Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Anlagen: Rathaus informiert über aktuell laufendes Planverfahren
Mit dem Ausstieg aus der Kern- und perspektivisch auch aus der Kohleenergie kommt den erneuerbaren Energien eine zunehmend entscheidende Rolle bei der Sicherung der Energieversorgung zu. Sowohl die Bundes-, als auch die Bayerische Staatsregierung verfolgen daher das übergeordnete Ziel, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben und die erneuerbaren Energien auszubauen. Neben der Windenergie stellt hierbei die Nutzung von Photovoltaik die wichtigste Form der Erzeugung erneuerbarer Energien dar. Auch die Stadt Bayreuth will vor diesem Hintergrund ihren Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und damit konkret zum Klimaschutz leisten.
Neben der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Gebäuden und über versiegelten Flächen stellt der Ausbau von sogenannten Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Anlagen (FFPV/Agri-PV) einen wichtigen Baustein der bundes- wie landespolitisch getragenen Strategie dar.
Das Ziel
Der Ausbau erneuerbarer Energien steht im Spannungsfeld zwischen energie- und klimapolitischen Zielen auf der einen und knappen Boden-/Flächenressourcen auf der anderen Seite. Aufgrund der mitunter erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt, der widerstreitenden Nutzungsinteressen um das knappe Gut „Boden/Fläche“ und des damit einhergehenden Gebotes der planerischen Konfliktbewältigung hat die Stadt Bayreuth im Dezember vergangenen Jahres ein gesamtstädtisches PV-Steuerungskonzept beschlossen. Mit ihm wurden besonders geeignete Standorte für die Unterbringung von FFPV/Agri-PV identifiziert. Heranzuziehen sind in erster Linie vorbelastete, naturschutzfachlich, landschaftlich und städtebaulich weniger bedeutsame Flächen etwa entlang von Verkehrsinfrastrukturen.
Zudem bringt die Stadt Bayreuth mit der Konzentration auf die besonders geeigneten Standorte zum Ausdruck, dass FFPV/Agri-PV außerhalb der Fokusräume aus stadtentwicklungskonzeptioneller Sicht nicht unterstützt werden.
Durch die Festlegung von Fokusräumen in vorbelasteten Gebieten mit gleichzeitigem Ausschluss von FFPV/Agri-PV in anderen Teilen der Stadt werden insbesondere die wertvollen Landschaftsbestandteile geschützt. Nur beispielhaft sei hier auf den besonders schützenswerten Bayreuther Süden verwiesen. Er hat als großräumiges Gebiet eine klimatische Ausgleichsfunktion für die Stadt, verfügt über zahlreiche Biotope, Biotopverbundstrukturen, Ökokonto- und Ausgleichsflächen. Aus kultureller Sicht ist er zudem Teil des erhaltenswerten typischen Landschaftsbildes und erfüllt wichtige Erholungsfunktionen für die Bayreuther Bevölkerung.
Der Prozess
Zur Umsetzung des Steuerungskonzeptes hat der Stadtrat im April dieses Jahres ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet. Es befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium. Gegenstand der Planung ist die Darstellung von Vorrangräumen für Photovoltaikanlagen in den durch das PV-Steuerungskonzept festgelegten Fokusräumen. Die bisherige Darstellung der Flächennutzung – deutlich überwiegend Flächen für die Landwirtschaft, vereinzelt Grünflächen – wird dabei beibehalten. Mit in das Planverfahren aufgenommen wurden zudem die geplanten Solarparks Saas, für die bereits eine konkrete Absicht zur Umsetzung bestehen.
Der Sachstand
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Mai und Juni dieses Jahres sind zahlreiche Stellungnahmen im Rathaus eingegangen. Sie konzentrieren sich schwerpunktmäßig zum einen auf den Vorrangraum zwischen der A 9, Oberkonnersreuth und Fürsetz sowie zum anderen auf den Vorrangraum zwischen der Bahnlinie Weiden-Neuenmarkt-Wirsberg und der Königsallee östlich von Schloss Colmdorf. Die Stellungnahmen mit einem teils schon sehr hohen Detaillierungsgrad befassen sich vor allem mit den Themenblöcken Abstände zu Wohnbaugrundstücken, Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität, Beeinträchtigung der Naherholung, Lärm- und Lichtemissionen, Biotope, Artenschutz, Erscheinungsbild in der Landschaft sowie Wirkung auf direkt angrenzende Schutzgüter wie zum Beispiel Denkmäler.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass durch das derzeit laufende Flächennutzungsplanverfahren keine unmittelbaren Baurechte geschaffen oder bestehende Baurechte geändert werden. Durch die Darstellungen des Flächennutzungsplans kann auch keine Verletzung nachbarlicher Belange begründet werden. Die Flächennutzungsplan-Änderung stellt lediglich in groben, nicht flächenscharfen Grundzügen dar, in welchen Räumen im Stadtgebiet FFPV/Agri-PV perspektivisch grundsätzlich in Frage käme. Die Detailplanung, also etwa eine flächenmäßige Ausdehnung der Anlage, Abstände zu Wohnbaugrundstücken oder Maßnahmen zum Artenschutz, und damit auch die auf ein konkretes Vorhaben bezogene Prüfung der Auswirkungen bleiben den nachgeordneten Bebauungsplan- und/oder Genehmigungsverfahren für einzelne, konkret abgegrenzte Teilgebiete vorbehalten. Aktuell ist der Stadt Bayreuth weder für den Vorrangraum zwischen der A 9, Oberkonnersreuth und Fürsetz noch für den Vorrangraum zwischen der Bahnlinie Weiden-Neuenmarkt-Wirsberg und der Königsallee östlich von Schloss Colmdorf ein konkretes Interesse an der Umsetzung einer FFPV/Agri-PV bekannt.
Die Stadt Bayreuth dankt allen Beteiligten für ihre Stellungnahmen. Sie dienen nicht nur der Information. Vielmehr wird die Stadt so frühzeitig auch in die Lage versetzt, auf Planungskonflikte und konkurrierende Nutzungsansprüche reagieren zu können.
Der Ausblick
Sämtliche im Rahmen des derzeit laufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen. Die Planentwürfe werden entsprechend fortgeschrieben und gegebenenfalls angepasst, bevor sie erneut in die Stadtratsgremien eingebracht werden. Im Verfahren folgt, die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt, sodann mit der zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit der nächste Beteiligungsschritt. Hier wird die Öffentlichkeit wieder die Möglichkeit haben, sich über die fortgeschriebene Planung zu informieren und bei Bedarf Stellungnahmen hierzu abzugeben.