Neue gesetzliche Aufgaben im Sozialbereich: Stadt Bayreuth muss deutlich mehr Personal bereitstellen
Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung weitreichende Personalentscheidungen getroffen. Aufgrund neuer gesetzlicher Aufgaben und damit verbunden zu erwartender, teils enormer Steigerungen der Fallzahlen bei den bestehenden Pflichtaufgaben der Stadt im Sozialbereich muss ein umfangreiches Personalpaket geschnürt werden.
„Die Reformprojekte insbesondere des Bundes stellen die Kommunen bei der konkreten Umsetzung vor Ort derzeit vor erhebliche finanzielle und personelle Probleme. Bayreuth bildet hierbei keine Ausnahme“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. „Es handelt sich in aller Regel um kommunale Pflichtaufgaben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht eine zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Mangels Kostenerstattung des Bundes wird dies leider nur mit mehr Personal zulasten der Kommunen erreicht.“
Reform des Betreuungsrechts: Hier hat der Stadtrat der Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Betreuungsstelle des Sozialamtes zugestimmt. Ziel der Reform des Betreuungsrechts durch die Bundesregierung sind insbesondere die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen sowie höhere Anforderungen an ehrenamtliche wie auch professionelle Betreuer/innen. Außerdem sollen neue Beratungs- und Unterstützungsangebote im Vorfeld von Betreuungen entwickelt werden.
Grundsicherung: Auch hier wird eine neue Stelle geschaffen. Sie wird erforderlich durch ansteigende Fallzahlen unter anderem aufgrund der Einführung der Grundrente und der Erhöhung der Regelsätze.
Wohngeld: Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Wohngeldes beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Anzahl der Wohngeldberechtigten von bislang etwa 620.000 auf 2.000.000 Fälle – also mindestens eine Verdreifachung. Das neue Wohngeld wird auch eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten. Zudem ist als kurzfristige Maßnahme die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldberechtigte vorgesehen. Hierfür werden im Sozialamt bis zu sieben neue Mitarbeiter/innen benötigt. Die Stellen werden nach dem tatsächlichen Bedarf besetzt.
Wohnungswesen: Im Bereich Wohnungsbindung und Wohnungsvergabe wird ebenfalls eine Personalverstärkung durch eine zusätzliche Kraft erforderlich. Der Grund: Gestiegene Antragszahlen sowie die Intensivierung des sozialen Wohnungsbaus.
Ukraine-Hilfe / Obdachlosenunterkunft: Zur Betreuung der nach Bayreuth geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie zur hausverwalterischen Betreuung der Unterkünfte werden mehrere befristete Stellen zur Verfügung gestellt; ferner eine unbefristete Stelle zur Betreuung der städtischen Obdachlosenunterkünfte. Die vorhandenen Kapazitäten der Stadt in der Obdachlosenunterkunft „Haus Cosima“ sind erschöpft, eine weitere Anmietung ist geplant.
Integration: Hier wird es eine personelle Aufstockung im Bereich hauptamtlicher Integrationslotsen geben. Aufgrund steigender Fallzahlen haben die Anforderungen an die Verwaltung erheblich zugenommen. Die Zahl der Ehrenamtlichen, die vom Integrationslotsen betreut werden, hat sich in Bayreuth auf über 300 Personen erhöht. Der Freistaat Bayern hat daher den Förderrahmen auf 100.000 Euro aufgestockt. Förderfähig sind 90 Prozent der Personal- und Sachkosten.
Standesamt: Den örtlichen Standesämtern wurden neue Aufgaben übertragen worden, die zum Teil bislang zentral angesiedelt waren. Darüber hinaus ist die Sachbearbeitung in vielen Fällen komplexer geworden. Seit August vergangenen Jahres besteht für die Standesämter zudem die Verpflichtung zur Nacherfassung der papiergebundenen Altregister in das elektronische Personenstandsregister. Es ist vorgesehen, aufgrund der angestrebten Digitalisierung der Verwaltung auch Dienstleistungen im Personenstandsrecht elektronisch anzubieten. Dies bringt langfristig zwar Vorteile, erfordert aber, dass nach und nach der Altbestand an Papierurkunden digitalisiert wird. Derzeit ist bundesweit nur ein geringer Anteil von ca. 20 Prozent der Alteinträge elektronisch erfasst. Daher hat der Stadtrat grünes Licht dafür gegeben, auch das Standesamt personell aufzustocken.