Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind im Freistaat Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde von den eigenen Gemeindebürgern selbst entschieden werden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden erst 1995 als Instrument in die Bayerische Verfassung sowie in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen.
Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeindebürger einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde beantragen. Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung. Die für die Beantragung erforderlichen Unterstützungsunterschriften können frei gesammelt werden. Die Zahl der notwendigen Unterschriften ist abhängig von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde und dem entsprechenden Quorum. Für Städte mit 50.001 bis 100.000 Einwohnern – hierzu gehört auch die Stadt Bayreuth – liegt die notwendige Mindestanzahl von Unterzeichnern bei 6 % der stimmberechtigten Gemeindebürger.
Das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Wurde dieses festgestellt, dürfen die Gemeindeorgane bis zum Bürgerentscheid keine gegensätzlichen Entscheidungen mehr treffen und nicht mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung beginnen – außer zu diesem Zeitpunkt bestünde eine rechtliche Verpflichtung dazu.
Ist ein Bürgerbegehren zulässig, findet über die Fragestellung ein Bürgerentscheid statt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme selbst. Der Bürgerentscheid muss spätestens drei Monate nach Feststellung der Zulässigkeit, mit Zustimmung der Vertreter des Bürgerbegehrens spätestens nach sechs Monaten, stattfinden.
Der Gemeinderat kann auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) stattfinden soll. Über diesen Weg kann der Gemeinderat auch einen Alternativvorschlag zu einem Bürgerbegehren den Bürgern zur Entscheidung vorlegen.
Die gestellte Frage des Bürgerentscheids ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden, falls diese Mehrheit das notwendige Abstimmungsquorum erfüllt. Die für das Quorum notwendige Stimmenanzahl ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Im Fall der Stadt Bayreuth (50.001 – 100.000 Einwohner) liegt das Quorum bei 15 % der Stimmberechtigten.
Falls an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, welche sich entgegenstehen, muss vom Gemeinderat eine Stichfrage festgelegt werden. Sollten mehrere Bürgerentscheide so entschieden werden, dass sie nicht miteinander vereinbar sind, entscheidet die Mehrheit in der Stichfrage. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage ist der Bürgerentscheid angenommen, welcher mit der höheren Stimmenzahl entschieden wurde.
Ein Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, es sei denn die entsprechende Sach- oder Rechtslage hat sich grundlegend verändert.
Bürgerentscheid Stadthalle (8.5.2016)
Am 8. Mai 2016 waren Bayreuths Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, über die vom Stadtrat beschlossene sogenannte “große Sanierungslösung” für die Stadthalle Bayreuth abzustimmen. Zum Bürgerbegehren hatte der Stadtrat in Form eines Ratsbegehrens einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorlag. Der Bürgerentscheid war daher auch mit einer Stichfrage versehen.
Sowohl Bürgerbegehren als auch Ratsbegehren erreichten nicht das erforderliche Abstimmungsquorum von 15 % der Stimmberechtigten, so dass beide nicht rechtskräftig entschieden wurden.
Bürgerentscheide Graserschule und Rotmainhalle (13.3.2016)
Bei den Bürgerentscheiden ging es zum einen um die Frage, ob die Rotmainhalle für die Dauer der Sanierung der Stadthalle als Ersatzspielstätte genutzt werden soll. Zum anderen wurden Bayreuths Bürgerinnen und Bürger gefragt, ob sie für die Sanierung der Graserschule im bestehenden Gebäude oder aber für einen Neubau der Schule an einem anderen Standort in der Mitte des Schulsprengels sind. Zu beiden Bürgerbegehren hatte der Stadtrat in Form von Ratsbegehren einen eigenen Alternativvorschlag beschlossen, der den Bürgern ebenfalls zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Bürgerentscheide waren daher auch jeweils mit einer Stichfrage versehen.
Beim Bürgerentscheid Rotmainhalle votierte eine Mehrheit gegen die Nutzung als Ersatzspielstätte. Beim Bürgerentscheid Graserschule wiederum sprach sich eine Mehrheit für die Sanierung im bestehenden Gebäude aus.