Das „Bayerische Judenedikt“ – restriktive Emanzipation
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts vollzogen sich in Franken und Bayern große Veränderungen. Bis zu dieser Zeit gab es in Bayern fast keine Juden, da sie in den vorangegangenen Jahrhunderten ausgewiesen worden waren. Durch die Napoleonischen Kriege und den Untergang des Heiligen Römischen Reiches dehnte sich das Königreich Bayern nun wesentlich aus. Als Franken, Schwaben und die Rheinpfalz zu Bestandteilen des neuen bayerischen Staates wurden, standen plötzlich wieder über 50.000 Juden, die in diesen Gebieten lebten, unter bayerischer Herrschaft. Zur selben Zeit verbreiteten sich auch die Ideale der Französischen Revolution in Europa. In diesem Zusammenhang kam im Laufe des 19. Jahrhunderts in allen europäischen Staaten früher oder später die Frage auf, wie mit den Juden zu verfahren sei bzw. in welchem Verhältnis diese zum Staat standen. Mit den veränderten Gegebenheiten um die Jahrhundertwende konfrontiert, erließ der bayerische König Max Joseph am 10. Juni 1813 das „Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen in Baiern“. Dieses Bayerische Judenedikt wird heute als der Beginn der Emanzipation der Juden in Bayern betrachtet, die mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 zur fast völligen Gleichstellung der Juden mit allen anderen Bürgern des Reiches führte.
Das Edikt von 1813 bewirkte eine grundsätzliche Verbesserung der Situation der Juden im Vergleich zu den vorangegangenen Jahrhunderten. Die darin enthaltenen Regelungen waren aber im Vergleich zu anderen Staaten recht restriktiv. Besonders die sogenannten „Matrikel-Paragraphen“ machten es den Juden schwer, in den Genuss der ihnen zugesagten Rechte zu kommen. Nur diejenigen Juden, die sich in die Matrikel eintragen ließen, konnten die staatsbürgerlichen Rechte wahrnehmen. Diese Matrikel war ein Register der an einem Ort ansässigen jüdischen Familien und umfasste nur eine bestimmte Zahl an Matrikelnummern. Das war vom Judenedikt so vorgesehen, um ein Wachstum der jüdischen Bevölkerung in Bayern zu verhindern. Wer nicht immatrikuliert war, galt als „fremder Jude“ und durfte streng genommen nicht in Bayern bleiben. In einer Akte über die „Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Königreiche“ aus dem Jahre 1833 vermerkte der Bayreuther Stadtmagistrat allerdings, dass sich neben 81 immatrikulierten jüdischen Familien noch ganze 21 weitere in Bayreuth befanden, die nicht immatrikuliert waren. Offensichtlich wurden die Bestimmungen des Judenedikts nicht konsequent durchgesetzt, ganz so streng nahmen es die Behörden vor Ort dann doch nicht.
Zumeist galt aber: Wenn ein Jude, wie der Bayreuther Schnittwarenhändler Elkan Würzburger (1778-1860), mehrere Kinder hatte, konnten nicht alle in ihrer Heimatstadt bleiben. Nach dem Tod des Vaters rückte oftmals einer der Söhne mit seiner eigenen Familie in dieselbe Matrikelstelle nach. Manchmal schaffte es einer seiner Brüder zudem, eine Matrikelnummer für sich zu beanspruchen, die durch Tod oder Auswanderung einer anderen jüdischen Familie frei geworden war. Jüdische Töchter fanden manchmal einen Ehemann in der Heimatgemeinde, oft mussten sie aber einen Juden aus einem anderen Teil Bayerns heiraten oder gar aus dem Ausland. In der Regel war ein Teil der Familie zur Auswanderung gezwungen, einfach aus dem Grund, dass der für die Juden verfügbare Platz durch die Zahl der Matrikelnummern begrenzt war. Es muss hier jedoch angemerkt werden, dass Auswanderung im 19. Jahrhundert kein exklusiv jüdisches Phänomen war. Jüdische und nichtjüdische Bayern wanderten in gleichem Maße aus, sowohl in andere deutsche Länder als auch nach Amerika. Die Matrikelparagraphen des Judenedikts von 1813 stellten aber einen besonderen Grund für die Juden dar, ihre Heimat zu verlassen und sich andernorts eine neue Existenz aufzubauen. Auch die Familie Würzburger brachte einige Auswanderer hervor, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Bis in die Neuzeit hinein hatten Juden oft keine festen Nachnamen. Da sie nun aber besser in den modernen Staat eingegliedert werden sollten, sah Judenedikt sah vor, dass sie sich offiziell solche festen Nachnamen gaben. Am 4. Oktober 1814 nahm Isaac Würzburger (hier unter Nr. 62) den Namen Wallenstein an. Sein Vater Abraham und sein Bruder Jacob (Nr. 66 und 67) nahmen dagegen den Nachnamen Werther an.
Ein Eintrag aus dem Judenkataster der Stadt Bayreuth. Die Matrikelnummer 24 wurde an Jakob Würzburger vergeben, hier unter seinem neu angenommen Namen Werther eingetragen. Vermerkt sind u.a. alle seine Kinder und die Beschäftigung der Familienmitglieder. Nach Jakobs Tod übernahm sein Sohn Moritz Würzburger die Matrikelstelle 24.
Der bereits genannte Elkan Würzburger hatte vier Söhne, die das Erwachsenenalter erreichten: Isaac (geb.1818), Abraham (geb. 1820), Levi (geb. 1824) und Simon (geb. 1829). Die drei jüngeren Söhne wanderten alle nach Amerika aus. Im Alter von gerade einmal 18 Jahren stand Simon Würzburgers Entschluss bereits fest. Am 20. April 1847 richtete er sein Auswanderungsgesuch an den Bayreuther Stadtmagistrat und erklärte entschieden: „Ich wünsche von meinem Vaterland feierlich auszuwandern und eine neue Heimath in New York, in den nordamerikanischen Freistaaten zu suchen“. Der junge Mann hatte bereits alles durchdacht. Er hatte sich bereits eine Überfahrt nach Amerika organisiert und hatte keine rechtlichen Verbindlichkeiten mehr in seiner alten Heimat. Sein Vater Elkan erklärte seine völlige Zufriedenheit mit dem Vorhaben des Sohnes und garantierte, ihm 200 Gulden bei seiner Ausreise mitzugeben.
Der Stadtmagistrat legte eine gewisse Sorge an den Tag und wies Simon darauf hin, dass eine Auswanderung eine gefährliche Unternehmung sei. Außerdem könnten sich nur arbeitsame und fleißige Einwanderer Hoffnung auf einen guten Lebensunterhalt in Amerika machen. Folglich wurde Simon vom Stadtmagistrat aufgefordert, seinen Entschluss zur Auswanderung zu begründen. Daraufhin antworte Simon kurz und einfach: „Ich sehe in meinem Vaterlande wenig Aussicht für junge Leute meines Standes und hoffe in Amerika mein Glück zu begründen. Ich habe keinen anderen Handlungsgrund und kann daher auch in dieser Beziehung nichts weiter angeben“. Damit bezog sich Simon wahrscheinlich auf die durch die Matrikelbestimmungen geschaffenen Verhältnisse. In Bayern konnte er sich nicht ohne Weiteres ansässig machen, wo er wollte. Ein eigenes Geschäft zu eröffnen war auch mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Die USA erschienen ihm – wie vielen anderen Deutschen auch – als ein Land neuer und besserer Möglichkeiten.
Auch Simons Cousine Louise Würzburger (geb.1827), Tochter seines Onkels Jacob, wanderte nach Amerika aus. Sie war verlobt mit dem Juden Elkan Ellinger aus Nürnberg, der die Staatsbürgerschaft der USA erworben hatte. Das Gesuch um Auswanderung stellte sie als Frau allerdings nicht selbst. Am 14. Oktober 1853 erschien ihr zukünftiger Ehemann Elkan in Bayreuth und erbat vom Stadtmagistrat die Erlaubnis zur Auswanderung für Louise. Nur wenige Tage später wurde Louise aus dem königlich bayerischen Untertanenstand entlassen, ihre Auswanderung wurde bewilligt. Dem Stadtmagistrat war allerdings noch wichtig, dass Louise keine Gläubiger zurückließ und sich mit etwaigen Schulden ins Ausland davonmachte. Aus diesem Grund verpflichtete sich Louises Mutter Philippine vor Gericht, alle noch ausstehenden Schulden an Stelle ihrer Tochter zu begleichen.
Louises Bruder Julius Würzburger (1818-1876) kann als ein Paradebeispiel nicht nur für jüdische, sondern auch allgemein für deutsche Emigration nach Nordamerika zur Mitte des 19. Jahrhunderts gelten. Ein zentrales Ereignis, das zu einer großen Emigrationswelle aus den deutschen Ländern geführt hat, war die Märzrevolution von 1848. Bürgerlich-liberale Revolutionäre bemühten sich in den Einzelstaaten des Deutschen Bundes um die Schaffung eines einheitlichen deutschen Nationalstaates, den es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. In Frankfurt bildete sich in Gestalt der Frankfurter Nationalversammlung ein erstes gesamtdeutsches Parlament, das sogar eine Verfassung des Deutschen Reiches verabschiedete. Die Erfolge waren jedoch nur von kurzer Dauer. Innerhalb eines Jahres wurden die Revolution und der Traum eines deutschen Nationalstaates mit der Gewalt Preußens und Österreichs zerschlagen. Das Deutsche Kaiserreich sollte erst 1871 entstehen. Das wussten die damaligen Revolutionäre natürlich noch nicht, was viele von ihnen zur Auswanderung, v.a. in die Vereinigten Staaten von Amerika veranlasste.
Julius studierte zunächst an der Universität Erlangen und wurde danach als Journalist berufstätig. Im Revolutionsjahr 1848 wurde er sogar kurzfristig zum Redakteur der „Bayreuther Zeitung“, siedelte aber schon bald darauf in die Landeshauptstadt München über. Dort leistete er als Journalist seinen Teil für die Revolution und pflegte Kontakte zu Persönlichkeiten wie dem liberalen Journalisten August Napoleon Vecchioni und Martin Schleich, Verleger der Satirezeitung „Münchener Punsch“. Dadurch geriet er allerdings mit dem bayerischen Innenministerium und dem Münchener Polizeichef Graf von Reigersberg aneinander. Zunächst verwies man ihn der Landeshauptstadt, kurz darauf des Königreichs Bayern. In den frühen 1850er Jahren war Julius zunächst in Norditalien und Frankreich unterwegs und verdiente seinen Lebensunterhalt mit Reiseberichten. Wahrscheinlich im Jahre 1853 entschied er sich schließlich für die Auswanderung in die USA. Nach jahrelanger Wanderschaft in Europa ließ er sich in New York nieder und war den Rest seines Lebens als Journalist für die „New-Yorker Staats-Zeitung“ tätig, eine bedeutende deutschsprachige Tageszeitung und gleichzeitig eine der ältesten Zeitungen der USA.
- Akte StadtABT, Nr. 2715 Die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Königreiche.
- Akte StadtABT, Nr. 9416 Auswanderungs-Gesuch des Kaufmannssohns Simon Würzburger.
- Akte StadtABT, Nr. 10899 Auswanderung der Kaufmannstochter Louise Würzburger.
- Bayreuther Tagblatt vom 15. Oktober 1876.
- Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern, in: Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1813, München 1813, 921-932, abgerufen unter: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/URWKQP7MCLTQWLVSWR7JAQSLFDNDWITP?query=k%C3%B6niglich-baierisches+regierungsblatt%2C+1813&thumbnail-filter=on&isThumbnailFiltered=true&rows=20&offset=0&viewType=list&firstHit=URWKQP7MCLTQWLVSWR7JAQSLFDNDWITP&lastHit=lasthit&hitNumber=1 (Stand: 13.07.2021).
- StadtABT, B 32 Judenkataster.
- Kohlheim, Rosa; Kohlheim, Volker: Baer Meyer heißt jetzt Bernhardt Meyersberg. Das Judenedikt von 1813, in: Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit (Hg.): Jüdisches Bayreuth, Bayreuth 2010, S. 73–82.
- Mehler, Richard: Auf dem Weg in die Moderne. Juden in Oberfranken vom Ende des “Alten Reichs” bis zum Ersten Weltkrieg, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken 94 (2014), S. 185–203.
- Mehler, Richard: Die Matrikelbestimmungen des bayerischen Judenediktes von 1813. Historischer Kontext – Inhalt – Praxis (Franconia Judaica, 6), Würzburg 2011.
- Rosenstock, Dirk (Bearb.): Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle, Würzburg 2008.
- Scholze, Brunhilde: Die Auswanderung von bayerischen Juden nach Nordamerika bis 1852. Aufgezeigt am Beispiel des Hajum Fleischmann aus Büchenbach, in: Erlanger Bausteine zur fränkischen Heimatforschung 38 (1990), S. 147–172.