Ausschüsse des Stadtrats Bayreuth

Soweit nicht anders aufgeführt, werden die Ausschüsse der Stadt Bayreuth gebildet nach Art. 32 und 33 Gemeindeordnung (GO), § 2 der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth sowie §§ 6 und 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth. Den Vorsitz in allen Ausschüssen – mit Ausnahme des Rechnungsprüfungs- und des Konzessionsvergabeausschusses – führt Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Michael Hohl, Ingrid Heinritzi-Martin, Helmut Parzen, Dr. Stefan Specht
SPD: Thomas Bauske, Eckhard Sabarth, Dr. Christoph Rabenstein
Grüne und Unabhängige: Gabriele Hemmer, Xhavit Mustafa, Dr. Klaus Wührl-Struller
BG: Angelique Lautner, Stephan Müller, Frank Hofmann
FDP/DU/FL: Luisa Funke-Barjak, Nina Hellbach
JB: Christopher Süss

Zuständigkeit:

  • Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Zivil- und Katastrophenschutzes, des Gewerbewesens, des Schulwesens, des Sports, des Fremdenverkehrs, der Wohnungshilfe, der öffentlichen Einrichtungen ohne Stadtwerke, des Gesundheitswesens, die Angelegenheiten des Finanzwesens, insbesondere die Bewilligung von über-und außerplanmäßigen Ausgaben, die zum Haushalt gehören, wenn sie bis zu 100.000 EURO 50 v. H., bis zu 250.000 EURO 20 v. H., bis zu 500.000 EURO 10 v. H. des Einzelansatzes oder eines vergleichbaren Einzelansatzes nicht überschreiten
  • Verfügung über Vermögen der Stadt oder der von der Stadt verwalteten Stiftungen, insbesondere Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Schenkungen und Darlehenshingaben, Verzicht auf Ansprüche, Annahme und Ausschlagung von Nachlässen oder Vermächtnissen sowie alle gleichartigen Geschäfte, den Erwerb städtischen Eigentums durch städtische Bedienstete
  • Annahme und Ausschlagung von Schenkungen sowie den Abschluss von Sponsoringverträgen jeweils ab einem Geldwert von über 5.000,-€
  • Erlass von Bußgeldbescheiden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße 5.000 EURO oder mehr betragen soll
  • Angelegenheiten der Beteiligungsverwaltung
  • Beratung der von der Verwaltung für die Haushaltsplanung erarbeiteten Mittelvorgaben pro Referat sowie der Beschluss über jährliche Budgetvorgaben für die Referate
  • Beratung des Haushaltsentwurfes, sobald dieser von der Verwaltung vorgelegt wird sowie von Nachtragssatzungen und die Beratung der Finanzplanung
  • Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung, insbesondere Erhaltung, Erweiterung und Unterstützung gewerblicher Betriebe, Behörden und ähnlicher Institutionen
  • Angelegenheiten der Repräsentation von größerer Bedeutung und die Regelung der Vertretung der Stadt in überregionalen Verbänden unter Beachtung des gesetzlichen Vertretungsrechts des Oberbürgermeisters nach Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung

als Ferienausschuss

  • während der Stadtratsferien in der Zeit vom 1. August bis 11. September die Erledigung aller Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist
  • Aufgaben, die der Beschlussfassug des Stadtrates gesetzlich (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) bzw. nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth (§ 1) zugewiesen sind, darf der Haupt- und Finanzausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die Kraft Gesetz von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.

Gebildet nach Art. 17, 18 und 19 AGSG, § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bayreuth sowie § 3 der Satzung für das Stadtjugendamt Bayreuth.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
8 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder oder vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind

Beratende Mitglieder:
Leiter/in des Stadtjugendamtes;
1 Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter;
1 Mitglied aus dem Bereich der Schule oder Schulverwaltung;
1 Vertreter der Agentur für Arbeit Bayreuth;
1 Vertreter der Erziehungsberatung;
die Gleichstellungsbeauftragte;
1 Polizeibeamter oder Polizeibeamtin;
1 Vertreter des Stadtjugendringes, Vorsitzender oder von ihm Beauftragter (sofern nicht schon als stimmberechtigter Vertreter);
1 Mitglied der Katholischen Kirche;
1 Mitglied der Evangelischen Kirche;
1 Mitglied der Evangelisch-Reformierten Kirche;
1 Mitglied der Israelitischen Kultusgemeinde;
1 Mitglied der Islamischen Glaubensgemeinschaft

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Ingrid Heinritzi-Martin, Dr. Silke Launert
SPD: Dr. Beate Kuhn, Halil Tasdelen
Grüne und Unabhängige: Louisa Hübner
BG: Dr. Torsten Lange
FDP/DU/FL: Nina Hellbach
JB: Christian Schuh

Weitere stimmberechtigte Mitglieder:
3 Vertreter der Wohlfahrtsverbände:
Diakonisches Werk, Stadtmission Bayreuth; Arbeiterwohlfahrt; Paritätischer Wohlfahrtsverband

3 Vertreter des Stadtjugendringes:
Stadtjugendring, PbW – Pfadfinderbund, Schützenjugend

Zuständigkeit:
Der Jugendausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dafür im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel und der vom Stadtrat gefassten Beschlüsse. Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrats in Fragen der Jugendhilfe gehört werden und Stellung nehmen vor Entscheidungen des Stadtrats und anderer beschließender Ausschüsse, die für die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien und/oder für die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt von Bedeutung sind. Weitere Aufgaben sind:

  • Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Stadtgebiet und für die Vernetzung und koordinierte Zusammenarbeit der bestehenden Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen
  • Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen
  • Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung oder Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt
  • Entwicklung und laufende Fortschreibung der örtlichen Jugendhilfeplanung; Vorbereitung der Beschlussfassung über die örtliche Jugendhilfeplanung durch den Stadtrat
  • Vorberatung des Abschnitts „Jugendhilfe“ des Haushaltsplans.
  • Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (der Jugendhilfeausschuss kann hierfür Fördergrundsätze oder -richtlinien beschließen)
  • Beschlussfassung über die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Stadtgebiet nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit Art. 32 Abs. 1 Nr. 1 AGSG (der Jugendausschuss kann hierfür Anerkennungsgrundsätze oder -richtlinien beschließen)
  • Erlass einer Geschäftsordnung für den Jugendausschuss

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r (3. Bürgermeister Stefan Schuh)
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Michael Hohl, Mirko Matros, Dr. Silke Launert, Ingrid Heinritzi-Martin
SPD: Thomas Bauske, Jörg Grieshammer, Dr. Beate Kuhn
Grüne und Unabhängige: Stefan Schlags, Dr. Klaus Wührl-Struller, Xhavit Mustafa
BG: Georg Kämpf, Angelique Lautner, Dr. Torsten Lange
FDP/DU/FL: Dr. Stephan Huttner, Dr. Wolfgang Gruber,
JB: Christian Schuh

Zuständigkeit:
Alle Angelegenheiten in Konzessionierungsverfahren im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme ohne Begrenzung nach oben.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Stefan Specht, Christian Wedlich, Stephanie Kollmer, Franz-Peter Wild
SPD: Thomas Bauske, Dr. Beate Kuhn, Dr. Oliver Ponsel
Grüne und Unabhängige: Johanna Schmidtmann, Xhavit Mustafa, Stefan Schlags
BG: Dr. Stefan Sammet, Georg Kämpf, Stephan Müller
FDP/DU/FL: Gert Dieter Meier, Dr. Stephan Huttner
JB: Stefan Schuh

Zuständigkeit:
Angelegenheiten der Kultur- und Heimatpflege, der außerschulischen Bildung und der Wissenschaften, die Angelegenheiten aus den Bereichen Tourismus und Kreativwirtschaft, sofern diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen, die nationalen und internationalen Kultur- und Städtepartnerschaften

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Franz-Peter Wild, Prof. Dr. Walter Wagner, Mirko Matros, Helmut Parzen
SPD: Dr. Oliver Ponsel, Halil Tasdelen, Siegfried Zerrenner
Grüne und Unabhängige: Dr. Klaus Wührl-Struller, Filiz Durak, Gabriele Hemmer
BG: Karsten Schieseck, Dr. Torsten Lange, Stephan Müller
FDP/DU/FL: Luisa Funke-Barjak, Nina Hellbach
JB: Christian Schuh

Zuständigkeit:
Alle personellen Angelegenheiten der städtischen Beamtinnen/Beamten und tariflich Beschäftigten im Rahmen des Art. 43 GO und des Stellenplanes, die Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung und Verwaltungsreform

Zusammensetzung:
7 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, davon 1 Vorsitzender (Dr. Michael Hohl)

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Michael Hohl, Christian Wedlich
SPD: Thomas Bauske (stv. Vorsitzender), Jörg Grieshammer
Grüne und Unabhängige: Sabine Steininger
BG: Karsten Schieseck
FDP/DU/FL: Dr. Wolfgang Gruber

Zuständigkeit:
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung und Jahresabschlüsse gem. Art. 103 GO sowie Vorberatung der Feststellung und Entlastung.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Ingrid Heinritzi-Martin, Prof. Dr. Walter Wagner, Helmut Parzen, Franz-Peter Wild
SPD: Dr. Beate Kuhn, Eckhard Sabarth, Siegfried Zerrenner
Grüne und Unabhängige: Dr. Klaus Wührl-Struller, Filiz Durak, Louisa Hübner
BG: Angelique Lautner, Dr. Torsten Lange, Karsten Schieseck
FDP/DU/FL: Nina Hellbach, Gert Dieter Meier
JB: Stefan Schuh

Zuständigkeit:
Die grundsätzlichen und wesentlichen kommunalen Angelegenheiten des Sozialwesens (mit Ausnahme des Jugendhilfewesens), insbesondere auch die Beratung über die Bedarfsklärung und die Planung von Einrichtungen und Diensten, die zum Vollzug der Sozialgesetzbücher notwendig sind, Angelegenheiten aus den Bereichen Integration, Inklusion, Diversität und der Seniorenarbeit.

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
16 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Stefan Specht, Christian Wedlich, Stephanie Kollmer, Mirko Matros
SPD: Thomas Bauske, Halil Tasdelen, Dr. Andreas Zippel
Grüne und Unabhängige: Stefan Schlags, Dr. Johanna Schmidtmann, Sabine Steininger
BG: Dr. Stefan Sammet, Karsten Schieseck, Georg Kämpf
FDP/DU/FL: Gert Dieter Meier, Dr. Stephan Huttner
JB: Christopher Süss

Zuständigkeit:

  • Angelegenheiten des Bauwesens, des Städtebaus, der Stadtplanung, der Raumordnung und der Landesplanung, soweit relevante Belange der Stadt Bayreuth betroffen sind und nicht bereits grundlegende Beschlüsse des Stadt­rates bzw. des Bauausschusses vorliegen.
  • Erschließung des Straßen- und Brückenbaues, der Rad- und Fußwege­planung, der Stadtentwässerung, der öffentlichen Gewässer, der öffentlichen Grünflächen
  • Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; die Entscheidungen in bauaufsichtlichen Verfahren, soweit die Grundzüge der Bauleitplanung oder geschützte nachbarliche Belange berührt werden
  • Angelegenheiten der Entsorgungsbetriebe, des Verkehrslandeplatzes Bayreuth, des Südfriedhofes
  • Verfahren für den Bodenverkehr, soweit Grundzüge der Planung berührt werden
  • Angelegenheiten des Denkmalschutzes
  • Vollzug des Besonderen Städtebaurechts (Zweites Kapitel Baugesetzbuch), soweit von fachbehördlichen Vorgaben abgewichen wird, die Änderung der Grenzen des Stadtgebietes, soweit unbewohntes Gebiet betroffen ist
  • Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aller Art ab 100.000 Euro Nettoauftragswert ohne Begrenzung nach oben, mit Ausnahme von Konzessionierungsverfahren im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Strom, Gas, Wasser sowie Fernwärme und soweit es sich nicht um Auftragserweiterungen handelt
  • Entscheidungen über Werbeanlagen, soweit sie durch die städtische Werbe­anlagensatzung nicht gedeckt sind
  • Entscheidungen über verkehrsregelnde Maßnahmen von erheblicher Bedeutung, insbesondere jene mit größerem finanziellen Aufwand oder weiträumiger Auswirkung
  • Vorlage der grundsätzlichen ganzjährigen Baustellenplanung
  • Angelegenheiten der Förderung der verkehrlichen Anbindung der Stadt Bayreuth, der Bahnanbindung und der Mobilitätsaspekte des ÖPNV
  • Angelegenheiten des Umweltschutzes von grundsätzlicher Bedeutung, die Abgabe von Stellungnahmen zu besonders umweltrelevanten Vorgängen im Einzelfall, insbesondere im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes, der Grünflächenplanung und des technischen Umweltschutzes, Angelegenheiten des Immissionsschutzes; grundlegende wasserrechtliche Angelegenheiten und Verfahren, soweit diese über einfache Erlaubnisse, Bewilligungen, Genehmigungen einschl. Planfeststellungsverfahren nach den wasserrechtlichen Bestimmungen hinausgehen, alle Angelegenheiten des Klimaschutzes
  • Angelegenheiten der Stadtentwicklung

Zusammensetzung:
1 Vorsitzende/r
7 ehrenamtliche Stadtratsmitglieder

Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder
CSU: Dr. Michael Hohl, Christian Wedlich
SPD: Jörg Grieshammer
Grüne und Unabhängige: Sabine Steininger
BG: Stephan Müller
FDP/DU/FL: Dr. Wolfgang Gruber
JB: Thomas Bauske (SPD)

Zuständigkeit:
Die Stundung und Gewährung von Teilzahlungen von mehr als sechs Monaten mit einem Geldwert über 50.000 € im Einzelfall, die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen und öffentlichen Gefällen über 25.000 € bis 250.000 €.