Seniorenamt
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
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Dienststellenleiter: Till Salzmann | 0921 251129 | 501 |
Seniorenbeauftragte, stellv. Dienststellenleiterin: Brigitte Nürnberger | 0921 251604 | 502 |
Geschäftszimmer | 0921 251619 | 500 |
Anlaufstelle Pflege | 0921 252025 | 503 |
Heimaufsicht (FQA) | 0921 251192 0921 252044 | 502 502 |
Mobile Seniorenberatung | 0921 251218 0921 251618 | 506 506 |
Präventive Hausbesuche | 0921 251509 | 503 |
Leiterin Städtische Bürgerbegegnungsstätte, Projekte, Bayerische Ehrenamtskarte | 0921 251609 | 503 |
Städtische Bürgerbegegnungsstätte | 0921 5072732 0921 5072733 | Am Sendelbach 1-3 |
Seniorenbeirat, Vorsitzender: Klaus Hamann | Kontakt über das Geschäftszimmer |
Aufgaben
Das Seniorenamt gehört zum Referat für Familie, Schule und Soziales der Stadt Bayreuth. Es ist Ansprechpartner für ältere Bürger, Angehörige, Verbände und Träger von Seniorendienstleistungen. In der Stadt Bayreuth sind frühzeitig Strukturen geschaffen worden, die eine Interessenvertretung alter Menschen sicherstellen. 1988 entstand ein Amt für Senioren- und Stiftungswesen, bereits 1989 konstituierte sich der Seniorenbeirat der Stadt Bayreuth. 1991 wurde die Stelle der hauptamtlichen Seniorenbeauftragten geschaffen und 2004 die Beratungsstelle „Mobiler Seniorendienst“ installiert. 2007 wurden die Aufgaben der städtischen Altenarbeit im Hinblick auf den demographischen Wandel weiter gebündelt und es entstand ein eigenständiges Seniorenamt.
Beratung und Information
Das Seniorenamt bietet Beratungen und Informationen zu folgenden Themen an: Altenclubs, Ambulante Dienste, Alten- und Pflegeheime, Begegnungsstätten, Betreutes Wohnen, Ehrenamtliche Tätigkeit, Geriatrie, Freizeitaktivitäten, Gerontopsychiatrische Versorgung, Hilfe in Krisensituationen, Kurzzeitpflege, Mitbestimmung, Pflegende Angehörige, Pflegeversicherung, Sozialplanung, Tagespflege, Wohnanlagen für Senioren.
Anlaufstelle Pflege – regionales Netzwerk Pflege
Die Anlaufstelle Pflege ist ein Angebot für Bayreuther Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Älterwerden werden. Sie informiert kostenlos und neutral über seniorenspezifische Themen und vermittelt professionelle und ehrenamtliche Unterstützungsangebote.
Im Rahmen der Anlaufstelle Pflege findet zudem eine Vernetzung der lokalen Akteure im Handlungsfeld Pflege in Bayreuth statt. Hilfeangebote werden koordiniert und der Austausch unter den Netzwerkpartnern und die Kooperationsbeziehungen gepflegt. Es werden fortlaufend weitere Kooperationspartner gewonnen und bei Bedarf neue lokale Unterstützungsangebote entwickelt. Bei der gemeinsamen Umsetzung von Projekten können so alle Beteiligten im Netzwerk mit einbezogen werden.
Beratungsstelle „Mobile Seniorenberatung“
Die Beratungsstelle „Mobile Seniorenberatung“ ist ein Hilfsangebot für in Bayreuth lebende ältere Menschen, die aufgrund von Krisensituationen, bei dementiellen Erkrankungen, Altersdepressionen, den Alltag nur schwierig oder nicht mehr selbständig bewältigen können.Die Mobile Seniorenberatung berät ebenfalls Angehörige, Nachbarn, Freunde und in der Altenhilfe tätige Personen, welche bei der Versorgung und Pflege älterer Menschen Unterstützung suchen. Die Beratungsstelle wird dankenswerterweise finanziert durch die Hans und Emma Nützel Altenstiftung.
Bürgerbegegnungsstätte der Stadt Bayreuth
Treffpunkt von Bayreuther Senioren und Altenclubs, Veranstaltungen der VHS, des Gehörlosenverbandes, des Kneippvereins, der Alzheimer Gesellschaft und eigenes städtisches Programmangebot. Das Halbjahresprogramm ist erhältlich beim Bürgerdienst, im Seniorenamt sowie in der Bürgerbegegnungsstätte selbst. Über Veranstaltungen für Senioren informiert Sie auch der Veranstaltungskalender auf den Seiten von bayreuth.de.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (früher: Heimaufsicht)
Seit dem 1. Januar 2002 ist die Stadt Bayreuth als Kreisverwaltungsbehörde für die Heimaufsicht im Bayreuther Stadtgebiet zuständig. Am 01.08.2008 hat das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) auf Landesebene das bisherige Heimgesetz des Bundes abgelöst. Die Zuständigkeit umfasst seither nicht nur vollstationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und Hospize, sondern auch ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Mit der Vorstellung eines einheitlichen Prüfleitfadens für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Februar 2009 ging auch eine Umbenennung der bisherigen Heimaufsichten in „Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA)“ einher.
Kernaufgaben der FQA sind zum einen die fachliche Beratung der in den Einrichtungen lebenden Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Einrichtungsleitungen und -träger, zum anderen die turnusmäßige sowie bei Bedarf auch anlassbezogene Überprüfung der einzelnen Einrichtungen. Hierzu gehört die Kontrolle, ob die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden, die Bearbeitung von Beschwerden, das Abstellen erkannter Mängel und gegebenenfalls die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Das Seniorenamt der Stadt Bayreuth arbeitet im Rahmen seiner Beratungs- und Qualitätssicherungsaufgaben eng mit der Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Bayreuth zusammen.
Den Gesetzestext des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sowie den Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern finden Sie neben weiteren nützlichen Informationen im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unter http://www.stmgp.bayern.de/pflege/index.htm
Pflegebedarfsgutachten
Bedarfsermittlung für die pflegerische Versorgung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Erhältlich bei der Seniorenbeauftragten.
Seniorenbeauftragte
Sie vertritt die Interessen alter Menschen in allen Bereichen. Arbeitsschwerpunkte sind Beratung und Sozialplanung. Die Seniorenbeauftragte arbeitet eng mit dem Seniorenbeirat zusammen und nimmt dessen Geschäftsführung wahr.
Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat der Stadt Bayreuth, als Mitbestimmungsgremium alter Menschen einberufen, begleitet die städtische Seniorenpolitik und berät Stadtrat und Stadtverwaltung. Er ist beratendes Mitglied im Sozial- und Verkehrsausschuss und nimmt an verschiedenen Arbeitskreisen teil. In seinen öffentlichen Sitzungen widmet er sich seniorenrelevanten Fragen und generationenübergreifenden Initiativen. Der Arbeitsausschuss des Seniorenbeirates tagt monatlich.
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung im April das Seniorenpolitische Gesamtkonzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen beauftragt. Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept ist im Dialog und als Prozess mit Akteuren/-innen, Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bayreuth entstanden. Hier können Sie die Dokumentation der Themenworkshops, die Teilberichte I und II sowie die Maßnahmenempfehlungen einsehen.
Sozialplanung
Kommunale Altenhilfeplanung ist der Teil der Sozialplanung, der sich mit den Lebensbedingungen alter Menschen beschäftigt. Ziel ist Schaffung seniorenfreundlicher Lebensräume und Lebenswelten. Sie nimmt Bezug sowohl auf Möglichkeiten und Bedingungen, die zur Änderung negativer Umstände beitragen können als auch auf die Förderung der Ressourcen im Alter. Eine vorausschauende Planung sichert nicht nur die Lebensqualität jetziger Altengenerationen, sondern wirkt auch in die Zukunft. Die Seniorenbeauftragte koordiniert die Arbeiten zur Umsetzung und Fortschreibung des kommunalen Seniorenplanes und des Pflegebedarfgutachtens.
Weitere Angebote für Senioren, die durch die Hospitalstiftung organisiert werden, sind:
Seniorenveranstaltungen
Die von der Hans und Martha Frisch-Altenstiftung finanzierten Seniorenveranstaltungen sind entsprechend dem Stiftungszweck nur für Senioren aus der Stadt Bayreuth bestimmt.
Stiftungsbeihilfen
Anträge auf einmalige finanzielle Beihilfen in Notlagen können bei der Stiftungsverwaltung gestellt werden.