Behindertenfahrdienst
Das Bayerische Rote Kreuz unterhält einen Fahrdienst für Behinderte. Bayreuther Bürgern, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen, werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diesen Fahrdienst erstattet.
Die Zuständigkeit hat sich von der Stadt Bayreuth auf den Bezirk Oberfranken verlagert.