Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung werden mit einer Reihe von Maßnahmen umgesetzt
Angesichts der aktuellen Energiekrise hat die Stadt Bayreuth in den vergangenen Wochen referatsübergreifend Einsparpotenziale der städtischen Infrastruktur geprüft. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in entsprechenden Energiesicherungs-verordnungen formulierten Einsparvorgaben wurden und werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die Umsetzung der Energiesicherungsverordnungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gefordert sind Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen, um eine Notfallsituation im Winter zu vermeiden.
Mit Erlass der Verordnung kurzfristig wirksamer Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung durch die Bundesregierung sind Privathaushalte, öffentliche Verwaltungen, Stadtwerke, Einzelhandel und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten gefordert, diese zunächst bis Ende Februar 2023 umzusetzen. Ziel der Vorgaben ist es, mit jeder eingesparten Kilowattstunde ein Stück weit unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Die Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen im Detail für Wohnräume, für Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Nichtwohngebäude), für Baudenkmäler und für Unternehmen.
Für Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen bedeutet dies, dass sie selber durch eigene Aktivitäten eine vertraglich zu gewährleistende Mindesttemperatur bis Ende Februar 2023 nicht mehr zu gewährleisten haben, sofern sie durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten weiterhin der Pflicht, Schäden an der Mietsache vorzubeugen, Rechnung tragen.
Ladentüren und Eingangssysteme müssen geschlossen bleiben, um den Verlust von Heizwärme zu vermeiden. Beleuchtete Werbeanlagen sind von 22 bis 6 Uhr abzuschalten.
Für die Stadtverwaltung bedeutet die Umsetzung der Bundesverordnung, dass die Außenbeleuchtung von prägnanten Gebäuden und Baudenkmälern in der Stadt seit Anfang September täglich von 22 bis 16 Uhr abgeschaltet wird.
Die Gemeinschaftsflächen in den Verwaltungsgebäuden, also Flure und Treppenhäuser in den Rathäusern, werden nicht mehr beheizt, eine Raumtemperatur von 19 Grad in den Büroräumen der Ämter und Dienststellen wird angestrebt. Schulen und Kindertagesstätten sind hiervon ausgenommen. Der Einsatz von Heizlüftern in den Verwaltungsgebäuden ist grundsätzlich untersagt. Die Außenbeleuchtung des Neuen Rathauses und der Schlossgalerie wird reduziert. Auf eine Beleuchtung der Arkadendurchgänge für Fußgänger/innen am Neuen Rathaus und der Schlossgalerie kann aber aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gänzlich verzichtet werden. Die Außenbeleuchtung des Rathauses II wird komplett ausgeschaltet.
Dezentrale Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher, deren Betrieb zum Händewaschen vorgesehen ist, sind auszuschalten. Zudem ist die Temperatur von Warmwasser so weit zu beschränken, dass ein Gesundheitsrisiko durch die Bildung von Legionellen vermieden wird. Hiervon ausgenommen sind Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen.
Die Fassadenbeleuchtung des Richard-Wagner-Museums wird ab Anfang Oktober abgeschaltet. Auch die Innenbeleuchtung des Museums wird auf eine Notbeleuchtung reduziert. Während der Heizperiode wird die Lufttemperatur in den Verwaltungs- und Museumsräumen auf 19 Grad heruntergefahren, in den Archiv- und Depoträumen auf 16 Grad.
In der Prüfung ist auch eine vorübergehend komplette Schließung von Jean-Paul-Museum und Franz-Liszt-Museum in den heizintensiven Wintermonaten.
Die Außenbeleuchtung der Wilhelm-Leuschner-Gedenkstätte wurde ausgeschaltet. In der Gedenkstätte sowie dem Stadtarchiv werden die Heizkörper auf eine Raumtemperatur von 19 Grad gedrosselt. Durchlauferhitzer wurden bereits ausgestellt. Dies gilt auch für die Durchlauferhitzer im Kunstmuseum im Alten Rathaus, wo zudem die Beheizung der Gemeinschaftsflächen abgeschaltet wurde.
Im gemeinsamen Domizil von Stadtbibliothek und Volkshochschule wird mit Beginn der Heizperiode ebenfalls eine Raumtemperatur von 19 Grad angestrebt. In den Toiletten wurde das warme Wasser abgestellt. Auch die Außenbeleuchtung des Gebäudes wird deaktiviert. Die Schaufenster werden ab 20 Uhr nicht mehr beleuchtet, die LED-Schriftzüge über dem Eingang sollen nach Schließung der Bibliothek nicht mehr leuchten. Seit geraumer Zeit wird im RW21 zudem die Beleuchtung nach und nach auf LED umgestellt, was erhebliches Energie-Einsparpotenzial birgt. Noch in diesem Jahr soll die Umstellung bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen sein.
Hier wird mit Beginn der Heizperiode die Raumtemperatur im gesamten Gebäude gedrosselt. Das Sekretariat wird nur auf 19 Grad beheizt. Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer wurden ausgeschaltet.
Auch hier wurde die Raumtemperatur zentral auf 19 Grad heruntergefahren.
Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen sind seit 1. Oktober weitere, mittelfristig wirksame Schritte zur Sicherung der Energieversorgung im Bereich Erdgas und Strom durch Verordnung der Bundesregierung umzusetzen. Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und richtet sich an Gebäudeeigentümer. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen. Im Fokus steht die Steigerung der Energieeffizienz von Gaszentralheizungssystemen (Heizungsprüfung, hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung). In Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, soll dies ab einer Größe von 1000 Quadratmetern beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 beziehungsweise in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024 durch hydraulischen Abgleich erfolgen. Die mindestens erforderlichen Planungs- und Umsetzungsleistungen zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sind in der Verordnung im Einzelnen festgelegt.