriebe, die ihre Außenflächen arten- und strukturreich gestalten wollen und bestimmte Kriterien zur Förderung der Insektenfauna erfüllen, um eine staatliche Auszeichnung als “Blühender Betrieb” bewerben. Informationen rund um die Teilnahme am “Blühenden Betrieb” und die individuelle Erstberatung sind verfügbar unter www.bluehpakt.bayern.de.
Quelle Bild und Text: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München
Green Start-up Sonderprogramm
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden.
Die Rahmenbedingungen zur Förderung legen fest, dass Start-Ups maximal seit 5 Jahren bestehen dürfen. Außerdem ist eine Förderung von 125.000 Euro pro Projekt möglich. Weitere Informationen zum Start-up Sonderprogramm finden Sie unter https://www.dbu.de/startup. Quelle Bild und Text: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück
Digitalbonus Bayern – Hilfe bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen. Das Förderprogramm Digitalbonus hält mit dem Digitalbonus Standard, dem Digitalbonus Plus und dem Digitalkredit verschiedene Fördermöglichkeiten bereit. Detaillierte Informationen finden Sie hier. Mit der Programmabwicklung des Digitalbonus sind die bayerischen Bezirksregierungen beauftragt. Je nach beantragtem Digitalbonus gibt es unterschiedliche Wege, um die Förderung zu erhalten. Bei den Zuschussvarianten entscheiden die Regierungen über die Förderung. Beim Digitalkredit prüfen die Regierungen die Kosten auf Zuwendungsfähigkeit, über den Kredit selbst entscheidet die LfA Förderbank Bayern nach Einbindung der Hausbanken. Danach gilt es ein Antragsformular online auszufüllen und dieses ausgedruckt und unterschrieben per Post an die zuständige Bezirksregierung zu senden. Seit Anfang des Jahres können neue Digitalbonus-Anträge wieder gestellt werden. Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Alle Fachinformationen zum Förderprogramm Digitalbonus gibt es zum Download.
Quelle Bild und Text: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, München
Ständige Angebote für Existenzgründungen bzw. Betriebsübernahmen
Bundeswirtschaftsministerium und EIF bauen Zusammenarbeit bei der Start-Up-Finanzierung aus
Das gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögen aufgelegte ERP/EIF-Dachfonds wird um eine Milliarde Euro auf 3,7 Milliarden Euro aufgestockt. Damit werden die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und junge Unternehmen in Deutschland weiter verbessert. Weitere Informationen finden Sie in vorliegender Pressemitteilung.
Quelle Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gründerland Bayern – Förderprogramm Start?Zuschuss!
Das Förderprogramm Start?Zuschuss! des Bayerischen Wirtschaftsministeriums geht in die 14. Wettbewerbsphase. Interessierte Gründer können sich bis zum 1. Juli 2022, 12:00 Uhr für die unkomplizierte Unterstützung bewerben. Ziel des Programms ist es, technologieorientierte Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung gezielt zu fördern und so einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt zu leisten.
Hier gibt es mehr Informationen zu Start?Zuschuss! und zum Bewerbungsprozess.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Gründerland Bayern – Coaching vor der Gründung
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Die Fördersumme beträgt maximal 10 Tageshonorare á 800 € (bis 8.000 €). Einen Antrag können ab sofort alle Existenzgründer und Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase stellen. Eine Antragsfrist gibt es derzeit nicht. Weitere Infos rund um das Coaching finden Sie unter Gründerland.Bayern. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
„ERP-Gründerkredit – StartGeld“
Über das Existenzgründerprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ können Sie sich auf den Seiten des BMWi informieren oder direkt bei der Förderbank KfW.
Weitere Informationen der Wirtschaftsförderung
Weitere Informationen für Neugründungenn und bezüglich Fördermöglichkeiten finden Sie auch zusammengefasst auf den Internetseiten Existenzgründungsberatung und Förderprogramme.
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