Richtlinien zum KiTa-Beitragsersatz erlassen

Der Freistaat Bayern hat offizielle Richtlinien zum Staatlichen Elternbeitragsersatz für die Zeit der Betretungsverbote in KiTas im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassen. Hierauf macht das Sozialreferat der Stadt Bayreuths Eltern aufmerksam.

Kurz zusammengefasst erhalten die Träger der bayerischen Kindertageseinrichtungen für die drei Monate April bis Juni 2020 eine pauschale Erstattung der Betreuungsentgelte durch den Freistaat Bayern für diejenigen Kinder, die an der Notbetreuung in der KiTa im entsprechenden Monat nicht teilgenommen haben.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Elternbeiträge durch die Träger an die Eltern beziehungsweise der Verzicht auf deren Erhebung für den genannten Zeitraum liegt in der Verantwortung der Träger der Kindertageseinrichtungen. Sie erfolgt auf Grundlage des individuellen Betreuungsvertrags, der zwischen Träger beziehungsweise Einrichtung und Eltern geschlossen wurde und der gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen beinhalten könnte.

Weitere Informationen zum staatlichen Beitragsersatz beziehungsweise Detailbestimmungen hierzu sind im Bayerischen Ministerialblatt über den folgenden Link zu finden: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-316/