Bürgerbeteiligung in Bayreuth
Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Der Begriff der Bürgerbeteiligung findet für eine Vielzahl von Verfahren und Formen Verwendung. Unterschieden wird dabei zwischen der sogenannten formellen Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und der informellen Beteiligung, die die Kommune freiwillig organisiert.
Bürgerinnen- und Bürgerversammlungen
Die Bürgerinnen- und Bürgerversammlung ist in der bayerischen Gemeindeordnung vorgeschrieben. In Bayreuth findet in der Regel einmal im Jahr eine solche Veranstaltung statt. Sie wird in jeweils unterschiedlichen Stadtteilen abgehalten. Der Oberbürgermeister, die Referentinnen und Referenten sowie die Verantwortlichen der Dienststellen der Stadtverwaltung stehen dabei für Fragen, Wünsche und Anregungen zu Themen von allgemeinem Interesse zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.bayreuth.de/buergerversammlung.
Beteiligungsformen in der Stadtplanung
In einigen Bereichen, wie beispielsweise beim Erstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen unter dem Sammelbegriff Bauleitplanung, gibt es gesetzliche Regelungen, die eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreiben. Der Zeitraum der Beteiligung wird vom Stadtrat festgesetzt. Aktuelle Beteiligungsverfahren
Freiwillige Beteiligungsverfahren
In vielen Fällen kann eine sogenannte informelle Beteiligung, die von der Kommune auf freiwilliger Basis erfolgt, für mehr Akzeptanz in und gute Ideen aus der Bürgerschaft sorgen. Diese Verfahren sind nicht gesetzlich geregelt und können daher auf unterschiedliche Arten erfolgen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von der Bürgerschaft selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen. Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Bürgerantrag
Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht einen sogenannten Bürgerantrag. Ist er erfolgreich, muss das zuständige Gemeindeorgan das Anliegen innerhalb von drei Monaten beraten. Ein Beschluss ist dabei nicht zwingend. Mindestens ein Prozent der Einwohnerschaft muss den Bürgerantrag unterzeichnen, damit er erfolgreich ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Empfang für Schüler/innen
Die Stadt lädt alljährlich im Frühsommer zu einem Schülerempfang ins Rathaus ein. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 14 Jahren. Jede Schule hat die Möglichkeit, mit jeweils vier Personen an der Veranstaltung teilzunehmen. Oberbürgermeister, Sozialreferentin und Verantwortliche des Stadtjugendamtes stehen für Wünsche zur Verfügung, die anschließend in der Verwaltung geprüft und – soweit dies möglich ist – umgesetzt werden.
Kooperation mit dem Stadtjugendring
Das Stadtjugendamt bietet in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche im Rahmen von projektorientierten Aktionen an.
Jugendforum
Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt bietet das Jugendkulturzentrum Schoko im Rahmen des Programms zur Demokratieerziehung „Demokratie Leben“ ein Jugendforum an.