Rechnungsprüfungsamt

Stadt Bayreuth – Rechnungsprüfungsamt
Rathaus II
Dr.-Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth

Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen – soweit möglich – telefonisch oder elektronisch. Sie finden die erforderlichen Telefonnummern und Mail-Adressen unten aufgeführt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist der Besuch der Rathäuser nur mit Terminvereinbarung möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Rechnungspruefungsamt@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefon Zimmer
Dienststellenleiter:
Oberverwaltungsrat Wolfgang Melzner
0921 251355 146
Stellvertreter/Verwaltungsprüfer:
Verwaltungsamtmann Mark Baumann
0921 251326161
Geschäftszimmer 0921 251309 147
Verwaltungsprüferin 0921 251383 150
Verwaltungsprüfer 0921 251234 153
Verwaltungsprüfer 0921 251221 152
technischer Prüfer 0921 251726 159
technischer Prüfer 0921 251327 158

Aufgaben

Rechtsstellung und Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind im 6. Abschnitt des dritten Teils (Art. 103 bis 107) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) geregelt.

Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Stadt Bayreuth eine Pflichteinrichtung. Bei der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist es umfassend als Sachverständiger heranzuziehen. Im Auftrag des Oberbürgermeisters führt das Rechnungsprüfungsamt die örtliche Kassenprüfung durch. Der Stadtrat und der Oberbürgermeister können besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung erteilen.

Das Amt ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Stadtrat und bei der örtlichen Kassenprüfung dem Oberbürgermeister unmittelbar verantwortlich. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist die Kontrolle der gesamten Verwaltung daraufhin, ob die für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 61 Abs. 2 GO) eingehalten wurden.

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte ist unter anderem Anlaufstelle für die Bürgerschaft bei Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung.

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich für ganz Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de). Zum nicht-öffentlichen Bereich gehört die Datenverarbeitung im Wirtschafts- und Geschäftsleben. Die wichtigsten Bereiche sind Banken, Versicherungen, Handel, Auskunfteien, Adresshandel.

Umfangreiche Veröffentlichungen zu Fragen des Datenschutzes befinden sich auf den Homepages des Landesbeauftragten für Datenschutz (www.datenschutz-bayern.de) sowie des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (www.bfdi.bund.de).