Qualifizierter Mietspiegel 2024
Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene, nicht preisgebundene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen. Er schafft Rechtssicherheit und dient als anerkanntes Begründungsmittel bei Mieterhöhungsverlangen.
Der Mietspiegel wurde durch das von der Stadt Bayreuth beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Mit dem Mietspiegel 2024 wurde der bisherige Mietspiegel 2022 mittels einer Indexfortschreibung der Marktentwicklung angepasst (§ 558d Abs. 2 BGB).
Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.04.2024 den qualifizierten Mietspiegel 2024 anerkannt. Er gilt vom 01.05.2024 bis 30.04.2026 und ersetzt den Mietspiegel 2022.
Die ortsübliche Vergleichsmiete beinhaltet nur die reine Nettokaltmiete in Euro pro m², d. h. die sogenannten „Betriebs- oder Nebenkosten” sind in ihr nicht enthalten.
Neben Informationen zur Anwendbarkeit des Mietspiegels und Mieterhöhungsverfahren enthält die Mietspiegelbroschüre die Tabellen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Hier können Sie die Mietspiegelbroschüre 2024 kostenlos als PDF-Datei herunterladen
Hier können Sie die Dokumentation zum Bayreuther Mietspiegel 2024 kostenlos als PDF-Datei herunterladen
Alternativ können Sie den Online-Mietenrechner zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihre Wohnung nutzen: https://mietspiegel-berechnen.de/bayreuth2024
In Papierform ist die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus oder beim Wohnungsamt im Rathaus II erhältlich.