Bundestagswahlen
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt. Näheres wird vom Bundeswahlgesetz bestimmt.
Der Wahlkreis 236 Bayreuth umfasst die Stadt Bayreuth, den Landkreis Bayreuth sowie einige Gemeinden des Landkreises Forchheim. In der Stadt Bayreuth waren bei der jüngsten Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 56.000 Wahlberechtigte aufgerufen ihre Stimme abzugeben.
Bundestagswahl 2025
Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können im Bürgerservice-Portal der Stadt Bayreuth online angefordert werden. Hier geht es direkt zum Formular.
Ein Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler ist voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar, also knapp zwei Wochen vor der Wahl, möglich.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Bayreuth kann von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, zu folgenden Zeiten im Einwohner- und Wahlamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 306 (barrierefrei erreichbar) eingesehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 18 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom 3. bis 7. Februar, 12 Uhr, beim Einwohner- und Wahlamt Einspruch einlegen.
Richtlinie zur Wahlplakatierung
Der Stadtrat Bayreuth hat eine Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Stadtgebiet Bayreuth aus Anlass der Bundestagswahl am 23.02.2025 beschlossen. Die Richtlinie inklusive Anlagen ist hier einsehbar.