Kurzzeitpflege
Um pflegenden Angehörigen ein paar Wochen Erholung von der Pflege zu ermöglichen oder eine vorübergehende Schwierigkeit in der häuslichen Versorgung zu bewältigen, kann die Kurzzeitpflege genutzt werden. Pflegebedürftige werden für einige Tage oder bis zu vier Wochen in einer stationären Einrichtung versorgt.
Ist Pflegebedürftigkeit festgestellt, so können dafür die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
In begrenztem Umfang bieten alle Bayreuther Alten- und Pflegeheime Kurzzeitpflege an. Auskunft über die Möglichkeit eines Kurzzeitpflegeplatzes erteilen die Alten- und Pflegeheime direkt.