Mit dem Regelwerk soll die grüne Infrastruktur Bayreuths optimiert werden – Keine Kies- und Schottergärten mehr
Die Stadt Bayreuth hat sich zum Ziel gesetzt, im Stadtgebiet eine qualitativ hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen. Damit soll das Stadtklima verbessert und die Lebensqualität der Bürger/innen erhöht werden. Daher hat der Stadtrat grünes Licht für eine Satzung gegeben, die die Gestaltung von Vorgärten auf bebauten Grundstücken, von Flachdächern und Tiefgaragenüberdeckungen sowie von Freiflächen für private Kinderspielplätze regelt.
Mit dem Regelwerk soll ein Beitrag zur Optimierung der grünen Infrastruktur Bayreuths geleistet werden. Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie der Arten- und Biotopschutz sind für eine nachhaltige Stadtentwicklung wichtige Themen. Die Stadt sieht vor diesem Hintergrund einen Handlungsbedarf für mehr Grün im Bereich des Vorgartens und damit für ein verbessertes Stadt- und Landschaftsbild. Die Satzung regelt unter anderem die Begrünung von unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken mit standortgerechten Gehölzarten. Insbesondere Kies- oder Schottergärten in einem Umfang von mehr als zwei Prozent der Grundstücksfläche sind nicht zulässig. Im Vorgartenbereich müssen mindestens 50 Prozent der Fläche begrünt sein. Fachgerecht angelegte Steingärten mit Trockenmauern und einem mindestens 60-prozentigen Anteil an Blüh- und Polsterpflanzen fallen nicht unter diese Vorgaben.
Gestaltung von Flächdächern, Garagen oder Carports
Weiterhin formuliert die Satzung Vorgaben für die Gestaltung von Flachdächern und Tiefgaragenüberdeckungen, Garagen oder Carports, die dauerhaft zu begrünen sind. Gleiches gilt für die Begrünung von Freiflächen für private Kinderspielplätze.
Verstöße gegen die neue Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die komplette Satzung steht auf der Homepage der Stadt zum Download bereit.