Gleichstellungsbeauftragte
Warum eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nicht in allen Bereichen verwirklicht. Frauen sind auf manchen Gebieten immer noch benachteiligt, beziehungsweise ihre Belange werden nicht genügend berücksichtigt.
Um die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen in die Tat umzusetzen, sieht das Bayerische Gleichstellungsgesetz vom 1. Juli 1996 die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vor.
Sie bietet in regelmäßig stattfindenden Sprechstunden Hilfestellung für Ratsuchende, auch durch Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Verwaltungsstellen und Beratungsdiensten, Frauengruppen und Verbänden. Zu ihren Aufgaben gehört ebenso die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Frauenprojekten. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte wirkt in engem Kontakt mit anderen kommunalen und staatlichen Gleichstellungsstellen.
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hin. Das heißt, sie hat bestehende Benachteiligungen von Frauen aufzugreifen und Ideen zu entwickeln, um diese abzubauen.
Tätigkeitsfelder
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Frauen im Erwerbsleben
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Frauen in Familie und Partnerschaft
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Frauen und Gewalt
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Frauen in der Berufsausbildung
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Frauen in Bildungseinrichtungen
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Frauen und Stadtplanung
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Frauen und soziale Sicherung
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Frauen und Sprache
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Vernetzung von Fraueninitiativen
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Jugendarbeit
An die städtische Gleichstellungsbeauftragte kann sich jede Frau und jeder Mann wenden, wenn sie sich benachteiligt fühlen. Auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Stadt sind erwünscht.
Ratsuchende können Informationen und Auskünfte einholen und erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anliegen.
Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht und fördert den Vollzug des bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Mit zusätzlichen eigenen Initiativen unterstützt sie dessen Umsetzung und setzt sich für die Verbesserung der Situation von Frauen in Bayreuth ein, besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie wirkt auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, hin und initiiert Maßnahmen und Projekte, um hinsichtlich der Gleichberechtigung das Bewusstsein von Männern und Frauen zu schärfen.
Die Öffentlichkeit wird durch Aufklärungsarbeit über Benachteiligungen der Frauen und deren Interessen im Sinne der gleichbehandlung aufmerksam gemacht.
Die Gleichstellungsbeauftragte führt Veranstaltungen durch und wirkt an Veranstaltungen mit, die der Sache der Gleichberechtigung dienen.
Verbände, Organisationen, Initiativen und Gruppen sind eingeladen, mit der städtischen Gleichstellungsstelle zusammenzuarbeiten.
Für Kontaktaufnahme steht die städtische Gleichstellungsbeauftragte gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Grund- und Menschenrecht festgeschrieben. Der Artikel verbietet ausdrücklich die Benachteiligung wegen des Geschlechts. Der Staat wird beauftragt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Das am 1. Juli 1996 in Kraft getretene Bayerische Gleichstellungsgesetz dient der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Das Gesetz schreibt die Einrichtung einer kommunalen Gleichstellungsstelle zusammen mit der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten fest.