Bauantrag – digital und in Papierform stellen
Für die Erstellung eines Bauantrags ist grundsätzlich ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne und alle relevanten Unterlagen gefertigt und zusammengestellt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.
Sollten vorab wichtige bauplanungsrechtliche Einzelfragen einer Abklärung bedürfen, so kann vor einem Bauantrag eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid nach Art. 71 BayBO beantragt werden.
Der digitale Bauantrag
Die Stadt Bayreuth bietet Ihnen die Möglichkeit, den Bauantrag digital zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt über die unten verlinkten „Online-Assistenten“. Diese ersetzen die bei Einreichung in Papierform zwingend zu verwendenden, öffentlich bekannt gemachten Formulare. Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF-Format hochgeladen. Zur Vermeidung von Medienbrüchen entfallen bei den meisten Bauvorlagen zudem die sonst notwendigen Unterschriften.
Für die digitale Antragstellung ist eine Bayern-ID oder ein ELSTER-Unternehmenskonto notwendig.
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie hier.
Online-Assistenten
- Bauantrag online
- Bauantrag online – Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
- Baubeginn online anzeigen
- Beseitigung online anzeigen
- Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
- Kriterienkatalog – Erklärung über die Erfüllung online einreichen
- Nutzungsaufnahme online anzeigen
- Teilbaugenehmigung online beantragen
- Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
- Vorbescheid online beantragen
Bauantrag in Papierform
Die aktuell gültigen Bauantragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen Bau und Verkehr. Ebenso finden Sie hier auch Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Anlagen des Bauantrags.
Der Bauantrag ist vom Entwurfsverfasser sowie Bauherrn eigenhändig zu unterzeichnen und im Original einfach der Stadt Bayreuth, Bauordnungsamt, vorzulegen. Sollten evtl. Unterlagen nachzureichen sein, müssen diese auch in Papierform eingereicht werden.
FAQ
Die digitale Einreichung von Anträgen, Erklärungen und Anzeigen kann regelmäßig nur durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen. Dieser muss über das Bayern-Portal einmalig eine sog. Bayern-ID beantragen und kann sich damit bei Einreichung von Anträgen ausreichend authentifizieren. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die im Bayern-Portal bereitstehenden digitalen Antragsformulare, die sog. Online-Assistenten.
Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.
Bei Papieranträgen bitten wir Sie, diese postalisch an das Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, zu richten.
Mit Eingang des Bauantrages wird dieser seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.
Abstandflächenübernahmeerklärungen können nicht über die Antragsassistenten digital eingereicht werden. Jedoch kann ein sog. elektronisches Abbild (=Scan) des unterschriebenen Originals beim Bauordnungsamt Bayreuth eingereicht werden. Im Rahmen der Einzelfallprüfung kann das Bauordnungsamt Bayreuth im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Bitte bewahren Sie daher alle Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweise auf.
Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles unverändert. Grundlegende Veränderungen finden jedoch im Falle einer digitalen Einreichung statt.
Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital unterzeichnen. Diese Person stellt gemäß der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) der Entwurfsverfasser dar. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.
Ein Fachplaner (z. B. ein nachweisberechtigter Brandschutzplaner) hat die von ihm gefertigten Unterlagen nicht zu unterzeichnen. Die Unterlagen müssen allerdings die Person des Fachplaners erkennen lassen.
Die Nachbarunterschriften sind auch bei einer digitalen Antragstellung einzuholen. Allerdings ist hier im Online-Assistenten anzugeben, welche Unterschriften beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen.
Diese Unterschriften sind dem Bauordnungsamt Bayreuth im Regelfall allerdings nicht vorzulegen. Es wird jeweils eine Ausfertigung der Baugenehmigung allen Nachbarn, bei welchen im Online-Assistenten “Unterschrift liegt nicht vor” angegeben wurde, zugestellt.
Bei einem Bauantrag, bei der es einer Abweichung von den Abstandsflächen bedarf sind die Pläne inklusive der geleisteten Nachbarunterschriften allerdings digital (= in eingescannter Form) vorzulegen.
Dateien sind immer als Einzeldateien in einem PDF (Portable Document Format) einzureichen. Andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Auf schreibgeschützte Dateien ist zu verzichten. Sämtliche PDF-Dateien sind möglichst genau zu benennen, so dass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt (z. B. Grundriss EG oder Schnitt – Stand 01.01.2025).
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als sog. elektronisches Abbild (Scan) des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Die Bauvorlagen müssen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Sind Pläne oder andere Unterlagen nachzureichen, erfolgt das über den im Bayern-Portal bereitstehenden Nachreiche-Assistenten.
Aktuell werden in Bayreuth die Baugenehmigungen, welche digital beantragt wurden, aufgrund des rechtlich bestehenden Zustellerfordernisses in Papierform übersandt.
Eine Anpassung der Zustellpraxis ist geplant. In diesem Fall erfolgt unsererseits eine rechtzeitige Information der Bauherren und Entwurfsverfasser.
Die Nutzung des Bayernportals mit den Online-Assistenten ist ein für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ein kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Allerdings fallen für die Baugenehmigung unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis an.
Im Falle der digitalen Antragstellung werden die Kosten für den Druck der endgültigen Genehmigungsunterlagen im Rahmen der Erteilung des Bescheides als Auslagen erhoben.