Schulverwaltung

Stadt Bayreuth – Schulverwaltung
Wilhelm-Pitz-Straße 1
Haus A, 95448 Bayreuth

Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen – soweit möglich – telefonisch oder elektronisch. Sie finden die erforderlichen Telefonnummern und Mail-Adressen unten aufgeführt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist der Besuch der Rathäuser nur mit Terminvereinbarung möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Fax: 0921  25-1486
Schulverwaltung@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerE-Mail TelefonZimmer
Dienststellenleiter:
Markus Gnan
0921 251302 A3.05
Allgemeine Schulangelegenheiten als SachaufwandsträgerE-Mail 0921 251303 A3.03
Amt für Ausbildungsförderung E-Mail 0921 251512
0921 251098
A3.01
Vollzug des Schulfinanzierungsgesetzes und der Förderprogramme E-Mail 0921 251303 A3.03
Gastschulbeitragsrecht 0921 251303 A3.03
Gastschulverhältnisse 0921 251396 A3.03a
Heimunterbringung von Berufsschülern E-Mail 0921 251396 A3.03a
Kostenfreiheit des Schulweges E-Mail 0921 251511 A3.02
Rechnungswesen E-Mail 0921 251510 A3.02
Schulpflichtangelegenheiten E-Mail 0921 251360 A3.04
Schulsprengeleinteilung 0921 251396 A3.03a
Vermietung von Schulräumen 0921 251512 A3.02

Aufgaben

Die Schulverwaltung gehört zum Referat Familie, Schulen, Soziales sowie Meldewesen (R3) der Stadt Bayreuth.

Die Stadt Bayreuth ist Sachaufwandsträgerin für alle Grund- und Mittelschulen im Stadtgebiet, die Alexander-von-Humboldt-Realschule, das Wirtschaftswissenschaftliche Gymnasium, das Gymnasium Christian-Ernestinum, das Graf-Münster-Gymnasium, das Richard-Wagner-Gymnasium, die Städtische Wirtschaftsschule, die Staatliche Berufsschule I (Gewerbliche Berufsschule), die Staatliche Berufsschule II (Kaufmännische Berufsschule) sowie für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS).

Die Schulverwaltung/das Amt für Ausbildungsförderung ist zuständig für die Ausbildungsförderung (BAföG) für Schüler – nicht aber für Studenten – und die berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG.

Die Schulverwaltung ist auch zuständige Genehmigungsbehörde für Gastschulverhältnisse für Grund- und Mittelschulen, wenn anstelle der Sprengelschule eine andere Grund- oder Mittelschule besucht werden soll. Sie ist zuständig für die Ahndung von Schulpflichtverletzungen und für die Organisation der Heimunterbringung von berechtigten Blockberufsschülern.

Im Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges ist die Schulverwaltung Genehmigungsbehörde, organisiert dafür den Schulbusverkehr und händigt die erforderlichen Fahrscheine für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel an die berechtigten Schüler aus.

Das Schulangebot in der Stadt Bayreuth

In unserer Schul-Datenbank finden Sie das komplette Angebot an schulischen Einrichtungen der Aus- und Fortbildung in Bayreuth.

Sicher zur Schule – mit Schulwegplänen

Polizei und Stadt haben für jede Grundschule in Bayreuth einen Schulwegplan erstellt, der den sicheren Schulweg anzeigt. | mehr

Formulare

Im Formularcenter der Stadt Bayreuth finden Sie Formulare und Infoblättern der Schulverwaltung zum Download.

Weitere Ansprechpartner

Staatliche Schulämter im Landkreis und der Stadt Bayreuth
Am Briefzentrum 1, 95448 Bayreuth
Telefon: 0921 728127
Fax: 0921 728126