Sanierungsgebiete

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beziehen sich immer auf ein fest umrissenes Gebiet, das Sanierungsgebiet. Ziel und Zweck der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist es, jenes Gebiet durch Behebung städtebaulicher Missstände  wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.

Rückansicht von Gebäuden. Ein Gebäude mit sehr unterschiedlichen Fensterformaten und teils abgeplatzten Putz an der Fassade.
© Stadt Bayreuth

Städtebauliche Missstände liegen insbesondere dann vor, wenn Substanzschwächen sowie Funktionsschwächen oder beides im Zuge Vorbereitender Untersuchungen festgestellt wurden.

Bei Substanzschwächen entspricht das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Bevölkerung nicht oder nicht mehr.

Funktionsschwächen liegen dann vor, wenn das Gebiet die Aufgaben, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen, nicht mehr erfüllen kann oder in der Erfüllung der Aufgaben beeinträchtigt ist.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen muss, werden nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts vorbereitet und durchgeführt.

Auf der Internetseite des Amtes für Städtebauförderung erhalten Sie Infos zur Förderfibel und zu Förderrichtlinien.

Übersichtsplan aktueller Sanierungsgebiete im Stadtgebiet Bayreuth

Übersichtsplan mit farbiger Darstellung der sieben Sanierungsgebiete (C, G, H, K, L, F, J)
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

Aktuelle Sanierungsgebiete:

Die Maßnahmen wurden gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern mit Fördermitteln aus dem Bund-/Länderförderungsprogramm.

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