Lieferverkehr ist während der gesamten Dauer des Marktes nur eingeschränkt möglich
Von Montag, 21. November, bis Freitag, 23. Dezember, findet auf dem Stadtparkett der traditionelle Bayreuther Christkindlesmarkt statt. Dazu wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Montag, 14. November, bis einschließlich 24. Dezember zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse ist frei. Radfahren im Marktgelände ist verboten.
Lieferverkehr ist während der gesamten Marktdauer nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zur Maximilianstraße über das Mühltürlein ist vom Hohenzollernring beziehungsweise der Hindenburgstraße kommend gesperrt und nur für Anlieger mit entsprechendem Sonderausweis der Stadt Bayreuth zugelassen. Ansonsten ist der Lieferverkehr grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abzuwickeln. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 21 Uhr abends bis 10 Uhr früh über die Kanzleistraße und Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt jedoch ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, so dass Fahrgassen frei bleiben und Wendemöglichkeit nicht zugeparkt werden.
Die Stadt Bayreuth weist weiterhin darauf hin, dass das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, untersagt ist. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenfalls verboten ist das Befahren des dortigen gemeinsamen Rad- und Fußwegs.
Parkplätze
Auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher zum Beispiel auf das Parkhaus „Oberfrankenhalle“ an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße ausweichen.
Öffnungszeiten
Geöffnet ist der Markt montags bis donnerstags von 10 bis mindestens 19.30 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 21 Uhr, und sonntags von 11 bis ebenfalls mindestens 19.30 Uhr. Sonntags bis donnerstags ist es den Marktbeschickern freigestellt, ihren jeweiligen Stand bis maximal 21 Uhr geöffnet zu halten.