Downloads: Werbeanlagen

Zuständigkeit: Bauordnungsamt

Hinweise zur Genehmigungspflicht von Werbeanlagen

Für die Antragstellung zur Errichtung einer Werbeanlage sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Der Bauantrag kann vorzugsweise auch digital gestellt werden.

Die weiteren erforderlichen Bauvorlagen bestimmen sich nach § 4 Bauvorlagenverordnung.

Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Bayreuth

Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege