Fachoberschule und Berufsoberschule werden unter dem Dach der Beruflichen Oberschule geführt. Die Fachoberschule führt in zwei Schuljahren zum Fachabitur (Jahrgangsstufen 11 und 12). Mit ihm können alle Studiengänge an Fachhochschulen studiert werden. In einem weiteren dritten Schuljahr (Jahrgangsstufe 13) kann das Abitur erworben werden, mit dem ein Studium an Universitäten aufgenommen werden kann. Der Unterricht an der Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung.
Die fachtheoretische und fachpraktische Bildung unterscheiden sich nach den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Das erste Schuljahr beinhaltet zur Hälfte eine fachpraktische Ausbildung, die abwechselnd mit dem Unterricht über das Schuljahr verteilt ist. Der Eintritt in die Fachoberschule setzt einen mittleren Schulabschluss und die Eignung für den Bildungsgang voraus. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erteilt wurde oder bei anderen Zeugnissen des mittleren Schulabschlusses in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von 3,5 oder besser erzielt wurde.
Die Berufsoberschule wendet sich an Schüler, die bereits im Beruf stehen und eine höhere Schulbildung mit Studienqualifikation anstreben. Der Unterricht vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Die fachtheoretische Bildung unterscheidet sich nach den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Die berufliche Vorbildung muss der Ausbildungsrichtung entsprechen. Der Eintritt in die Berufsoberschule setzt eine Berufsausbildung und je nach angestrebtem Ziel weitere schulische Abschlüsse voraus:
– Wer den mittleren Schulabschluss erwerben will, kann dies in einem Schuljahr erreichen (BOS-Vorklasse), wenn er eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann und die Aufnahmeprüfung besteht.
– Wer das Fachabitur erwerben will, mit dem alle Studiengänge an Fachhochschulen studiert werden können, kann dies in einem Schuljahr (BOS 12) erreichen, wenn er eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung und einen mittleren Schulabschluss nachweisen kann.
– Wer das Abitur erwerben will, kann dies in einem weiteren Schuljahr erreichen (BOS 13), wenn er eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, einen mittleren Schulabschluss und die allgemeine Fachhochschulreife bzw. die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 13 der BOS nachweisen kann.
Das Abitur berechtigt zunächst zum fachgebundenen Studium an Universitäten, mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache können alle Studiengänge an Universitäten studiert werden. Der Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule setzt neben Berufsausbildung und mittlerem Schulabschluss die Eignung für den Bildungsgang voraus. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Vorrückungserlaubnis in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erteilt wurde oder bei anderen Zeugnissen des mittleren Schulabschlusses in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von 3,5 oder besser erzielt wurde. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt kann eine Feststellungsprüfung abgelegt werden. Zur Vorbereitung auf den Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 der BOS kann – von allen Bewerbern der BOS-Vorkurs (einjähriger Teilzeitunterricht am Samstagvormittag) besucht werden (auch schon im letzten Jahr der Berufsausbildung), – von Bewerbern mit einem mittleren Schulabschluss der Berufsbildung, der Hauptschule oder der Wirtschaftsschule (ohne Mathematik) die BOS-Vorklasse (einjähriger Vollzeitunterricht) besucht werden.