Stadtrat Bayreuth

Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt. Die Stadt Bayreuth wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der Oberbürgermeister selbstständig entscheidet. Die Abgrenzung der Kompetenzen ist in der Gemeindeordnung geregelt. Der Stadtrat überwacht ferner als Kollegialorgan die Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung der Stadtratsbeschlüsse.

Die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern bekennt sich zum Gedanken der repräsentativen Demokratie. Ein imperatives Mandat ist nicht zulässig, das gewählte Stadtratsmitglied in seinen Entscheidungen nicht an Weisungen seiner Wählerinnen und Wähler oder seiner Partei gebunden.

Der Stadtrat fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. Hierzu müssen sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und eine Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte anwesend sowie stimmberechtigt sein.

Bürgerinfoportal

Auf dem Bürgerinfoportal finden Interessierte die Sitzungstermine und Tagesordnungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse einschließlich der jeweiligen Kurzberichte, Beschlussvorschläge und weiteren Anlagen für den öffentlichen Teil der Sitzungen.

Sitzverteilung

Wahlperiode 2020 – 2026

© Stadt Bayreuth
Fraktion
Sitze
CSU
10 Sitze
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE) 8 Sitze
SPD
8 Sitze
Bayreuther Gemeinschaft - Freie Wähler (BG)
7 Sitze
Junges Bayreuth (JB)
3 Sitze
FDP
2 Sitze
Die Unabhängigen (DU)
2 Sitze
AfD
2 Sitze
Frauenliste (FL)
1 Sitz
DIE LINKE
1 Sitz
Gesamt
44 Sitze