Sommernachtsfest: Diese Verkehrsregeln gelten

Hinweise zu “Park & Ride”, Parkplätzen, Einbahnstraßen und Haltverboten

Zum Sommernachtsfest am Samstag, 27. Juli, gelten im Umfeld der Eremitage wieder besondere Verkehrsregelung, um Rettungswege freizuhalten und zu gewährleisten, dass der starke Besucherverkehr reibungslos abgewickelt werden kann.

Blick auf den Sonnentempel bei Nacht
© Andreas Harbach.

In der Eremitagestraße, Eremitenhofstraße, Wunau- und Steinachstraße darf beidseitig nicht geparkt werden. Die Wunau-, Steinach- und Sonntagstraße dienen als Feuerwehranfahrtszonen. In der Ochsenhut und in der Königsallee zwischen der Rollwenzelei und der Ochsenhut besteht ebenfalls beidseitiges Haltverbot.

Die Königsallee ab Ochsenhut in Richtung Haupteingang der Eremitage und die Eremitagestraße stadteinwärts bis zur Sonntagstraße werden während der Veranstaltung zu Einbahnstraßen erklärt.

Pendelbusse ab Volksfestplatz

Nachdem die Parkmöglichkeiten im Umfeld der Eremitage erfahrungsgemäß sehr schnell belegt sein werden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt, das kostenlos zur Verfügung stehende „Park- & Ride“-Angebot in Anspruch zu nehmen. Am Volksfestplatz stehen von 16 Uhr nachmittags bis etwa 3 Uhr früh, neben einer großen Zahl von Parkplätzen, wieder ausreichend Busse für einen ständigen Pendelverkehr zur Eremitage bereit. Die Haltestelle für das Veranstaltungsgelände befindet sich am Haupteingang zur Eremitage. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mit den Linienbussen der Verkehrsbetriebe ebenfalls in Verbindung mit der Eintrittskarte ab 16 Uhr bis 3 Uhr früh kostenlos zur Eremitage und wieder zurück zu fahren.

Für Schwerbehinderte, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Motorräder besteht eine Parkmöglichkeit unmittelbar auf dem Parkplatz der Eremitage.

Verstöße gegen die angeordnete Haltverbotsregelung werden konsequent geahndet. Fahrzeuge, die unberechtigt parken und Rettungswege sowie den Linienverkehr behindern, wird die Polizei unverzüglich abschleppen lassen.

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