Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Gewerbegebiet im Stadtteil Oberobsang, das der Erweiterung einer Bayreuther Brauerei dienen wird.
Die Entwürfe der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans liegen mit umfangreichen umweltbezogenen Informationen ab Montag, 17. Februar, bis einschließlich 21. März beim Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich aus. Sie können in dieser Zeit auch hier online eingesehen werden.
Zur Deckung des prognostizierten Bedarfs an Gewerbeflächen der Stadt Bayreuth wurde bereits 2009 bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans die Darstellung eines Gewerbegebiets in Oberobsang in die vorbereitende Bauleitplanung aufgenommen. Konkret soll der Brauereistandort und damit gezielt die Brautradition in Bayreuth erhalten und gestärkt werden. Das Potenzial an Gewerbeflächen in Oberobsang soll für die Erweiterung einer Bayreuther Brauerei entwickelt werden, die an ihrem historisch gewachsenen Produktionsstandort nicht über ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten verfügt.
Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende November vergangenen Jahres den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden.
Soweit eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte Montag bis Freitag jeweils vormittags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.