Wettbewerbe und Förderprogramme für Unternehmen und Gründer

Unter dieser Rubrik finden Sie stets die aktuellen Informationen und Anmeldefristen zu Wettbewerben und Förderprogrammen. Die Angebote von Bund, Land oder auch von Stiftungen und Initiativen sind vielfältig. Sie wenden sich an Gründer, den Mittelstand oder an exportorientierte Unternehmen und zeichnen Innovationen, digitalen Fortschritt, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit aus.

Der Wettbewerb „Demografiepreis Bayern 2022“ startete am 4. Oktober. Alle bayerischen Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine und Unternehmen in Bayern können sich mit ihrem Demografieprojekt bewerben. Mittelständische Unternehmen haben wieder die Möglichkeit beim Innovationswettbewerb TOP 100 mitzumachen. Zudem können sich Handwerksunternehmen der Region ab sofort in sechs verschiedenen Kategorien für den Zukunftspreis 2023 der Handwerkskammer für Oberfranken bewerben oder dafür nominiert werden. Weitere Informationen finden Sie weiter unten, unter dem jeweiligen Förderprogramm bzw. Wettbewerb.

Aktuelle Wettbewerbe

Wettbewerb „Demografiepreis Bayern 2022“

Der Wettbewerb „Demografiepreis Bayern 2022“ startete am 4. Oktober. Alle bayerischen Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine und Unternehmen in Bayern können sich mit ihrem Demografieprojekt bewerben. Ausgezeichnet werden die besten Initiativen in drei Kategorien: „Meine.Heimat.Zukunftssicher“, „Meine.Heimat.Arbeit&Familie“ und „Meine.Heimat.Lebensqualität“.

Gesucht werden kreative Projekte, die aufzeigen, wie es vor Ort gelingt, die Herausforderungen gesellschaftlicher Veränderungen zu meistern und deren Chancen zu nutzen. Beispielsweise Maßnahmen, welche die Daseinsvorsorge, die Gesundheitsversorgung, die Pflege oder die Mobilität der Menschen vor Ort verbessern. Auch erfolgreiche Strategien, die dazu beitragen, die berufliche Qualifizierung benachteiligter Gruppen zu fördern oder Familien, Jugendliche und Senioren bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen, können eingereicht werden.

Jeder kann mitmachen!
Egal, ob Sie sich als Einzelperson einsetzen oder als Verein, Verband, Netzwerkinitiative, kommunale Gebietskörperschaft, Verwaltung oder Unternehmen – unabhängig von seiner Rechtsform kann jeder Projektträger mitmachen. Auch die Bewerbung kleinerer Projekte wird ausdrücklich begrüßt. Wichtig ist nur, dass Ihr Projekt bereits aktiv betrieben wird, denn reine Ideen und Konzepte können wir bei der Preisentscheidung leider nicht berücksichtigen. Der räumliche Wirkungskreis Ihres Projekts muss zudem in Bayern liegen.

Das gibt es zu gewinnen:
Die Gewinner werden mit insgesamt 15.000 Euro prämiert. Über die Preisträger, deren Anzahl sowie die Aufteilung der Prämie entscheidet eine Fachjury. Sie wird bei ihrer Preisentscheidung insbesondere den Innovationsgehalt, die Vorbildfunktion, die Übertragbarkeit und den praktischen Nutzen des Projekts berücksichtigen. Daneben werden alle Gewinner in der Best-Practice-Datenbank des Heimatministeriums vorgestellt.

So funktioniert die Teilnahme:
Füllen Sie den Bewerbungsbogen aus und senden ihn per E-Mail an demografiepreis@stmfh.bayern.de. Für die Teilnehmer, die besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitteilen, besteht auch die Möglichkeit, den Bewerbungsbogen postalisch an die auf dem Bewerbungsbogen angegebene Adresse einzusenden.
Teilnahmezeitraum: 4. Oktober bis einschließlich 31. Oktober 2022. Früher oder später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bei postalischen Einsendungen gilt die nachweislich rechtzeitige Absendung als fristwahrend.

Die Gewinner werden postalisch oder per E-Mail informiert und voraussichtlich im April 2023 feierlich prämiert.

Weitere Informationen sowie den Downloadbereich der Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Quelle Text: Bayerische Staatskanzlei
Quelle Logo: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Innovationswettbewerb TOP 100

2022 verlieh die compamedia GmbH bereits zum 29. Mal das begehrte TOP 100 Siegel an teilnehmende Unternehmen aus dem Mittelstand. Der Innovationswettbewerb gilt heute als bedeutendste Auszeichnung für Innovationsmanagement in Deutschland. TOP 100 ist eine Auszeichnung für Innovationsmanagement in Deutschland. Darüber, welche Unternehmen ausgezeichnet werden, entscheiden allein Prof. Dr. Nikolaus Franke vom Institut für Entrepreneurship und Innovation der Wirtschaftsuniversität Wien und sein Team. Bewertet werden dabei keine einzelnen Innovationen, sondern das Innovationsmanagement im Ganzen.

Innovationswettbewerb TOP 100

Verliehen wird das TOP 100 Siegel in drei verschiedenen Größenklassen. In Klasse A können sich deutsche Mittelständler mit bis zu 50 Mitarbeitern bewerben. Größenklasse B berechtigt Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 51 und 200 Personen zur Teilnahme am Wettbewerb. Wer mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt startet in Klasse C.
Anhand einer wissenschaftlichen Systematik bewertet TOP 100 das Innovationsmanagement mittelständischer Unternehmen und die daraus resultierenden Innovationserfolge.

Die drei besten Unternehmen einer jeden Größenklasse werden zusätzlich der TOP 100-Jury präsentiert. Sie entscheidet über die Vergabe der Plätze auf dem Siegertreppchen und kürt in jeder Größenklasse den „Innovator des Jahres“. Alle TOP 100-Unternehmen und die drei „Innovatoren des Jahres” werden beim Finale im Juni 2023 von Ranga Yogeshwar ausgezeichnet.

Die neue Bewerbungsrunde für die TOP 100 ist noch bis zum 31. Oktober 2022 geöffnet.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung finden Sie hier.

Quelle Bild und Text: compamedia GmbH

Der Zukunftspreis 2023 der Handwerkskammer für Oberfranken

Die Leistungen des Handwerks werden vielfach als etwas Alltägliches wahrgenommen. Doch dahinter steckt mehr. Viele Handwerkerinnen und Handwerker zeichnen sich durch herausragendes Können, Innovation und Kreativität aus, einige Betriebe sind in ihrem Gewerk Weltmarktführer. Genau diese Aspekte stellt der Zukunftspreis der Handwerkskammer für Oberfranken in den Mittelpunkt. Prämiert werden herausragende Leistungen von Handwerksunternehmen, die deutlich über ihrem Branchenschnitt liegen. Die Betriebe der Region können sich ab sofort in sechs verschiedenen Kategorien für den Zukunftspreis 2023 bewerben oder dafür nominiert werden.

Der Zukunftspreis der Handwerkskammer für Oberfranken

Sechs Wettbewerbskategorien
Der Zukunftspreis wird in folgende sechs Kategorien vergeben, die für die dritte Auflage in 2023 leicht angepasst wurden: Nachwuchsförderung der Zukunft; Gestärkt aus der Krise; Energiewende Handwerk; Handwerk goes digital; Einfach Handwerk, aber genial; Kreatives, wunderschönes Handwerk.

Bewerbung oder Nominierung
Handwerksbetriebe können sich in Eigeninitiative selbst bewerben oder aber von Handwerksorganisationen, Kommunen oder anderen Institutionen nominiert werden. Jeder Handwerksbetrieb kann aber nur einmal mit dem Zukunftspreis ausgezeichnet werden. Eine Bewerbung/Nominierung für den Zukunftspreis 2023 ist ab sofort und bis zum 28. April 2023 möglich. Danach trifft eine unabhängige Jury die Entscheidung über die Preisvergabe.

Preisgeld für die Gewinner
Pro Kategorie wird ein Preisträger bestimmt. Dank der Unterstützung der oberfränkischen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist diese Auszeichnung mit jeweils 1.500 Euro pro Preisträger dotiert.

Die Preisverleihung soll am 14. Juni 2023, 18 Uhr, in der Alten Orangerie des Schlosses Rosenau in Rödental stattfinden.
Um die Innovationsfähigkeit und die Zusammenarbeit im oberfränkischen Handwerk zu stärken, sind nach der Prämierung Werkstattgespräche bei den Preisträgern geplant zu denen Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Kammerbezirk eingeladen werden.

Aktuelle Informationen und die Ausschreibung für 2023 finden Sie auf der Webseite der Handwerkskammer für Oberfranken.

Quelle Bild und Text: Handwerkskammer für Oberfranken

Aktuelle Förderprogramme

Förderungen für Solarcarports

Betreiber von Solaranlagen auf Überdachungen von Parkplätzen können nach den bestehenden Regelungen des EEG 2021 eine Förderung erhalten. Je nach installierter Leistung der Anlage kann dabei eine Einspeisevergütung (bis zu 100 Kilowatt) oder die Marktprämie in der Festvergütung (bis zu 750 Kilowatt, bei mehr als 300 Kilowatt jedoch nur für 50 Prozent der in einem Kalenderjahr erzeugten Strommenge) in Anspruch genommen werden.

Gebote im Rahmen der Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segmentes können ab einer Größe von 300 Kilowatt abgegeben werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Überdachungen vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom (etwa dem Schutz der Fahrzeuge) bestimmt sind. Entscheidend ist dafür, dass die Nutzung im Errichtungszeitpunkt der Anlagen nicht primär Stromerzeugungszwecken dienen soll.

Solarcarports

Für Solaranlagen ab 100 Kilowatt bis maximal 2 Megawatt installierter Leistung, die im Rahmen von Anlagenkombinationen auf Parkplatzflächen (§ 15 Satz 2 Nr. 3 InnAusV) errichtet werden sollen, besteht zudem die Möglichkeit, an den Innovationsausschreibungen für besondere Solaranlagen teilzunehmen. Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur sind davon nicht Solaranlagen auf, an oder in einem die Parkplatzfläche überdachenden Gebäude nach § 3 Nr. 23 EEG 2021 umfasst. Solche Solaranlagen bedürfen keiner erhöhten Förderung im Rahmen der Innovationsausschreibungen, da das Gebäude aus anderen Gründen als zur Errichtung der Solaranlagen gebaut wurde und folglich bereits die Fördermöglichkeit nach dem EEG 2021 besteht.

Grundsätzlich ist bezüglich der Regelungen zu den Innovationsausschreibungen anzumerken, dass die Koalitionsparteien auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode des 20. Deutschen Bundestages vereinbart haben, innovative Solarenergie zu stärken und „die Ko-Nutzung (zu) ermöglichen“. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass noch im Jahr 2022 umfassende Änderungen hinsichtlich des bestehenden Systems der Innovationsausschreibungen beschlossen und voraussichtlich ab dem Jahr 2023 in Kraft treten werden. Dies könnte auch die Regelungen für Solarenergie auf Parkplatzflächen betreffen, obwohl diese im Rahmen des Koalitionsvertrages – anders als Solaranlagen auf Ackerflächen oder auf Gewässern – nicht ausdrücklich benannt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Quelle Bild und Text: u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V.

Bayerisches UnternehmerLab – Perspektiven erkennen, Chancen nutzen

Die Corona-Pandemie trifft viele Unternehmen wirtschaftlich in einem noch vor wenigen Wochen unvorstellbaren Ausmaß. Alle müssen davon ausgehen, dass diese Krise trotz der teilweisen Aufhebung aktueller Lockdowns noch längere Zeit andauert. Zugleich zeigt sich, dass die Corona-Krise aber auch Chancen für innovative Wege bereithält. Daher gilt es, Bedrohungen effektiv zu begegnen und zugleich Chancen zu erkennen und zu nutzen.

Bayerisches UnternehmerLab

Das Bayerische UnternehmerLab setzt hier an und möchte mittelständische Unternehmen unterstützen, das Unternehmen sicher auf Kurs zu halten. Es ist ein Netzwerk aus gleichgesinnten Unternehmerinnen und Unternehmern verschiedener Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen, mit dem Ziel, in einem vertrauensgeschützten Rahmen gemeinsam Erfahrungen auszutauschen und erprobte Lösungsansätze und Ideen zu erarbeiten und zu bewerten. Das Netzwerk unterstützt Sie durch erfahrene Moderatoren und Coaches sowie Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft von der Problemanalyse, über die Entwicklung von Ideen und Lösungsansätzen bis zur Umsetzung im Unternehmen. Inhaltlich richtet es sich dabei an Ihren individuellen Themen und Bedarfen aus. Das vorwiegend auf Online-Veranstaltungen ausgelegte UnternehmerLab bietet dabei folgende Leistungen: • Unternehmerforum als zentrale Austauschplattform mit anderen Unternehmern und Experten • Unternehmer-Workshops zur Entwicklung neuer Ideen und Strategien • Expertenvorträge zur Wissensvermittlung • Themen und Geschäftsmodell-Werkstätten zur Vertiefung Ihres Wissens und zur Umsetzung Ihrer Ideen gemeinsam mit Partnern des Netzwerkes • Unternehmer-Coaching zur Unterstützung bei der individuellen Umsetzung. Die Förderung erfolgt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.unternehmerlab.de oder direkt bei der Projekt durchführenden IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH, Stephan Rauchmann, Tel.: 030 – 20 65 81 50, s.rauchmann@ifge-berlin.de.

Quelle Bild und Text: IFGE Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH, Berlin

Bayern vernetzt – kostenfreie Webseitenerstellung für Bayern

Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. setzt sich mit seinen Azubi-Projekten für die praxisnahe Ausbildung von Berufsschülern und Studenten ein. Dank dieser Initiative können Azubis aus den Bereichen Büromanagement, Mediengestaltung und Programmierung ihr in der Berufsschule erworbenes Wissen im Rahmen der Webseitengestaltung für Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und kleinere Unternehmen praktisch anwenden. Neue Teilnehmer am Förderprogramm „Bayern vernetzt“ ermöglichen den Azubis an abwechslungsreichen Webseitenprojekten tätig zu werden und mit den Projektpartnern gemeinsam einen neuen, modernen Internetauftritt zu entwickeln, der anschließend eigenständig – ohne Programmiererkenntnisse – gepflegt werden kann. Die Erstellung der Webseiten ist für die Projektpartner dabei kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicherplatz sind selbst zu tragen.

Bayern vernetzt

Schon bei der Erstellung der Webseite werden die geltenden Datenschutzrichtlinien berücksichtigt und umgesetzt, beispielsweise mithilfe einer Beispiel-Datenschutzerklärung, die auf Wunsch verwendet werden kann. Das Redaktionssystem, mit dem die Projektpartner ihre Seite selbstständig aktualisieren können, bietet darüber hinaus alle Voraussetzungen für einen barrierefreien Internetauftritt. Beim Design wird sich maßgeblich an den Vorstellungen und Wünschen der Projektpartner orientiert. Der kostenfreie telefonische Support des Fördervereins, an den sich die Projektpartner auch nach Abschluss des Projektes bei Fragen und Problemen wenden können, ist bis mindestens 2030 gesichert. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Quelle Bild und Text: Förderverein für regionale Entwicklung e.V.

„Digital Jetzt“– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Förderprogramm „Digital Jetzt“

Das neue Förderprogramm läuft bis Ende 2023. Die Förderquote beträgt, abhängig von der Beschäftigtenzahl, 40 bis 50 Prozent. Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) können die Förderung beantragen. Für Investitionen in die IT-Sicherheit und für Antragsteller aus strukturschwachen Räumen erhöht sich die Zuschussquote. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit 3 bis 499 Mitarbeitern. Weitere Informationen mit Antragstool finden Sie hier:

Quelle Bild und Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“

Mit der Weiterentwicklung des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienbewussten Lebens- und Arbeitswelt. Das Förderprogramm ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ und unterstützt Arbeitgeber, die sich in der betrieblichen Kinderbetreuung engagieren wollen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert. Gefördert werden neue Plätze in der betrieblichen Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Betreuung in Ausnahmefällen und Ferienbetreuung.

Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“

Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze. Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Das Programm läuft seit dem 01.09.2020 und bis zum 31.12.2022. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie hier.

Quelle: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

Mikromezzaninfonds fördert Existenzgründungen

Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründerinnen und Gründer oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Der Mikromezzaninfonds des Bundeswirtschaftsministeriums steuert hier gezielt gegen und bietet Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bestimmte, besonders förderwürdige Zielgruppen können künftig sogar bis zu 150.000 Euro erhalten. Dazu gehören z.B. Unternehmen, die ausbilden, die von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen. Weitere Informationen rund um den Mikromezzaninfonds finden Sie hier.

Quelle Bild und Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit

Blühender Betrieb – Pilotprojekt Erstberatung für Insektenschutz

Das Umweltministerium bietet im Rahmen der Initiative „Blühender Betrieb“ ab sofort eine fachlich fundierte Beratung für Betriebe an, die ihre Freiflächen naturnah und insektenfreundlich gestalten möchten. „Arten- und Insektenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe“ wie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte. Das Ziel ist eine Trendwende beim Artenschutz in Bayern. Beim Insektenschutz sind alle gefordert – so besitzen viele Betriebe große Freiflächen, die sich hervorragend für eine insektenfreundliche Gestaltung anbieten. Mit dem neuen Beratungsangebot sollen neue Lebensräume geschaffen werden.

Ziel der Beratung ist es, bayerischen Betrieben Empfehlungen zu Pflanzenauswahl, Bodenvorbereitung und Pflege für insektenfreundliche Areale zu geben. Im Rahmen des neuen Pilotprojekts werden zunächst 70 Betriebe kostenlos beraten – zehn pro Regierungsbezirk. Insgesamt stellt das Umweltministerium für das Beratungsangebot in der Pilotphase 25.000 Euro bereit. Die Beratung wird von Mitgliedern der Regionalgruppe Bayern des Vereins Naturgarten e. V. durchgeführt. Das Projekt wird im Zusammenhang mit der Initiative „Blühender Betrieb“ angeboten. Seit Oktober 2018 können sich dabei interessierte Betriebe, die ihre Außenflächen arten- und strukturreich gestalten wollen und bestimmte Kriterien zur Förderung der Insektenfauna erfüllen, um eine staatliche Auszeichnung als „Blühender Betrieb“ bewerben. Informationen rund um die Teilnahme am „Blühenden Betrieb“ und die individuelle Erstberatung sind verfügbar unter www.bluehpakt.bayern.de.

Quelle Bild und Text: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, München

Green Start-up Sonderprogramm

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit mit dem Schwerpunkt Digitalisierung verbinden.

GREEN START-UP SONDERPROGRAMM

Die Rahmenbedingungen zur Förderung legen fest, dass Start-Ups maximal seit 5 Jahren bestehen dürfen. Außerdem ist eine Förderung von 125.000 Euro pro Projekt möglich. Weitere Informationen zum Start-up Sonderprogramm finden Sie unter https://www.dbu.de/startup. Quelle Bild und Text: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück

Digitalbonus Bayern – Hilfe bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produktionsprozesse

Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Digitalbonus Bayern

Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen. Das Förderprogramm Digitalbonus hält mit dem Digitalbonus Standard, dem Digitalbonus Plus und dem Digitalkredit verschiedene Fördermöglichkeiten bereit. Detaillierte Informationen finden Sie hier. Mit der Programmabwicklung des Digitalbonus sind die bayerischen Bezirksregierungen beauftragt. Je nach beantragtem Digitalbonus gibt es unterschiedliche Wege, um die Förderung zu erhalten. Bei den Zuschussvarianten entscheiden die Regierungen über die Förderung. Beim Digitalkredit prüfen die Regierungen die Kosten auf Zuwendungsfähigkeit, über den Kredit selbst entscheidet die LfA Förderbank Bayern nach Einbindung der Hausbanken. Danach gilt es ein Antragsformular online auszufüllen und dieses ausgedruckt und unterschrieben per Post an die zuständige Bezirksregierung zu senden. Seit Anfang des Jahres können neue Digitalbonus-Anträge wieder gestellt werden. Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Alle Fachinformationen zum Förderprogramm Digitalbonus gibt es zum Download.

Quelle Bild und Text: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, München

Ständige Angebote für Existenzgründungen bzw. Betriebsübernahmen

Bundeswirtschaftsministerium und EIF bauen Zusammenarbeit bei der Start-Up-Finanzierung aus

Das gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögen aufgelegte ERP/EIF-Dachfonds wird um eine Milliarde Euro auf 3,7 Milliarden Euro aufgestockt. Damit werden die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups und junge Unternehmen in Deutschland weiter verbessert. Weitere Informationen finden Sie in vorliegender Pressemitteilung.

Quelle Text: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gründerland Bayern – Förderprogramm Start?Zuschuss!

Das Förderprogramm Start?Zuschuss! des Bayerischen Wirtschaftsministeriums geht in die 15. Wettbewerbsphase. Interessierte Gründer können sich ab Freitag, 18. November 2022 bis zum 8. Januar 2023, 12:00 Uhr für die unkomplizierte Unterstützung bewerben. Ziel des Programms ist es, technologieorientierte Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung gezielt zu fördern und so einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt zu leisten.

Hier gibt es mehr Informationen zu Start?Zuschuss! und zum Bewerbungsprozess.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Gründerland Bayern – Coaching vor der Gründung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Finanzierung von Beratungsleistungen für Existenzgründer bzw. Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Die Fördersumme beträgt maximal 10 Tageshonorare á 800 € (bis 8.000 €). Einen Antrag können ab sofort alle Existenzgründer und Betriebsübernehmer in der Vorgründungsphase stellen. Eine Antragsfrist gibt es derzeit nicht. Weitere Infos rund um das Coaching finden Sie unter Gründerland.Bayern. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„ERP-Gründerkredit – StartGeld“

Über das Existenzgründerprogramm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ können Sie sich auf den Seiten des BMWi informieren oder direkt bei der Förderbank KfW.

Weitere Informationen der Wirtschaftsförderung

Weitere Informationen für Neugründungenn und bezüglich Fördermöglichkeiten finden Sie auch zusammengefasst auf den Internetseiten Existenzgründungsberatung und Förderprogramme.

Quelle: Beitragsbild Fotolia