Fahrradfahren, E-Bike
Parkplatzprobleme? Stau? Klima- und umweltschädliche Abgase? Beim Radfahren ist das alles Schnee von gestern, denn Radfahren hat einfach enorm viele Vorteile. Das Fahrrad ist für zahlreiche alltägliche Wege in der Stadt eine schnelle, gesunde und kostensparende Alternative zum Auto. Bei Entfernungen unter fünf Kilometern ist per Fahrrad das Ziel häufig eher erreicht als mit dem Auto.
Deshalb unterstützt und fördert die Stadt Bayreuth als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern besonders den Radverkehr.
„Fahre so viel oder so wenig, so weit oder nicht so weit wie du willst. Hauptsache, du fährst.“
Wer diesen Spruch der Radrennlegende Eddy Merckx nur ein wenig beherzigt, tut bereits viel für Gesundheit, Umwelt und gute Laune.
Freizeit/Serviceangebote
Entdecken Sie das abwechslungsreiche Angebot an „Fahrradtouren“. Unter der Rubrik „Radservice“ finden Sie alles Wissenswerte zu den Themen Fahrradmitnahme, Reparaturen, Fahrradverleih und Co.
Bei Fragen und Anliegen zu Radverkehrsthemen haben Sie unter „Meldungen, Verbesserungsmaßnahmen, Ansprechpartner“ vielfältige Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten.
Radring Bayreuth
Freizeitspaß für alle: Der Bayreuther Radring mit dem inneren und dem äußeren Ring und den fünf großen Tourenschleifen lässt sich mit dem Fahrrad in zahlreichen Kombinationen entdecken. So gelangt man schnell von der Innenstadt in die Umgebung und wieder zurück und kann die verschiedenen Schleifen je nach Lust und Laune befahren. Die zugehörige Radkarte gibt es an der Tourist-Information Bayreuth.
Fahrradtouren rund um Bayreuth
Informationen zu ausgezeichneten Fahrradtouren in und um Bayreuth.
Fahrradtouren durch Oberfranken
Das ‚Forum Zukunft Oberfranken‘ bietet eine Reihe von Themenradwegen durch Oberfranken an, darunter auch spezielle Angebote für Mountainbiker. Eines der Highlights: Die sogenannte Thermentour verbindet auf einer Strecke von 125 Kilometern und 1.000 zu bewältigenden Höhenmetern sechs Thermalbäder miteinander – darunter die Lohengrin Therme, die Therme Obernseees sowie die Bäder in Bad Staffelstein, Bad Rodach, Bad Steben und Bad Colberg.
Bayernnetz für Radler
Meldeplattform RADar
Die Oberfläche eines Radwegs ist aufgebrochen? Die Verkehrsführung unübersichtlich? Zusätzliche Abstellanlagen für Fahrräder werden benötigt? RADar! ermöglicht es Ihnen schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt zu treten und gemeinsam die Bedingungen für den Radverkehr vor Ort zu verbessern!
Alternativ können Sie Kritik und Anregungen auch per App oder über die Online-Mängelkarte an die Stadt Bayreuth richten.
Kontakte und Ansprechpartner der Stadt Bayreuth
Rad- und Fußwegeplanung / Radverkehrsbeauftragter
Stadt Bayreuth, Stadtplanungsamt
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Alexander Hertrampf
Telefon: 0921 251475
E-Mail: radverkehr@stadt.bayreuth.de
Beleuchtung / Ampelanlagen
Stadt Bayreuth, Tiefbauamt
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 251346
E-Mail: Tiefbauamt@stadt.bayreuth.de
Reinigung / Winterdienst
Stadt Bayreuth, Stadtbauhof
Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth
Telefon: 0921 251850
E-Mail: Stadtbauhof@stadt.bayreuth.de
Verkehrsrechtliche Beschilderung & Markierung (Anordnung)
Stadt Bayreuth, Straßenverkehrsamt
Rathaus 11, Dr.-Franz-Str. 4, 95445 Bayreuth
Telefon: 0921 251436
E-Mail: Strassenverkehrsamt@stadt.bayreuth.de
Beschilderung / Markierung (Pflege & Unterhalt)
Stadt Bayreuth, Stadtbauhof
Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth
Telefon: 0921 251821
E-Mail: Stadtbauhof@stadt.bayreuth.de
Ansprechpartner Bayreuth Marketing & Tourismus GmbH
Fahrradtourismus
Bayreuth Marketing und Tourismus GmbH
Opernstraße 22, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 88588
E-Mail: info@bayreuth-tourismus.de
Fahrradmitnahme, Fahrradgeschäfte
E-Bike Verleih
Das Ausleihen von E-Bikes ist von Mai bis Oktober bei der Tourist-Information Bayreuth möglich. Weitere Informationen und eine Übersicht über alle Verleih-, Wechsel- und Ladestationen in Stadt und Landkreis Bayreuth.
Lastenfahrrad
Für jeden Zweck ein individuelles Rad. Ob der Transport eines Großeinkaufs oder die Beförderung von Kindern oder aber auch zum Hundetransport – ein Lastenfahrrad ist in jeder Hinsicht ein vielseitig einsetzbares Fahrzeug.
Bei carry & smile gibt es die Möglichkeit für eine Probefahrt, Anmeldung zur Erlebnistour und weitere Informationen.
Radflohmarkt und Gebrauchträder
Die Stadt Bayreuth veranstaltet zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) eine Versteigerung gefundener, nicht abgeholter Räder. Termine und Veranstaltungsort werden jeweils im Amtsblatt der Stadt Bayreuth und in der öffentlichen Presse bekannt gegeben.
Ebenso zweimal jährlich findet beim Radhaus Hensel & Koller ein Verkauf gebrauchter Fahrräder statt. Link zu nähere Informationen.
Eine Gebrauchtradbörse wird vom ADFC angeboten. Mehrmals im Jahr können Sie sich am großen Infostand des ADFC Bayreuth in der Fußgängerzone mit ausführlichem Infomaterial und fachkundiger Beratung rund ums Rad versorgen. An diesen Tagen besteht auch die Möglichkeit Ihr gebrauchtes Fahrrad über den ADFC (gegen eine Gebühr) zu verkaufen.
Verkehrssicherheit, Rechte/Pflichten
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Für ein harmonisches Miteinander im Verkehr sind ein gegenseitiges Verständnis und die Kenntnis der geltenden Verkehrsregeln wichtige Voraussetzungen. Unter „Verkehrssicherheit“, „Radwegebenutzungspflicht“ und „Radverkehrsführungen“ finden Sie zu diesem Thema wichtige Informationen und Tipps .
Mischverkehr auf der Fahrbahn
Auf Straßen mit wenig Verkehr und auf solchen mit niedrigen Tempolimits (z. B. Tempo-30-Zonen) ist das Radfahren komfortabel und sicher auf der Fahrbahn möglich.
Gemeinsam mit Fußgängern
Die gemeinsame Nutzung eines Weges durch Fußgänger und Radfahrer ist nur dann möglich, wenn die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist. Für Radfahrer gilt: Rücksicht auf die Fußgänger nehmen!
Verkehrszeichen
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Rechtliche Regelung
- Benutzungspflicht für Radfahrer
- Mindestbreite 2,5 m
Gehweg, Radfahrer frei
- Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und Gehweg
- Schrittgeschwindigkeit einhalten!
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn mit einer durchgezogenen Linie deutlich abmarkierte Radwege.
Rechtliche Regelung
- Der Radfahrstreifen darf von Kraftfahrzeugen nur zur Querung überfahren werden (z. B. an Grundstückszufahrten oder Parkstreifen).
- Radfahrstreifen müssen von Radfahrern benutzt werden!
Bauliche Radwege
Diese Radwege sind durch Borde, Park- oder Grünstreifen klar ersichtlich von der Fahrbahn für den Autoverkehr getrennt und grenzen sich selbsterklärend vom Gehweg ab.
Rechtliche Regelung
- Bauliche Radwege müssen benutzt werden, wenn sie als „Radweg“
oder „getrennter Rad- und Fußweg“
ausgeschildert sind.
- Radwege ohne diese Schilder müssen nicht verpflichtend benutzt werden!
Schutzstreifen
Sogenannte Schutzstreifen befinden sich auf der Fahrbahn und sind durch eine unterbrochene Linie abgegrenzte Bereiche, die vorrangig den Radfahrern vorbehalten sind. Sie sollen die Sicherheit der Radfahrer erhöhen und werden nicht beschildert.
Rechtliche Regelung
- Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen im Bedarfsfall befahren werden, zum Beispiel wenn man gezwungen ist, einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen.
- Auf Schutzstreifen darf nicht geparkt werden!
Bitte achten Sie als Autofahrer beim Überholen von Radfahrern auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von mindestens 1,5 m und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind in erster Linie dem Radverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen, was dann entsprechend ausgeschildert ist.
Rechtliche Regelung
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
- Fahrräder dürfen nebeneinander fahren.
Alle oben genannten Informationen stehen in folgendem Flyer zum Download bereit.
Verkehrsrechtliche Beschilderung
Radweg
Zeichen 237 StVO
Gemeinsamer
Geh- und Radweg
Zeichen 240 StVO
Getrennter
Geh- und Radweg
Zeichen 241 StVO
Radverkehrsanlagen mit diesen Verkehrszeichen müssen von Radfahrern benutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings 2010 entschieden, dass diese Verkehrszeichen nur noch dann aufgestellt werden dürfen, wenn die Verkehrssicherheit bei Fahrbahnnutzung durch Radfahrer erheblich gefährdet ist.
Grundsätzlich müssen also alle Fahrzeuge – auch Fahrräder – zunächst einmal die Fahrbahn benutzen. Soll hiervon aus Gründen der Sicherheit abgewichen werden und eine der obigen Beschilderungen zum Einsatz kommen, muss dies in jedem Einzelfall geprüft und begründet werden.
Relevante Kriterien sind hierbei:
- Verkehrsbelastung
- zugelassene Höchstgeschwindigkeit
- Anteil des Schwerlastverkehr
- Streckenführung (Kurven, Übersichtlichkeit)
Darüber hinaus müssen auch bauliche Anforderungen (z. B. Breite des Radweges) erfüllt werden.
Bayreuther radeln
Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß, Respekt und Rücksicht sind der Schlüssel für ein harmonisches Miteinander. Jede/r Verkehrsteilnehmer/in kann durch ein rücksichtsvolles, tolerantes und aufmerksames Verhalten dazu beitragen, dass wir entspannt und sicher vorankommen.
Im Auto
- Überholen Sie Radfahrer vorsichtig und nur mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 – 2,0 Metern. Das gilt auch wenn der Radfahrer auf einem Schutzstreifen unterwegs ist.
- Schauen Sie beim Ein- und Aussteigen genau, ob ein Radfahrer kommt.
- Radfahrer müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn dieser mit einem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist. Bei nicht beschilderten Radwegen oder Gehwegen mit der Beschilderung „Radfahrer frei“ darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden.
- Parken Sie nicht auf Geh- oder Radwegen! Dies gilt auch für nicht beschilderte Wege.
- Unterschätzen Sie nicht die Geschwindigkeit von Radfahrern – viele sind mit 20 km/h oder noch mehr unterwegs!
Denken Sie an den vorgeschriebenen Schulterblick.
Auf dem Fahrrad
- Befahren Sie Radwege nicht in der Gegenrichtung, außer es ist ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben. Geisterradler gefährden sich und Andere.
- Verzichten Sie auf knappes Überholen von Fußgängern und anderen Radfahrern und achten Sie beim Vorbeifahren an parkenden Autos auf genügend Abstand.
- Beachten Sie den „toten Winkel“, das gilt vor allem bei rechts abbiegenden LKW und Bussen. Geben Sie Handzeichen und schauen Sie sich immer um, bevor Sie abbiegen.
- Fahren Sie bei Dunkelheit mit Licht.
- Achten Sie beim Vorbeifahren an parkenden Autos auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
- Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört auch tagsüber eine funktionstüchtige, stabil am Fahrrad angebrachte Beleuchtung.
- Die Sichtbarkeit des Fahrrades bei Nacht wird durch einen weißen Reflektor vorne, einen roten Großflächenrückstrahler hinten, Pedale mit gelben Rückstrahlern sowie Reifen mit Reflexstreifen oder je zwei gelben Speichenreflektoren erhöht.
- Noch mehr Sicherheit bietet Kleidung mit reflektierenden Applikationen.
- Fahrradfahrer sollten in brenzligen Situationen nicht auf ihrem Recht beharren. Suchen Sie den Blickkotakt zu abbiegenden Autofahrern und warten Sie im Zweifel.
Zu Fuß
- Warten Sie an Ampeln und Haltestellen bitte nicht auf dem Radweg.
- Schauen Sie sich immer zuerst um, bevor Sie einen Radweg überqueren.
- Überqueren Sie die Straße an den dafür vorgesehenen Ampeln nur bei grün oder Fußgängerüberwegen, beachten Sie den Fahrzeugverkehr und achten Sie darauf, dass Sie beim Überqueren gut zu sehen sind.
Quelle: AGFK-Bayern e. V.
Ziele und Visionen, Infrastruktur
Radeln für ein gutes Klima! Unter diesem Motto beteiligt sich die Stadt Bayreuth jährlich an der Aktion „Stadtradeln“ des Klima-Bündnisses.
Als Leitlinie für die Radverkehrsförderung in der Stadt Bayreuth wurde im Jahr 2014 ein „Radverkehrskonzept“ vom Stadtrat verabschiedet. Zentraler Bestandteil ist hierbei der Ausbau und die schrittweise Verbesserung des „Radverkehrsnetzes“.
Radverkehrskonzept der Stadt Bayreuth
Die Stadt Bayreuth ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK-BY). Ziel ist die Förderung der Nahmobilität, hier insbesondere des Radverkehrs, als wesentliches Element einer erfolgreichen Stadtpolitik für Klimaschutz, Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge. Das Radverkehrskonzept baut auf den Empfehlungen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) auf und ist als Leitlinie für die zukünftige Förderung des Radverkehrs zu betrachten.
Radverkehrsnetz
Das Radverkehrsnetz erschließt das gesamte Stadtgebiet und bietet Verbindungen in das Umland.
Bayreuth radelt für ein gutes Klima!
Die Stadt Bayreuth berteiligt sich jährlich an der bundesweiten Aktion „Stadtradeln“ des Klima-Bündnisses. Von Ende Juni bis Anfang Juli zählen im 21-tägigen Aktionszeitraum in der Stadt alle geradelten Kilometer, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Aktion in einen eigens eingerichteten Online-Kalender eingetragen werden. Mitmachen kann jeder, der in Bayreuth lebt, arbeitet, zur Schule oder Universität geht. Das Klima-Bündnis prämiert am Ende die fahrradaktivste Kommune, die Stadt Bayreuth ihr aktivstes Radel-Team.
Winterdienstnetz für den Radverkehr
Das gesamte Radhauptroutennetz wird im Winterdienst intensiv betreut. In der Wintersaison 2021/22 wird der im Vorjahr begonnene Testbetrieb mit Salzstreuung an Radwegen ausgeweitet und anschließend evaluiert. Besonderes Augenmerk liegt dabei neben den Nutzungsbedingungen für Radfahrende auch auf den Umweltauswirkungen.