Mit Bezahlkarte kann in allen Geschäften, in denen Master Card akzeptiert wird, bezahlt werden
Alle Bundesländer planen die Einführung der Bezahlkarte, um Bargeldauszahlungen an Geflüchtete beschränken und Geldüberweisungen in die Herkunftsländer verhindern zu können. Zudem wollen sie damit den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Stadt Bayreuth ist über ihr Amt für Soziales, Integration, Wohnen und Inklusion für die Aushändigung der Bezahlkarten ab Montag, 1. Juli, verantwortlich.
Die Bezahlkarte ist für alle Menschen in Bayern vorgesehen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Ziel der Karte ist es, Geldleistungen weitgehend durch Sachleistungen zu ersetzen. An Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine und anerkannte Geflüchtete werden keine Bezahlkarten ausgegeben.
Mit der Bezahlkarte kann in allen Geschäften, in denen Master Card akzeptiert wird, bezahlt werden. In Supermärkten, bei Dienstleistern wie Frisörgeschäften, Physiotherapeuten oder in Apotheken ist dies in aller Regel möglich. Es können mit der Bezahlkarte auch die Kosten für das Deutschlandticket, Kitagebühren, Vereinsbeiträge und Kosten für die Passbeschaffung bezahlt werden.
Leistungsempfängerinnen und -empfänger erhalten mit der Bezahlkarte mehrsprachige Informationen, welche die Nutzung der Bezahlkarte erklären und auf die digitalen Informationskanäle hinweisen. Für Menschen ohne Lesekompetenz steht eine mehrsprachige Hotline zur Verfügung. 50 Euro können mit der Bezahlkarte pro Monat und Person abgehoben werden. Das heißt, eine fünfköpfige Familie kann monatlich über 250 Euro an Bargeld verfügen.