Stadt und Polizeipräsidium Oberfranken weisen auf Sicherheits- und Verkehrsregeln hin
Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen im Zusammenhang mit Blick auf den Beginn der Richard-Wagner-Festspiele darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden. Für Festspielgäste steht ein Registrierungs- und Testzentrum zur Verfügung.
Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee ist vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besucherinnen und Besuchern, die über die A9-Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedingerstraße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.
An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.
Registrierungs- und Testzentrum
Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, einige Stunden vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Vor jedem Vorstellungsbesuch ist als Teil des diesjährigen Hygienekonzepts eine Registrierung erforderlich, die bis zu einer Stunde vor Vorstellungsbeginn abgeschlossen sein muss. Es gibt ein Registrierungszentrum und ein kleines Testzentrum auf dem Gelände des Freiluftbades, das an die Festspielparkplätze angrenzt (An der Bürgerreuth 8, 95445 Bayreuth). Das Registrierungs- und Testzentrum öffnet vier Stunden vor Vorstellungsbeginn.
Zusätzlich gibt es einen Counter in den Räumen der Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH (Opernstraße 22, 95444 Bayreuth; öffnet sieben Stunden vor und schließt eine Stunde vor Vorstellungsbeginn) und im Kassenbereich des Museumsneubaus Haus Wahnfried (Richard-Wagner-Straße 48, 95444 Bayreuth; Mo.-So.: 10-17 Uhr) geben.
Weitere Testangebote während der Festspielzeit
Am Premierentag, 25. Juli, steht auch die POC-Schnellteststation Zamirhalle, Eduard-Bayerlein-Straße 8, zur Verfügung (geöffnet: 10-12 Uhr und 14-18 Uhr). Sie ist an den weiteren Aufführungstagen der Bayreuther Festspiele zusätzlich auch wochentags jeweils von 10-12 Uhr geöffnet. Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Auch das POC-Schnelltestzentrum der Stadt in der Schlossgalerie, La-Spezia-Platz 1, steht während der Festspielzeit für Tests zur Verfügung (Mo.-Fr.: 7-20 Uhr; Sa.: 7-14 Uhr). Hier eine Übersicht aller Teststationen in der Stadt.
Parkplätze
Die Parkgebühren in Höhe von fünf Euro pauschal pro Tag für den Besucherparkplatz „B“ werden unmittelbar an der Parkplatzzufahrt von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt. Der Besucherparkplatz „E“ steht in diesem Jahr nicht zur Verfügung.
Schwerbehinderten mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen ab 26. Juli auf Parkplatz „A“ gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.
Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, besteht die Möglichkeit zur Anfahrt über die Tristanstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ bis zur Absperrung am Festspielhaus. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.
Taxistandplätze
Taxistandplätze sind am Fuß des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet. Die Taxen mit nicht im Vorfeld registrierten Gästen können auch über den Parkplatz „E“ direkt am Registrierungszentrum vorfahren. Ansonsten ist der Taxistandplatz an der Tristanstraße anzufahren.
Haltverbote
Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, am 26. Juli sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab 25. Juli für die gesamte Festspielzeit. Sie müssen unbedingt beachtet werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.
Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Der Zutritt ins Festspielhaus ist ausschließlich durch die auf der Eintrittskarte vermerkten Eingänge möglich.