Entwurf des Bebauungsplans kann online und im Rathaus eingesehen werden
Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für einen neuen Nahversorgungsstandort in Laineck. Der hierfür erforderliche Bebauungsplan kann im Entwurf ab Montag, 21. August, bis einschließlich 29. September hier online eingesehen werden.
Laineck ist ein Stadtteil, der im Hinblick auf die Nahversorgungsqualität unterversorgt bis gar nicht versorgt ist. Die nächsten Lebensmittelmärkte im zentralen Versorgungsbereich „St. Georgen / Bernecker Straße“ oder auch im Industrie- und Gewerbegebiet St. Georgen sind aufgrund der Entfernung und der Barrieren, wie Autobahn, Hauptverkehrsstraßen und Bahnanlagen, zu Fuß nur schwer zu erreichen. Dies gilt insbesondere für den östlichen Teil von Laineck.
Nun ergibt sich die Möglichkeit, an einem Standort südwestlich des Kreisverkehrs Staatsstraße (St) 2181 / St 2163 / Allersdorfer Straße zumindest nahe an den Wohnsiedlungsbereichen Lainecks entsprechende Nahversorgungsangebote zu installieren. Das hierfür erforderliche Planungsrecht muss aber erst geschaffen werden.
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. Stellungnahmen zur Planung sollten möglichst elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Entwurf des Bebauungsplans liegt auch im Rathaus aus
Die Unterlagen liegen parallel zur Veröffentlichung im Internet auch beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) aus. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, die Planung zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung im Rathaus gewünscht wird, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.