Interessierte können sich bis 27. Februar beim Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus melden
Die Stadt Bayreuth muss in Kürze eine Vorschlagsliste der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Bayreuth und die Schöffengerichte des Amtsgerichts Bayreuth aufzustellen sowie dem Gericht vorlegen. Diese Liste soll 98 Namen von Personen enthalten, die für das Ehrenamt eines Schöffen beziehungsweise einer Schöffin geeignet sind. Da es entscheidend darauf ankommt, Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Bewerberinnen und Bewerber hierfür bei gegebener Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Interessierte Personen können sich spätestens bis zum 27. Februar beim Einwohner- und Wahlamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, melden. Bewerbungsbögen sind dort im 3. Stock, Zimmer 303, nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1423 erhältlich. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – eine entsprechende körperliche Eignung.
Amtszeit von fünf Jahren
Sonstige Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Lebensalter nicht unter 25 Jahre und nicht über 70 Jahre am 1. Januar 2024 und ein Wohnsitz in Bayreuth. Bewerber/innen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein und müssen die deutsche Sprache in ausreichendem Maße beherrschen.
Für die Übernahme des Schöffenamtes wird eine Verdienstausfall- und Aufwandsentschädigung nach den bestehenden Vorschriften bezahlt, jedoch keine Vergütung, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Die Berufung erfolgt für eine Amtszeit von fünf Jahren vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Nach dem 27. Februar eingehende Meldungen können aus terminlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.