OB, Stadtrat, Gremien

Stadtrat und Oberbürgermeister sind die Hauptorgane der Stadt Bayreuth. Sie werden in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt. Im März 2020 fanden in der Stadt Bayreuth erstmals Stadtratswahl und OB-Wahl zeitgleich statt.
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Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth wird direkt von Bayreuths Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er vertritt die Stadt nach außen, entscheidet in den laufenden Angelegenheiten der Stadt, vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats und seiner Ausschüsse und ist Dienstvorgesetzter der städtischen Mitarbeiter. Er leitet und verteilt die Geschäfte der Stadtverwaltung auf die Referate und Dienststellen und sorgt für deren ordnungsgemäße Erledigung. Jedem Referenten ist ein bestimmter Geschäftsbereich zugeordnet. Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrats, beruft ihn ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen des Gremiums.

Gremien: Ausschüsse, Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen

Die gewählten Stadtratsmitglieder vertreten die Interessen der Bürger/innen im Stadtratsplenum sowie in den verschiedenen

Distriktsvorsteher/innen und Ortssprecher

Die Stadt Bayreuth ist in 39 Stadtdistrikte eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Distriktvorsteher beziehungsweise eine ehrenamtliche Distriktvorsteherin tätig, der/die auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Distrikt wohnen muss. Die Distriktvorsteher/innen werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Im ehemals eigenständigen Wolfsbach und Seulbitz gibt es Ortssprecher, da beide Stadtteile personell derzeit nicht im Stadtrat vertreten sind.
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