Straßenaufgrabungen sollten während der Wintermonate möglichst vermieden werden. Hierauf weist das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth hin. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab in einem Antrag auf Straßenaufbruch begründet werden, der an das Tiefbauamt zu richten ist. Gleichzeitig muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden. Eine fachgerechte Wiederherstellung der Straßen- und Gehwegbeläge ist daher nicht möglich. Dadurch verstärkt auftretende Straßeneinbrüche und Schlaglöcher führen zu einer erhöhten Unfallgefahr und zu vermehrten Kosten.