Der Jugendausschuss der Stadt Bayreuth hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit den Vorschlagslisten für die Wahl der Haupt- und Ersatzschöffen/-innen für die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth und das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bayreuth befasst. Die Vorschlagslisten beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Der Jugendausschuss hat über die Vorschlagslisten entschieden. Sie liegen von Dienstag, 16. Mai, bis einschließlich Dienstag, 23. Mai, im Amt für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Bayreuth, Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, Zimmer 138, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Gegen die Vorschlagslisten kann bis spätestens 31. Mai (schriftlich oder zu Protokoll) Einspruch erhoben werden.