Informationen für Bauinteressenten

Wohnbaustrategie

Der Stadtrat Bayreuth hat im Oktober 2020 eine Wohnbaustrategie beschlossen. Ihr Ziel ist es, insbesondere ein ausreichendes Angebot an gefördertem Wohnraum in künftigen Baugebieten in Bayreuth zu sichern und neu geschaffenen Baurechten zur Realisierung zu verhelfen.

Die Umsetzung der Bestandteile der Wohnbaustrategie soll durch einen städtebaulichen Vertrag im Zuge der Bauleitplanung erfolgen. Auf diese Weise können wesentliche Planungsziele der Stadt Bayreuth im Bereich der
Wohnraumentwicklung rechtlich verbindlich gesichert und auch tatsächlich umgesetzt werden.

Der festgelegte Mindestanteil geförderten Wohnungsbaus (in der Regel 20 %) in künftigen Baugebieten soll nur dann zum Einsatz kommen, wenn neues Baurecht für Wohnbauvorhaben in einer Größenordnung ab 2.000 m² Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau geschaffen wird.

Bei der Erstellung der Bayreuther Wohnbaustrategie sind alle rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen beachtet worden:

  • Anwendung findet die Bayreuther Wohnbaustrategie nur dann, wenn durch Ausübung der kommunalen Planungshoheit neues oder geändertes Planungs- und Baurecht geschaffen wird; also in Fällen, in denen mit Änderung des Planungsrechts entsprechende Wertsteigerungen für die Grundstückseigentümer verbunden sind (Planbegünstigung). Besteht ein Baurecht, haben die Kommunen nur einen begrenzten Einfluss auf die konkrete Nutzung und Gestaltung des Bauvorhabens.
  • Bei der Verfassung eines städtebaulichen Vertrages – flankierend zu entsprechenden Bebauungsplänen – werden folgende Grundsätze beachtet:
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Kopplungsgebot
  • Angemessenheitsgebot bzw. Übermaßverbot

Freiflächengestaltungssatzung

Die Stadt Bayreuth hat sich zum Ziel gesetzt, im Stadtgebiet eine qualitativ hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen (Ortsbildgestaltung) und damit gleichzeitig das Stadtklima zu verbessern und daraus folgend eine positive Wirkung auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Um die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke/Vorgärten im gesamten Stadtgebiet zu regeln, wurde die Freiflächengestaltungssatzung beschlossen.

Förderprogramme

Von staatlicher Seite gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten zum Bau bzw. Erwerb „der eigenen vier Wände“ im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Die Förderungen erhält, wer bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt.

Formulare für Bauherren

Die Stadt Bayreuth bietet eine Reihe wichtiger Formulare für künftige Bauherren in digitalisierter Form zum Download an

Aktuelle Wohnbaugebiete

Informationen zu den aktuellen Wohnbaugebieten der Stadt Bayreuth. Für Auskünfte und Erläuterungen steht das Grundstücksamt der Stadt Bayreuth zur Verfügung.

Kontakt:
Stadt Bayreuth – Grundstücksamt
Postanschrift: Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 251622
E-Mail: grundstuecksamt@stadt.bayreuth.de

Viele Wohnbaugrundstücke und Baulücken im Stadtgebiet sind jedoch in privater Hand, so dass Immobilienportale sowie Makler und Projektentwickler vor Ort hier als Ansprechpartner dienen. Auch wenn Sie auf der Suche nach einem Bestandsobjekt oder einer Eigentumswohnung sind, sind die Immobilienportale hilfreich.

Sanierungs-Erstberatungen durch Fachexperten

Sie besitzen eine leerstehende Immobilie oder ziehen einen Kauf in Betracht? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen eine geförderte Sanierungserstberatung, unter geringer Eigenbeteiligung (10%), in Anspruch nehmen.

Als Eigentümer oder Kaufinteressent einer leerstehenden oder mindergenutzten Immobilie können Sie sich im Vorfeld eines Umbauvorhabens die Chancen und Hindernisse sowie den Kostenrahmen abschätzen lassen. Die Details zu Förderbedingungen und Ablauf entnehmen Sie dem Informationsfolder.

Das Antragsformular für die geförderte Erstberatung können Sie hier online ausfüllen oder nehmen Sie mit dem Leerstandsmanagement Kontakt auf.

Sanierungs- und Baukompass

Die Leerstandskooperation der Regionen Bayreuth, Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge bieten mit dem Sanierungs- und Baukompass eine kostenfreie Handreichung für Sanierungsprojekte. Der Ordner enthält eine Informationsbroschüre mit Checklisten, wichtige Infos, Tipps und einen Leitfaden zum Thema Sanieren. Wenn Sie ein konkretes Bauprojekt in der Stadt realisieren, kann dieser bei den Baufachbehörden oder dem Leerstandsmanagement abgeholt werden. Die Informationsbroschüre gibt es auch als PDF.

Kontakt:
Stadt Bayreuth – Regionalmanagement Region Bayreuth
Postanschrift: Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Büro-Anschrift: Wilhelm-Pitz-Straße 1
Telefon: 0921 251590
E-Mail: leerstandsmanagement@stadt.bayreuth.de

Förderantrag für denkmalgeschützte Immobilien

Bei Fragen bzgl. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder stehen könnten (Bau- und Bodendenkmäler), erhalten Sie kompetente Auskünfte bei den Ansprechpartnern für Denkmalschutz des Bauordnungsamtes.

Kontakt:
Stadt Bayreuth – Bauordnungsamt
Postanschrift: Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon: 0921 251656 oder 251103
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.bayreuth.de

Bayreuther Immobilienmarktbericht 2023

Der Bericht enthält Daten und Zahlen aus dem Bayreuther Immobiliensektor. Er ist gegen eine Schutzgebühr von 25,00 € (bei Versand: 27,56 €) beim Bürgerdienst im Neuen Rathaus erhältlich (Inhaltsverzeichnis Immobilienmarktbericht 2023). Der Immobilienmarktbericht ist ebenfalls online unter BORIS-Bayern.de gegen eine Schutzgebühr von 25,00 € als PDF-Datei abrufbar. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte, also die durchschnittlichen Lagewerte von Grundstücken innerhalb des Stadtgebietes, können gebührenfrei während der Geschäftszeiten persönlich in der Gutachtergeschäftsstelle der Bodenrichtwertkarte entnommen oder telefonisch erfragt werden. Zudem können sie über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-Bayern.de kostenpflichtig abgerufen werden. Die Gebühren betragen 25,00 € für eine Einzelauskunft und 200,00 € für die Dauerauskunft. Schriftliche Auskünfte können gegen eine Gebühr von 25,00 € auch bei der Gutachtergeschäftsstelle angefordert werden.