Nutzung von Solarenergie im Bereich denkmalgeschützter Ensembles
Die vom Bauausschuss des Stadtrats Anfang April beschlossene Rahmenplanung für die Nutzung von Solarenergie im Bereich denkmalgeschützter Ensembles kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Bayreuth abgerufen werden.
Mitte Juni vergangenen Jahres hatte der Bauausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines Rahmenplans zur denkmalverträglichen Steuerung der Solarenergienutzung im Bereich der denkmalgeschützten Ensembles beauftragt. Mit Blick auf diese sensiblen Bereiche sollte geprüft werden, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung regenerativer Energie ermöglicht werden kann. Mit der Erstellung des Rahmenplans wurde das Büro Reicher Haase Assoziierte GmbH beauftragt. Gefördert wurde die Planerstellung von der Regierung von Oberfranken.
Im weiteren Prozess fanden neben einer Beteiligung der Öffentlichkeit zwei sogenannte „Runde Tische“ statt, bei denen Verantwortliche der Stadtverwaltung, der Bayerischen Schlösser- und Gärtenverwaltung, von ICOMOS, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), dem Staatlichen Bauamt sowie der Stadtheimatpfleger zusammenkamen. Die Ergebnisse der Analyse und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen wurden fachlich abgestimmt. Anfang April hat nun der Bauausschuss die „Rahmenplanung Solaranlagen für Denkmal-Ensembles in Bayreuth“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Mit der nun vorliegenden Rahmenplanung, veröffentlicht auf der Homepage der Stadt, liegen für die sieben Denkmal-Ensembles und ihre einzelnen räumlichen Teilbereiche Leitlinien zur Gestaltung von Solaranlagen vor. Diese Gestaltungsanforderungen differieren in Abhängigkeit von denkmalrechtlicher Wertigkeit, Sichtbarkeit und möglicher negativer Beeinträchtigungen für den öffentlichen Raum. Sie ermöglichen einen denkmalverträglichen Ausbau von Solaranlagen in den Denkmal-Ensembles der Stadt Bayreuth.
Die Rahmenplanung stellt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Genehmigungsbehörde eine transparente, fachlich validierte und nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage dar, so dass sachgerechte Entscheidungen bei den Einzelgenehmigungen möglich werden.