Kämmereiamt
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
---|---|---|
Dienststellenleiter Kämmereiamt: Oberverwaltungsrat Matthias Popp | 0921 251248 | C 301 |
Stellvertretende Dienststellenleiterin Antonia Schemmel | 0921 251395 | C 302 |
Sachgebiet Haushalt
Fax: 0921 25-1284
haushaltsabteilung@stadt.bayreuth.de
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
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Sekretariat, Registratur | 0921 251258 0921 251398 | B 304 |
Aufstellung, Überwachung, Vollzug des Haushalts Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben Mittelfreigaben | 0921 251339 0921 251465 | C 304 C 303 |
Zuschusswesen, Haushaltsvollzug | 0921 251394 | C 304 |
Schuldenverwaltung, Haushaltsplanung und -vollzug | 0921 251296 0921 251015 | C 305 |
Sachgebiet Steuern
Fax: 0921 25-1797
steuerabteilung@stadt.bayreuth.de
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
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Zentrale Steuerangelegenheiten, Umsatzsteuer | 0921 251365 | C 308 |
Gewerbesteuer | 0921 251361 0921 251576 0921 251363 | C 310 C 309 |
Grundabgaben (Grundsteuer, Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren) | 0921 251334 | C 307 |
Grundabgaben bebaute Grundstücke A - F, Einleitungsgebühren, Hundesteuer | 0921 251409 | C 306 |
Grundabgaben bebaute Grundstücke G - L und unbebaute Grundstücke | 0921 251244 | C 307 |
Grundabgaben bebaute Grundstücke M - Z | 0921 251364 | C 306 |
Sachgebiet Geschäftsbuchhaltung
Fax: 0921 25-1020
geschaeftsbuchhaltung@stadt.bayreuth.de
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
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Leiter/in: N. N. | 0921 251017 | B 304a |
Anlagenbuchhaltung | 0921 251026 0921 251034 0921 251049 | B 308 |
Stammdatenmanagement | 0921 251025 0921 251027 | B 307 |
Hauptbuchhaltung | 0921 251039 0921 251028 | B 306 |
Personenkontenbuchhaltung | 0921 251030 0921 251033 0921 251035 0921 251038 0921 251029 0921 251032 0921 251036 0921 251040 0921 251037 0921 251345 | B 302 B 303 B 301 |
Sachgebiet Stadtkasse
Fax: 0921 25-1123
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Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
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Leiterin: Natalie Hempfling | 0921 251301 | C 03 |
Stellvertretende Leitung | 0921 251243 | C 03 |
Forderungsmanagement | 0921 251336 | C 02 |
Bank-, Kassenbuchhaltung | 0921 251228 0921 251356 | C 01a |
Zahlungsverkehr | 0921 251239 0921 251165 | C 01 |
Vollstreckung | 0921 251435 0921 251235 0921 251362 0921 251264 | C 07 C 07 C 06 C 01 |
Registratur | 0921 251362 | C 04 |
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Haushalt der Stadt Bayreuth
Was ist ein Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen. Er legt fest, wie sich diese auf die jeweiligen Teile der Stadtverwaltung (Teilhaushalte) verteilen. Außerdem wird im Stellenplan festgelegt, wie viel Personal die Stadt im Haushaltsjahr beschäftigen darf. Im Investitionsprogramm wird ein Ausblick auf die voraussichtlichen Auszahlungen für Investitionen in den folgenden drei (Haushalts-)Jahren aufgezeigt.
Warum eigentlich ein Haushaltsplan?
Wie jede andere Kommune ist die Stadt Bayreuth gesetzlich verpflichtet, als verbindliche Grundlage für ihre Haushalts- und Personalwirtschaft, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Welchen Zeitraum umfasst der Haushaltsplan?
Der Haushaltsplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung durch den Stadtrat beschlossen und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr, wobei das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Wie ist so ein Haushaltsplan aufgebaut?
Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Der Gesamthaushalt enthält die geplanten Gesamtbeträge der ganzen Stadtverwaltung. Die Teilhaushalte enthalten die Teilbeträge des jeweiligen Teils der Stadtverwaltung. Der Stellenplan enthält das gesamte Personal des Haushaltsjahres. Gesamthaushalt sowie die Teilhaushalte gliedern sich in einen Ergebnis- und einen Finanzplan. Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt; hierdurch wird der Ressourcenverbrauch sichtbar. Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, hierdurch wird der Geldmittelfluss aufgezeigt.
Welche Aufgaben hat die Stadt?
Die Aufgaben der Stadt lassen sich grob in zwei große Bereiche gliedern. Auf der einen Seite gibt es Pflichtaufgaben, die die Stadt aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen muss. Zu diesen zählen die Bereiche Schulen, Feuerwehr etc. Zum anderen nimmt die Stadt aber auch freiwillige Aufgaben wahr, wie z. B. die Förderung des Sports und die Unterstützung kultureller Einrichtungen.
Die rechtliche Unterscheidung zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben wird zwar aus dem Haushaltsplan nicht direkt ersichtlich. Sie spielt jedoch bei der Verteilung der Gelder eine wichtige Rolle. Zuerst müssen die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllt werden. Welche freiwilligen Aufgaben dann in Angriff genommen werden, entscheidet der Stadtrat in Abhängigkeit der danach noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Welche Einnahmequellen hat die Stadt?
Den größten Teil der Einnahmen der Stadt Bayreuth stellen Steuern dar. Unter diesen bildet die Gewerbesteuer den größten Posten. Andere Steuereinnahmen erhält die Stadt durch die Grund- und Hundesteuer, sowie Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer. Weitere Gelder erhält die Stadt unter anderem durch Beiträge und Gebühren (z. B. Erschließungsbeiträge, Kindergartengebühren, Gebühren für Genehmigungen etc.), sowie staatlich Zuweisungen. Es ist also nicht übertrieben zu sagen, dass die Stadt im Wesentlichen von den örtlichen Unternehmen und ihren Bürgern finanziert wird.
Was macht die Stadt mit dem Geld ihrer Bürger?
Die Stadt finanziert mit ihren Einnahmen die Ausgaben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Man kann die Stadt hier durchaus mit einem privaten Haushalt vergleichen. Beide haben über das Jahr eine bestimmte Menge Geld zur Verfügung, mit dem sie zurecht kommen müssen. Man muss jedoch sagen, dass die Finanzsituation bei einer Stadt wie Bayreuth mit ca. 73 000 Einwohnern ungleich schwerer zu überblicken ist, wie z. B. bei einer dreiköpfigen Familie. Zudem ist es bei einer Familie meist leichter abzuschätzen, was für Einnahmen sie zur Verfügung hat, um ihre Ausgaben zu bestreiten. Bei der Stadt ist dies aufgrund der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage (z. B. bei den Gewerbesteuereinnahmen) und den Entscheidungen anderer Gebietskörperschaften (z. B. Bund, Land, Bezirk) sowie der Vielzahl von Aufgaben schwieriger.
Eine genaue und sorgfältige Planung der Ausgaben ist deshalb besonders wichtig, da es sich nicht wie bei einer Familie um privates Geld, sondern um das Geld der Steuerzahler (also auch der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth) handelt.
Aktuelles
Zum 1. Januar 2012 hat die Stadt Bayreuth ihre Finanzwirtschaft von der kameralen auf die doppelte kommunale Buchführung (basierend auf dem kaufmännischen Rechnungswesen) umgestellt. Damit wurde das wohl mächtigste verwaltungsinterne Umstellungsprojekt, das die Stadt Bayreuth jemals zu bewältigen hatte, vollzogen. Es wurden unter anderem sämtliche Vermögens- und Verbindlichkeitspositionen der Stadt Bayreuth erfasst und bewertet, eine gänzlich neue Haushaltssystematik wurde eingeführt, eine neue Finanzsoftware hat die überalterte Software abgelöst, die Aufbau- und Ablauforganisation des Rechnungswesens wie auch der Rechnungswesen-relevanten Prozesse wurde massiv verändert und die Mitarbeiter wurden mittels eines modularen Schulungskonzeptes in der neuen Software wie auch der neuen Haushaltssystematik geschult.