Aktuelle Beteiligungen in Bauleitplanverfahren

Übersichtsplan des Stadtgebietes

Übersichtskarte Stadt Bayreuth

Derzeit keine Bürgerbeteiligung / Auslegung

Parallel liegen die Planungen während der jeweiligen öffentlichen Bürgerbeteiligung beim Stadtplanungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfristen besteht die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Die Bekanntmachung und der Zeitraum der Bürgerbeteiligung findet im Amtsblatt der Stadt Bayreuth sowie über die örtlichen Medien statt.

Bei Fragen zu den einzelnen Bauleitplanverfahren stehen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes zu folgenden Zeiten gerne zur Verfügung.

Bei aktuellen Beteiligungsverfahren haben Sie hier die Möglichkeit die Planentwürfe des Beteiligungsverfahrens online einzusehen, sowie Ihre Stellungnahme zu einem Planentwurf direkt in einem Online-Formular abzugeben.

Parallel liegen die Planungen während der jeweiligen öffentlichen Bürgerbeteiligung beim Stadtplanungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich für jedermann zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfristen besteht die Gelegenheit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Die Bekanntmachung und der Zeitraum der Bürgerbeteiligung findet im Amtsblatt der Stadt Bayreuth sowie über die örtlichen Medien statt.

Bei Fragen zu den einzelnen Bauleitplanverfahren stehen die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes zu folgenden Zeiten gerne zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Bayreuth – Stadtplanungsamt
Neues Rathaus
Luitpoldplatz 13, 95448 Bayreuth
9. Stock – Öffentliche Planauflage
Telefon: 0921 251660

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
nur nach Terminvereinbarung

Darüber hinaus können Sie unter nachfolgendem Link alle rechtsverbindlichen und in Bearbeitung befindlichen Bauleitpläne bzw. Planentwürfe abrufen.

Beteiligung in der Verkehrsplanung

Zu aktuellen Entwürfen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, für die keine Aufstellung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens erforderlich ist, erhalten Sie unter nachfolgendem Link weitere Informationen.