Kämmereiamt

Stadt Bayreuth – Kämmereiamt
Wilhelm-Pitz-Straße 1, 95448 Bayreuth

Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
Gerne bearbeiten wir Ihre Anliegen – soweit möglich – telefonisch oder elektronisch. Sie finden die erforderlichen Telefonnummern und Mail-Adressen unten aufgeführt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist der Besuch der Rathäuser nur mit Terminvereinbarung möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Bankverbindungen:
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AnsprechpartnerTelefonZimmer
Dienststellenleiter Kämmereiamt:
Oberverwaltungsrat Matthias Popp
0921 251248 C 301
Stellvertretende Dienststellenleiterin
Antonia Schemmel
0921 251395 C 302

Sachgebiet Haushalt

Fax: 0921 25-1284
haushaltsabteilung@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefonZimmer
Sekretariat, Registratur 0921 251258
0921 251398
B 304
Aufstellung, Überwachung, Vollzug des Haushalts
Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben
Mittelfreigaben
0921 251339
0921 251465
C 304
C 303
Zuschusswesen, Haushaltsvollzug 0921 251394 C 304
Schuldenverwaltung, Haushaltsplanung und -vollzug 0921 251296
0921 251015
C 305

Sachgebiet Steuern

Fax: 0921 25-1797
steuerabteilung@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefonZimmer
Zentrale Steuerangelegenheiten, Umsatzsteuer0921 251365 C 308
Gewerbesteuer 0921 251361
0921 251576

0921 251363
C 310


C 309
Grundabgaben (Grundsteuer,
Abfallbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren)
0921 251334 C 307
Grundabgaben bebaute Grundstücke A - F,
Einleitungsgebühren, Hundesteuer
0921 251409 C 306
Grundabgaben bebaute Grundstücke G - L
und unbebaute Grundstücke
0921 251244 C 307
Grundabgaben bebaute Grundstücke M - Z 0921 251364 C 306

Sachgebiet Geschäftsbuchhaltung

Fax: 0921 25-1020
geschaeftsbuchhaltung@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefonZimmer
Leiter/in: N. N. 0921 251017 B 304a
Anlagenbuchhaltung0921 251026
0921 251034
0921 251049
B 308
Stammdatenmanagement0921 251025
0921 251027
B 307
Hauptbuchhaltung0921 251039
0921 251028
B 306
Personenkontenbuchhaltung0921 251030
0921 251033
0921 251035
0921 251038

0921 251029
0921 251032
0921 251036
0921 251040

0921 251037
0921 251345
B 302




B 303




B 301

Sachgebiet Stadtkasse

Fax: 0921 25-1123
stadtkasse@stadt.bayreuth.de

AnsprechpartnerTelefonZimmer
Leiterin: Natalie Hempfling0921 251301C 03
Stellvertretende Leitung0921 251243C 03
Forderungsmanagement0921 251336 C 02
Bank-, Kassenbuchhaltung0921 251228
0921 251356 
C 01a
Zahlungsverkehr0921 251239
0921 251165 
C 01
Vollstreckung0921 251435
0921 251235
0921 251362
0921 251264 
C 07
C 07
C 06
C 01
Registratur0921 251362C 04

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Haushalt der Stadt Bayreuth

Was ist ein Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen. Er legt fest, wie sich diese auf die jeweiligen Teile der Stadtverwaltung (Teilhaushalte) verteilen. Außerdem wird im Stellenplan festgelegt, wie viel Personal die Stadt im Haushaltsjahr beschäftigen darf. Im Investitionsprogramm wird ein Ausblick auf die voraussichtlichen Auszahlungen für Investitionen in den folgenden drei (Haushalts-)Jahren aufgezeigt.

Warum eigentlich ein Haushaltsplan?

Wie jede andere Kommune ist die Stadt Bayreuth gesetzlich verpflichtet, als verbindliche Grundlage für ihre Haushalts- und Personalwirtschaft, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Welchen Zeitraum umfasst der Haushaltsplan?

Der Haushaltsplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung durch den Stadtrat beschlossen und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr, wobei das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Wie ist so ein Haushaltsplan aufgebaut?

Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Der Gesamthaushalt enthält die geplanten Gesamtbeträge der ganzen Stadtverwaltung. Die Teilhaushalte enthalten die Teilbeträge des jeweiligen Teils der Stadtverwaltung. Der Stellenplan enthält das gesamte Personal des Haushaltsjahres. Gesamthaushalt sowie die Teilhaushalte gliedern sich in einen Ergebnis- und einen Finanzplan. Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt; hierdurch wird der Ressourcenverbrauch sichtbar. Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, hierdurch wird der Geldmittelfluss aufgezeigt.

Welche Aufgaben hat die Stadt?

Die Aufgaben der Stadt lassen sich grob in zwei große Bereiche gliedern. Auf der einen Seite gibt es Pflichtaufgaben, die die Stadt aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen muss. Zu diesen zählen die Bereiche Schulen, Feuerwehr etc. Zum anderen nimmt die Stadt aber auch freiwillige Aufgaben wahr, wie z. B. die Förderung des Sports und die Unterstützung kultureller Einrichtungen.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben wird zwar aus dem Haushaltsplan nicht direkt ersichtlich. Sie spielt jedoch bei der Verteilung der Gelder eine wichtige Rolle. Zuerst müssen die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllt werden. Welche freiwilligen Aufgaben dann in Angriff genommen werden, entscheidet der Stadtrat in Abhängigkeit der danach noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Welche Einnahmequellen hat die Stadt?

Den größten Teil der Einnahmen der Stadt Bayreuth stellen Steuern dar. Unter diesen bildet die Gewerbesteuer den größten Posten. Andere Steuereinnahmen erhält die Stadt durch die Grund- und Hundesteuer, sowie Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer. Weitere Gelder erhält die Stadt unter anderem durch Beiträge und Gebühren (z. B. Erschließungsbeiträge, Kindergartengebühren, Gebühren für Genehmigungen etc.), sowie staatlich Zuweisungen. Es ist also nicht übertrieben zu sagen, dass die Stadt im Wesentlichen von den örtlichen Unternehmen und ihren Bürgern finanziert wird.

Was macht die Stadt mit dem Geld ihrer Bürger?

Die Stadt finanziert mit ihren Einnahmen die Ausgaben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Man kann die Stadt hier durchaus mit einem privaten Haushalt vergleichen. Beide haben über das Jahr eine bestimmte Menge Geld zur Verfügung, mit dem sie zurecht kommen müssen. Man muss jedoch sagen, dass die Finanzsituation bei einer Stadt wie Bayreuth mit ca. 73 000 Einwohnern ungleich schwerer zu überblicken ist, wie z. B. bei einer dreiköpfigen Familie. Zudem ist es bei einer Familie meist leichter abzuschätzen, was für Einnahmen sie zur Verfügung hat, um ihre Ausgaben zu bestreiten. Bei der Stadt ist dies aufgrund der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage (z. B. bei den Gewerbesteuereinnahmen) und den Entscheidungen anderer Gebietskörperschaften (z. B. Bund, Land, Bezirk) sowie der Vielzahl von Aufgaben schwieriger.

Eine genaue und sorgfältige Planung der Ausgaben ist deshalb besonders wichtig, da es sich nicht wie bei einer Familie um privates Geld, sondern um das Geld der Steuerzahler (also auch der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth) handelt.

Aktuelles

Zum 1. Januar 2012 hat die Stadt Bayreuth ihre Finanzwirtschaft von der kameralen auf die doppelte kommunale Buchführung (basierend auf dem kaufmännischen Rechnungswesen) umgestellt. Damit wurde das wohl mächtigste verwaltungsinterne Umstellungsprojekt, das die Stadt Bayreuth jemals zu bewältigen hatte, vollzogen. Es wurden unter anderem sämtliche Vermögens- und Verbindlichkeitspositionen der Stadt Bayreuth erfasst und bewertet, eine gänzlich neue Haushaltssystematik wurde eingeführt, eine neue Finanzsoftware hat die überalterte Software abgelöst, die Aufbau- und Ablauforganisation des Rechnungswesens wie auch der Rechnungswesen-relevanten Prozesse wurde massiv verändert und die Mitarbeiter wurden mittels eines modularen Schulungskonzeptes in der neuen Software wie auch der neuen Haushaltssystematik geschult.

Sie haben noch Fragen?

Diese kurzen Ausführungen haben Sie neugierig gemacht? möchten gerne nähere Informationen zum Haushaltsplan der Stadt Bayreuth?
Dann melden Sie sich doch einfach beim Kämmereiamt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.