Umweltamt der Stadt bittet darum, Störungen rund um die Horste zu vermeiden
Seit Ende Februar dieses Jahres hat sich auf dem Schlot der ehemaligen Brauerei in Oberkonnersreuth wieder ein Storchenpaar eingefunden. Ein zweites Storchenpaar hat den alten Kamin an der Ludwig-Thoma-Straße als Nistplatz ausgewählt.
Nach einem starken Rückgang des Bestands Ende der 1970er Jahre, hat sich die Population des Weißstorchs dank eines Artenhilfsprogramms in den letzten Jahren wieder deutlich erholt. So brütet seit Jahren ein Storchenpaar regelmäßig in Oberkonnersreuth mit gutem Erfolg. Nachdem 2017 und 2018 jeweils drei Jungstörche ausgeflogen sind, waren es in letzten beiden Jahren sogar vier junge Störche.
Viele Gefahrenpotenziale
Dennoch gibt es zahlreiche Gefährdungen für den Weißstorch. Viele der bei uns verunglückten Vögel sind Opfer eines Stromschlags an den Freileitungs-Masten. Eine weitere Gefahr für die Storchenpopulation sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern (Altwässer, Tümpel, Wiesengräben) und Flussregulierungen sowie die intensive Grünlandnutzung schmälern das Futterangebot.
Neue Gefährdungen sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen, so zum einen das Abbrennen von Feuerwerken in Nähe des Storchhorstes, zum anderen der Flug mit Drohnen über dem Horst. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umgebung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden von Greifvögeln geschlagen. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann der Flug einer Drohne über dem Nest auslösen.
Keine Feuerwerke in der Nähe von Horsten
Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung für ein Überleben der Störche. Daher sollte das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit Anfang April bis Ende August unterbleiben. Sollte auf ein Feuerwerk nicht verzichtet werden können, ist ein ausreichender Abstand zu den Storchenhorsten einzuhalten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen.
Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Unabhängig hiervon sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise müssen vom Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth genehmigt werden.