Downloads: Werbeanlagen
Zuständigkeit: Bauordnungsamt
Hinweise zur Genehmigungspflicht von Werbeanlagen
Für die Antragstellung zur Errichtung einer Werbeanlage sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Der Bauantrag kann vorzugsweise auch digital gestellt werden.
Die weiteren erforderlichen Bauvorlagen bestimmen sich nach § 4 Bauvorlagenverordnung.
Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Bayreuth