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Wichtige Informationen zur Einstellung des Kinderreisepasses
Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.
Nein. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden. Weitere Infos zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder finden Sie hier
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.
Reisepass Infoblatt Zuständigkeit: Einwohner- und Wahlamt
Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes
Zuständigkeit: Einwohner- und Wahlamt
Online-Terminreservierung bei der Pass- und Meldestelle
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