Je nach Geburtsjahr gelten feste Fristen
Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – also graue oder rosafarbene Führerscheine sowie DDR-Führerscheine – feste Fristen für den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausch gelten. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 läuft die Frist für den Umtausch gegen einen EU-Kartenführerschein noch bis 19. Januar 2022.
Im Einzelnen gelten für den Umtausch folgende Fristen:
- Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953-1958: 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959-1964: 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965-1970: 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 und später: 19. Januar 2025
Das notwendige Formular kann direkt hier auf der Homepage der Stadt Bayreuth heruntergeladen werden.
Bürger/innen, die über keinen Internetzugang verfügen, haben die Möglichkeit, diese Formulare auch direkt in der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Bayreuth telefonisch anzufordern. Für den Antrag ist weiterhin ein biometrisches Passfoto erforderlich. Die Beantragung des Umtausches kann auch über das Bürger-Service-Portal der Stadt Bayreuth erfolgen.
Bei Rückfragen stehen die Sachbearbeiter/innen des Straßenverkehrsamtes unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
- Buchstabenbereich A-H: 0921 25-1627
- Buchstabenbereich I-N: 0921 25-1566
- Buchstabenbereich O-Z: 0921 25-1568
Das Straßenverkehrsamt bittet darum, nur in Ausnahmefällen Kontakt mit den Sachbearbeiter/innen aufzunehmen. Sobald die Anträge bearbeitet sind und die neuen Führerscheine vorliegen, erfolgt eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung mit anschließender Terminvergabe.