Planunterlagen können online eingesehen werden und liegen im Rathaus aus
Im Planungsamt der Stadt Bayreuth liegt ab Montag, 6. September, der Entwurf für den Bebauungsplan „Wohngebiet im Unteren Rotmaintal“ aus. Die Planunterlagen können bis einschließlich 8. Oktober im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (Öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online zur Verfügung.
Der Planbereich liegt im Nordwesten der Stadt zwischen der Kulmbacher Straße und dem Landschaftsraum der Unteren Rotmainaue. Die bereits abgerissene Vorgängerbebauung wurde in den Jahren 1959 bis 1962 entwickelt. Das Gelände soll nun eine neue bauliche Nutzung erfahren.
Geschosswohnungsbau geplant
Südwestlich der Erschließungsstraße hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewog bereits Wohngebäude errichtet. Nachdem ihr nun weitere Flächen – und zwar nördlich und östlich der Erschließungsstraße – übertragen wurden, sollen diese ebenfalls für den Geschosswohnungsbau entwickelt werden. Um für den vorliegenden Standort die bestmögliche städtebauliche Lösung zu finden, wurde im vergangenen Jahr ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Hierdurch sollen städtebauliche Strukturen geschaffen werden, die einerseits neue Akzente setzen und andererseits den Übergang in den Landschaftraum planerisch berücksichtigen.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Falls eine persönliche Einsicht in die Planung im Rathaus gewünscht wird, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 erforderlich. Die Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben