Am 20. Juni ist Sommeranfang. Um dieses Datum herum feiern wieder zahlreiche Vereine und andere Veranstalter die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Johannis- oder Sonnwendfeuer. Wer ein Sonnwendfeuer im Stadtgebiet von Bayreuth abbrennen möchte, muss einige grundsätzliche Regeln des Brand- sowie des Lärm- und Naturschutzes beachten.
Sonnwendfeuer müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim städtischen Amt für Umwelt- und Klimaschutz angemeldet werden. Dabei sind die Meldedaten der Verantwortlichen, der Brandort und die Branddauer anzugeben. Soll das Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet abgebrannt werden, ist außerdem schriftlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz zu beantragen. Bei einem Abstand unter 100 Metern zu Waldflächen ist für das Sonnwendfeuer eine zusätzliche Erlaubnis beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen. Ansprechpartnerin ist Hildegard Ziegler, Telefon: 0921 5911416, E-Mail: hildegard.ziegler@aelf-bm.bayern.de.
Sicherheitsabstände beachten
Um die Gefahr von Bränden zu verringern, ist es verboten brennbare Flüssigkeiten zum Entzünden der Feuer zu verwenden. Außerdem müssen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und zu sonstigen brennbaren Stoffen von jeweils fünf Metern eingehalten werden. Zu Waldflächen und leicht entzündbaren Stoffen ist ein Abstand von jeweils 100 Metern zu beachten.
Abfälle wie Autoreifen, Plastiktüten, Haus- oder Sperrmüll dürfen nicht in Sonnwendfeuern verbrannt werden. Verwendet werden soll nur trockenes und unbehandeltes Holz. Des Weiteren sind Holz- und Reisighaufen beliebte Aufenthaltsorte beziehungsweise Brutplätze für viele Kleintiere wie Igel, Eidechsen oder Vögel. Deswegen bittet das Amt für Umwelt- und Klimaschutz länger gelagerte Holz- und Reisighaufen vor dem Abbrennen unbedingt umzuschichten, um den Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu geben. Außerdem muss bei Sonnwendfeuern darauf geachtet werden, dass ab 22 Uhr unnötige Lärmbelästigungen der Nachbarschaft unterbleiben.