Rückendeckung für die Position der Stadt Bayreuth im Konflikt um die Realisierung eines urbanen Quartiers auf dem ehemaligen Post-Areal. Die Regierung von Oberfranken hat eine Aufsichtsbeschwerde des Investors gegen die Stadt als sachlich unbegründet zurückgewiesen. In ihrer Stellungnahme kommt die Regierung zum Ergebnis, dass die Vorgehensweise der Stadt rechtlich in keinster Weise zu beanstanden ist.
Auf dem ehemaligen Post-Areal soll ein neues urbanes Quartier entstehen, auf dem teilweise auch öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll. Hierfür strebt die Stadt Bayreuth im Zuge eines laufenden Bebauungsplanverfahrens einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor an, der unter anderem eine Bauverpflichtung vorsieht, um zu verhindern, dass die entsprechenden Flächen als Spekulationsobjekte auf unbestimmte Zeit brachliegen. Ohne Einigung auf einen städtebaulichen Vertrag kann auch das Planverfahren nicht fortgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist Teil der vom Stadtrat beschlossenen Wohnbaustrategie und wird auch bei anderen Wohnbauprojekten größeren Zuschnitts so umgesetzt. Der Investor hatte hiergegen bei der Regierung von Oberfranken eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
„Die Stadt Bayreuth hat unverändert ein großes Interesse an dem Projekt. Bei den Verhandlungen wurde dem Investor größtes Entgegenkommen signalisiert. Wir wollen aber, dass Wohnbauprojekte, für die das Rathaus die planungsrechtlichen Grundlagen schafft, zügig realisiert werden und so tatsächlich auch am angespannten Wohnungsmarkt ankommen“, betont Oberbürgermeister Thomas Ebersberger. Dies sei die Zielsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Wohnbaustrategie. „Daher sowie mit Blick auf die gebotene Gleichbehandlung der Investoren ist eine Bauverpflichtung für die Stadt nicht verhandelbar.“
Ebersberger ruft den Investor auf, nunmehr gemeinsam mit der Stadt an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten. Die Stadt bleibe unverändert gesprächsbereit.