Ausländeramt
Ansprechpartner | Telefon | Zimmer |
---|---|---|
Dienststellenleiter: Verwaltungsamtsrat Markus Werner | 0921 251415 | 36 |
Allgemeine Ausländerangelegenheiten A - B (ohne Universitätsangehörige) | 0921 251523 | 35 |
Allgemeine Ausländerangelegenheiten C - H, R (ohne Universitätsangehörige) | 0921 251524 | 37 |
Allgemeine Ausländerangelegenheiten I - L , Sa - Sc (ohne Universitätsangehörige) | 0921 252015 | 30 |
Allgemeine Ausländerangelegenheiten M - P, Sd - Sh (ohne Universitätsangehörige) | 0921 251407 | 29 |
Allgemeine Ausländerangelegenheiten Si - Z (ohne Universitätsangehörige) | 0921 251519 | 38 |
Studierende, Universitätsangehörige A - N | 0921 251525 | 33 |
Studierende, Universitätsangehörige O - Z | 0921 251427 | 34 |
JVA | 0921 251415 | 36 |
Verpflichtungserklärungen mit Verpflichtungsgeber A - K | 0921 252015 | 30 |
Verpflichtungserklärungen mit Verpflichtungsgeber L - Z | 0921 251407 | 29 |
Aufgaben
Das Ausländeramt ist Ansprechpartner der Stadt Bayreuth für Fragen des Ausländerrechts.
Formulare, Infoblätter
Die Stadt Bayreuth hat sämtliche Online-Anträge der Ausländerbehörde auf einer Seite zusammengefasst. Dazu gehören die Anträge „Aufenthaltstitel für die Ausbildung“, „Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit“, „Aufenthaltstitel für den Familiennachzug“, „Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine“, „Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen“, „Niederlassungserlaubnis“ und „Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)“, die in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen. Hier geht es zu dieser Übersichtsseite!
Darüber hinaus bietet das Ausländeramt der Stadt Bayreuth weitere Formulare und Infoblätter zum Download an. Nutzen Sie unser Formularcenter.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Aktuelle Information: Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten unter bestimmten Bedingungen bis zum 04.03.2026 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Hierzu wurden durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entsprechende Regelungen erlassen (1. Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung). | mehr
Informationen und Hinweise für geflüchtete Personen aus der Ukraine finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de) und unter https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html. Die Informationen stehen dort auch auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zur Verfügung.
Zudem können Sie Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten den folgenden Merkblättern auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch entnehmen.
Weitere Informationen der Stadt Bayreuth im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg finden Sie auch hier.